Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Grafik umfasst die jährlich beim Versicherungsombudsmann eingegangenen Beschwerden. Darunter sind auch immer einige tausend unzulässige Beschwerden. Dabei handelt es sich überwiegend um Fälle, in denen der Beschwerdeführer kein Verbraucher ist oder nicht Vertragspartner, sondern nur ein Dritter, der in irgendeiner Weise von dem Sachverhalt betroffen ist. Dann gibt es die Fälle zur privaten Krankenversicherung. Dafür ist die PKV-Schlichtungsstelle zuständig.