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Private Altersvorsorge

Lebenslange Leistung

Eine sichere Rente bis zum Lebensende – das ist das zentrale Versprechen privater Rentenversicherungen. Banksparpläne, Fonds und andere Finanzprodukte bieten diese Sicherheit nicht. Um ihr Leistungsversprechen halten zu können, müssen Versicherer kalkulieren, wie alt Menschen werden.

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© Unsplash

Wer lebenslang abgesichert sein will, sollte nicht auf eine Altersvorsorge setzen, die mit dem 85. Geburtstag aufgebraucht ist. Eine Rente, die garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird, wird als Leibrente bezeichnet. Je länger ein Mensch lebt, desto mehr Rente erhält er. Damit Lebensversicherer dafür ausreichend Kapital bereitstellen können, müssen sie kalkulieren, wie alt ihre Kundinnen und Kunden wahrscheinlich werden. Je präziser sie rechnen, desto fairer für die Gesamtheit der versicherten Personen – das Versichertenkollektiv.   

Lebenserwartung ist kalkulierbar

Wie alt ein Mensch tatsächlich wird, kann natürlich niemand vorhersehen – auch nicht die Versicherer. Daher müssen sie sich an statistischen Sterbewahrscheinlichkeiten orientieren, die für das gesamte Versichertenkollektiv gelten. Dafür nutzen sie sogenannte Sterbetafeln, von denen zwei Arten zu unterscheiden sind:  

  • Periodensterbetafel sind eine Momentaufnahme, die Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergibt – also beispielsweise die Sterblichkeit von Personen, die aktuell im Rentenalter sind. Annahmen darüber, wie sich Sterblichkeitsverhältnisse zukünftig entwickeln, werden nicht getroffen.   

  • Generationensterbetafel spiegeln den gesamten Sterblichkeitsverlauf eines Geburtsjahrgangs über das ganze Leben hinweg wider (daher auch Kohortensterbetafel genannt). Sie beziehen künftige Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeit etwa durch verbesserte Lebensbedingungen und medizinischen Fortschritt ein und ermöglichen so Aussagen über die zukünftige Lebenserwartung. 

Versicherer nutzen spezielle Sterbetafeln  

Generationensterbetafeln zeigen, dass jemand, der erst in 30 Jahren das Rentenalter erreichen wird, aufgrund der allgemein steigenden Lebenserwartung mit einem längeren Leben rechnen kann, als jemand der schon heute im Rentenalter ist. Dies müssen Lebensversicherer bei der Kalkulation von Rentenversicherungen berücksichtigen. Dafür nutzen sie spezielle Generationensterbetafeln, die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) – der Berufsvereinigung der Versicherungs- und Finanzmathematiker – herausgegeben werden.  

Diese speziellen Sterbetafeln berücksichtigen eine Besonderheit, die für die Kalkulation von Rentenversicherungen zentral ist: Rentenversicherte haben eine statistisch höhere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Grund dafür ist, dass eher gesunde Menschen eine Rentenversicherung abschließen und lebensbedrohlich Erkrankte hingegen nicht. Die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung berücksichtigen dies. Sie sind samt ihrer Berechnungsmethodik öffentlich im Internet zugänglich, sie basieren auf Daten der gesetzlichen Rentenversicherung, Angaben des Statistischen Bundesamts und Daten der Versicherungsunternehmen.  Die aktuell verwendete Version stammt aus dem Jahr 2004.  

Rentenversicherungen sind auf Sicherheiten angewiesen  

Die Zukunft sagen alle statistischen Sterbewahrscheinlichkeiten dennoch nicht immer exakt voraus. Schwankungen oder unvorhersehbare Ereignisse führen dazu, dass die Lebenswartung anders steigen kann als kalkuliert. Bisher ist sie oft stärker gestiegen als erwartet, sogar noch stärker als die vorsichtigen Kalkulationen der Lebensversicherer. Im Jahr 1987 ging das Statistische Bundesamt beispielsweise davon aus, dass rund 22 Prozent der damals 65-jährigen Männer im Jahr 2007 ihr 85. Lebensjahr erreichen. Die vorsichtigere Kalkulation der Lebensversicherer ging von rund 26 Prozent der Männer aus. Tatsächlich feierten im Jahr 2007 aber noch mehr als 32 Prozent der Männer ihren 85. Geburtstag.  

Das Beispiel zeigt: Es bedarf nicht nur einer vorsichtigen Kalkulation, sondern auch Sicherheiten, damit Rentengarantien auch dann erfüllt werden können, wenn die Lebenserwartung stärker steigt als erwartet. Werden diese nicht benötigt, entstehen Überschüsse, die die Versicherer zu etwa 95 Prozent an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindesten 90 Prozent. Auch bereits laufende Renten werden typischerweise mit Überschüssen erhöht.  

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Rentenhöhe wird durch Rentenfaktor errechnet    

Anders als bei neueren Rentenversicherungen mit modernen Garantiekonzepten, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, wird bei klassischen Rentenversicherungen ab Vertragsbeginn eine bestimmte Rentenhöhe zugesagt. Mit welcher monatlichen Leibrente Versicherte bei diesen Produkten rechnen können, wird anhand von Rentenfaktoren ermittelt. Diese zentrale Rechengröße gibt an, wie viel Rente Versicherte monatlich pro 10.000 Euro Guthaben bekommen, sie wird aus der Lebenserwartung, den Zinsen und Kosten ermittelt. Bei einem Rentenfaktor von 30 erhalten Versicherte pro 10.000 Euro Kapital eine lebenslange Rente von monatlich 30 Euro. Wurden 50.000 Euro angespart, wird bei einem Rentenfaktor von 30 eine lebenslange Rente von monatlich 150 Euro ausgezahlt. Diese wird dann jedes Jahr um die Überschussbeteiligung erhöht. 

Rentenfaktoren lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 

  • Garantierte Rentenfaktoren werden vertraglich vereinbart und können nicht geändert werden. 

  • Flexible Rentenfaktoren können entsprechend der Vertragsbedingungen vor Rentenbeginn angepasst werden. Die Anpassung hängt meist von der Lebenserwartung und vom Höchstrechnungszins ab. Nach Rentenbeginn ist eine Anpassung nicht mehr möglich.  

Je stärker die Lebenserwartung steigt, desto länger zahlen Lebensversicherer die Renten aus. Damit einhergehend müssen Rentenfaktoren angepasst werden. Sprich: Je höher die Lebenserwartung, desto niedriger der Rentenfaktor. Versicherte, die jetzt in Rente gehen, statistisch aber nicht so alt werden, erhalten deswegen höhere Rentenfaktoren als Personen, die erst in 30 Jahren in Rente gehen, dafür aber mit einem längeren Leben rechnen können.    

Sparpläne: Keine Garantie bis ans Lebensende  

Bankspar- und Fondsentnahmepläne werden anders als Rentenversicherungen entweder auf ein festes Endalter – beispielsweise auf den 85. Geburtstag – berechnet oder es wird eine monatliche Rate festgesetzt. Die Zahlungen enden dann zu einem zufälligen Zeitpunkt, der von den Kapitalerträgen abhängt. Das ist problematisch, da das Ersparte dann bereits vor dem Lebensende aufgebraucht sein kann. Dies zeigt auch eine Studie, die das Institut für Aktuar- und Finanzwissenschaften (ifa) im Auftrag des GDV durchgeführt hat. Rentenversicherungen bieten eine finanzielle Planungssicherheit, mit der Fondsentnahmepläne nicht mithalten können.   

Oft leisten Rentenversicherungen sogar über den Tod hinaus und bieten damit zusätzlich eine finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene. Versicherte können beispielsweise eine Garantiezeit vereinbaren, innerhalb der die Rente unabhängig davon ausgezahlt wird, ob der Versicherte stirbt. Eine weitere Variante bietet die Rückgewähr der Beiträge im Todesfall abzüglich der bisher ausgezahlten Renten.