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Regulierung

Eine Belebung des Verbriefungsmarkts ist kein Allheilmittel für eine tiefere Kapitalmarktintegration

Die von der EU-Kommission vorgelegten Änderungen an der Verbriefungsverordnung (STS-Verordnung) kommentiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

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© Sanjay / Unsplash

„Die Versicherer begrüßen das Ziel, den Verbriefungsmarkt zu beleben und dazu die Regeln für die Emittenten und Investoren zu erleichtern. Unsere Bewertung fällt jedoch differenziert aus. 

Positiv ist insbesondere, dass die überschießenden Berichtspflichten und verbriefungsspezifischen Prüfungsanforderungen gekürzt werden sollen. Zugleich muss jedoch sichergestellt werden, dass Investoren wie Versicherer auch weiterhin Zugang zu allen relevanten Informationen für ihre Risikoprüfung haben.  

Wichtig ist auch, dass nun, wie von der EU-Kommission angekündigt, Erleichterungen bei den Eigenmittelanforderungen für Versicherer umgesetzt werden. 

Gleichzeitig gilt: Die Anpassungen am Verbriefungsrahmen sind kein Allheilmittel für die Schaffung beziehungsweise den weiteren Ausbau eines integrierten europäischen Kapitalmarkts. Entscheidend ist, dass nun die Spar- und Investitionsunion mit Hochdruck vorangetrieben wird, um einen tiefen integrierten Kapitalmarkt zu schaffen.“ 

Hintergrund

Mit der Verbriefungsverordnung wird die Refinanzierung von Krediten – in der Regel von einer Bank oder einem Unternehmen — durch ihre Umwandlung in handelbare Wertpapiere ermöglicht. Der Kreditgeber bündelt ausgewählte Teile seines Darlehensportfolios (zum Beispiel Darlehen, Leasinggeschäfte oder Verbraucherkredite), ordnet sie unterschiedlichen Risikokategorien für unterschiedliche Anleger zu und ermöglicht den Anlegern auf diese Weise Investitionen, zu denen sie üblicherweise keinen unmittelbaren Zugang haben. Die Regulierung des Verbriefungsmarktes ist eine Reaktion auf die Finanzkrise 2008. Seinerzeit wurde eine mangelhafte Regulierung des Verbriefungsmarktes als eine der Ursachen für die Krise identifiziert.

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