Versicherungsgeschäft EWR-ausländischer Erstversicherer in Deutschland
Versicherungsgruppen aus anderen Ländern sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht nur mit deutschen Tochterunternehmen unter Aufsicht der BaFin tätig (vgl. Tabelle 18). Im Rahmen des Europäischen Versicherungsbinnenmarkts kann jeder Versicherer, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine Lizenz erlangt hat, auch ohne erneute Zulassung mit diesem „Europäischen Pass“ unter der Finanzaufsicht des Heimatlands in allen EWR-Ländern tätig sein (sog. „Passporting-Geschäft“).
Dafür gibt es zwei Wege: 1. über eine rechtliche unselbständige Niederlassung im jeweiligen Tätigkeitsland („Niederlassungsgeschäft“). 2. im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs von einem anderen EWR-Staat aus („Dienstleistungsgeschäft“).
Die Tabelle gibt einen Überblick über den Anteil, den das Passporting-Geschäft EWR-ausländischer Versicherer an den Beitragseinnahmen am deutschen Versicherungsmarkt ausmacht. Dieser bewegt sich seit einigen Jahren im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Beiträge sowie der Marktanteile seit 1996. Sie ist unterteilt in das Geschäft mit Lebensversicherungen sowie Nicht-Lebensversicherungen wie Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Aufgeschlüsselt sind weiterhin das Niederlassungsgeschäft und das Dienstleistungsgeschäft.
Der EWR umfasst die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Diese Tabelle stammt aus der Broschüre „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft“ (ehemals „Statistisches Taschenbuch“). Mit der Broschüre veröffentlicht der GDV jedes Jahr die relevanten Daten aus sämtlichen Sparten der deutschen Versicherer.