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Schaden & Unfall

Was leistet eine D&O-Versicherung?

D&O-Versicherungen schützen Manager vor Haftungsansprüchen und bieten passiven Rechtsschutz. Ein Freifahrtschein für Manager ist diese Versicherung jedoch nicht. Diese Seite beantwortet häufige Fragen zur Manager-Haftpflicht.

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© Javier Saint Jean / Unsplash

Die D&O-Versicherung ist eine Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, etwa für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Der Begriff D&O-Versicherung, auch Directors and Officers Versicherung oder Manager-Haftpflicht genannt, stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Die D&O sichert Unternehmenslenker gegen Haftungsansprüche ab.

Wenn leitende Angestellte eine ihrer Pflichten verletzen und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Sie schützt dabei sowohl gegen die Ansprüche Dritter wie etwa Aktionäre und andere Anteilseigner als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen.

Darüber hinaus wirkt die D&O-Versicherung auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, um einen unberechtigten Anspruch gegen den Entscheidungsträger abzuwehren. Da Schadenersatzforderungen gegen Manager fast immer umstritten sind, ist diese Abwehrfunktion ein ganz wesentlicher Teil des D&O-Versicherungsschutzes.

Für wen ist eine D&O-Versicherung besonders sinnvoll?

Die D&O-Versicherung ist vor allem für Führungskräfte in großen Unternehmen besonders sinnvoll. Dazu zählen Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder, die häufig durch weitreichende Entscheidungen und deren potenziellen Folgen für ihr Unternehmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Aber auch Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen können bei ihrer beruflichen Tätigkeit von einer D&O-Versicherung profitieren, da auch sie häufig komplexe und risikobehaftete Entscheidungen treffen müssen. Zudem ist die Versicherung für Manager in Start-ups relevant, da diese oft schnell wachsende Unternehmen leiten und dabei mit unsicheren und sich dynamisch entwickelnden Märkten umgehen müssen.

Wie werden D&O-Versicherungen abgeschlossen?

Eine D&O-Versicherung wird in der Regel von einem Unternehmen für seine angestellten Manager abgeschlossen, nicht von den Managern selbst. Solche D&O-Firmenversicherungen sind ein Dreiecksgeschäft: Mit dem Abschluss einer Police versichert das Unternehmen seine Manager gegen Haftungsansprüche, die es selbst einmal gegen sie geltend machen könnte. Die Versicherung schützt also sowohl den Vertragspartner, die Firma, als auch das Privatvermögen der Manager – die trotz hoher Gehälter die geforderten Summen in aller Regel ohnehin nicht aus ihrem Privatvermögen bezahlen könnten.

Statistik: Die wichtigsten Zahlen zur D&O-Versicherung in Deutschland

2023 nahmen die dem GDV gemeldeten Leistungen um 9,4 Prozent auf 216 Millionen Euro zu. Die Beitragseinnahmen stiegen um fünf Prozent auf 458 Millionen Euro. Dadurch, dass im Jahr 2023 Abwicklungsgewinne aus Schäden früherer Jahre realisiert werden konnten, lag die Schadenquote nach Abwicklung mit 39,4 Prozent leicht unter dem Vorjahr (42,4 Prozent).

2023 regulierten die in Deutschland tätigen D&O-Versicherer 2.200 Schäden. Das sind fast sieben Prozent mehr als im Vorjahr Jeder Schaden kostete die Versicherer im Schnitt fast 100.000 Euro. 

Insgesamt dürften die an der Statistik beteiligten Versicherer einen Marktanteil von 73 Prozent haben. Der Gesamtmarkt ist deutlich größer. Auf Basis einer Branchenschätzung geht der GDV für den deutschen Markt von einem Beitragsvolumen von bis zu 925 Millionen Euro aus.

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Schützt die D&O-Versicherung auch bei Straftaten?

Nein, der Schutz ist auf fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Wer dem Unternehmen vorsätzlich Schaden zufügt oder seine Pflichten wissentlich verletzt, genießt keinen Schutz durch seine D&O-Versicherung und muss persönlich haften. Da ein solcher Vorsatz aber in aller Regel erst in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, übernimmt die Versicherung zunächst die Rechtskosten des versicherten Managers. Erst wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass ihm Vorsatz oder eine wissentliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Tritt die D&O-Versicherung auch bei klassischen Management-Fehlern ein, etwa wenn Marktentwicklungen falsch eingeschätzt wurden oder ein neues Produkt floppt?

Nein, in diesem Fall haben die versicherten Personen keinen Anspruch. Die Risiken unternehmerischer Entscheidungen kann nicht durch eine D&O-Versicherung ausgelagert werden, sie ist kein Freifahrtschein für Management-Fehler oder eine Vollkasko-Versicherung gegen Verluste. Diese Risiken und die finanziellen Folgen müssen Unternehmen selbst tragen.

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