Stellungnahme des GDV zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Die Versicherer begrüßen, dass die Vorgaben der Richtlinie zum „Right to be forgotten“ nahezu 1 zu 1 umgesetzt werden. Angesichts der klaren Vorgabe der Richtlinie, Bündelungsgeschäfte einschränkungslos zuzulassen, sollte die Wartefrist gestrichen werden.
(mehr)