Unsere politischen Positionen zu Transformation Link kopieren
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Elementarschutz
Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept.
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New Work in der Versicherungswirtschaft
Die Veränderung der Wirtschaft durch technologische Innovation, vielfältigere Erwerbsverläufe und sich verändernde Erwartungen an ein erfüllendes und sinnstiftendes Arbeiten macht vor keiner Branche halt. Für die Beschäftigten ist Arbeit heute mehr als Broterwerb. Neben dem Gehalt bestimmen weitere Faktoren die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern die betrieblichen Abläufe, neue Arbeitsformen halten Einzug. In FinTechs, Insurtechs und bei den Plattform-Giganten sind sie bereits gelebte Praxis. Versicherer wollen diese Herausforderung als Chance annehmen. Dazu müssen neue, innovative Arbeitsformen wie Crowdworking oder Plattformarbeit auch bei Versicherern möglich sein.
Die Versicherungswirtschaft hat bereits vor der Corona-Pandemie mit ihrem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einen Rahmen geschaffen, um dem Wunsch der Beschäftigten und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu entsprechen. Eine vorausschauende Tarifpolitik und ein konstruktiver Dialog der Sozialpartner haben dies unterstützt. Aber auch das Arbeitszeitrecht muss sich an das veränderte Arbeitsumfeld anpassen: Es ist gut, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, Experimentierräume zuzulassen, die von den starren Tageshöchstarbeitszeiten abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Was noch fehlt, ist der große, mutige Schritt hin zu einer flexibel gestaltbaren Arbeitszeit. In die richtige Richtung weisen bereits die geplante klare Abgrenzung des Homeoffice als Form der mobilen Arbeit von der Telearbeit sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender mobiler Arbeit. Der Abbau hoher Hürden sollte weitergehen.
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Private Altersvorsorge
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wurde im März 2026 vom Bundestag verabschiedet. Ein überfälliger Modernisierungsschritt, um die kapitalgedeckte Zusatzsvorsorge zu stärken. Für Sparerinnen und Sparer bringt die Reform mehr Wahlfreiheit zwischen Sicherheit und Renditechancen sowie einen breiten und einfachen Zugang zur geförderten Vorsorge. Ein zentrales Element der Reform ist das neue Standardprodukt. Es soll einfach, digital abschließbar und für alle Anbieter verpflichtend sein. Parallel dazu ist ein staatlich organisiertes Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen. Dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt, ist aus Sicht der Versicherer kritisch.
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Solvency II
Solvency II definiert den Rahmen für das System der Versicherungsaufsicht in Europa. Die Überprüfung wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Januar 2025 abgeschlossen. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt am 30. Januar 2027. Bis dahin müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Verband plädiert dafür, dass die Bundesregierung dabei auf eine schlanke Umsetzung der Änderungen achtet und Ermessensspielräume nutzt, um unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Versicherer in Europa sicherzustellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen und die Aufwände der Unternehmen zur Umsetzung von Solvency II hängen von den technischen Änderungen der Delegierten Verordnung ab. Diese dürfen die Zielsetzungen der Richtlinie nicht konterkarieren. Insbesondere sollten die Maßnahmen für langfristige Garantien gestärkt werden.
Außerdem soll der neue Rahmen für kleinere Versicherer möglichst praxistauglich ausgestaltet werden. Kleine, nicht-komplexe Versicherer (SNCU) sollen unbürokratisch Zugang zu proportionalen Erleichterungen erhalten. Einzelne Erleichterungen für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich für SNCU fallen, sollten nicht übermäßig komplex sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: