Verbesserungsbedarf notwendig Link kopieren
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), mit der Beschäftigte über ihren Betrieb eine zusätzliche Rente aufbauen können, hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. So stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften seit der Rentenreform 2001 von knapp 14,6 auf rund 21,2 Millionen (Stand: 2021). Zuletzt sorgte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für neue Impulse. Es enthält bessere Fördermöglichkeiten, die insbesondere Geringverdienern zugutekommen, und es erlaubt den Arbeitgebern, im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells eine reine Beitragszusage zu vereinbaren statt einer garantierten Rente. Drei Sozialpartnermodelle auf tarifvertraglicher Basis sind inzwischen gestartet.
So gut sich die sogenannte 2. Säule der Altersversorgung auch entwickelt hat, es gibt dennoch Verbesserungsbedarf. So ist die Verbreitungsquote der bAV seit 2015 leicht gesunken, weil der Markt nicht so stark zugelegt hat wie die Zahl der Beschäftigten. Und rund 21 Millionen Anwartschaften bedeuten eben auch, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hierzulande noch immer keine betriebliche Altersversorgung besitzt – die Auszubildenden herausgerechnet. Lücken bestehen vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben, die seltener eine betriebliche Altersversorgung anbieten als große Konzerne. Generell ist auch im Osten Deutschlands die bAV weniger verbreitet als im Westen.
Für Reformdruck sorgt auch das schwierige Kapitalmarktumfeld. Ungeachtet des jüngsten Zinsanstiegs ist es sowohl für die Arbeitgeber als auch die externen Versorgungsträger schwieriger geworden, die in der Vergangenheit zugesagten Leistungen zu erwirtschaften. Als Hemmschuh entpuppt sich dabei vor allem die zum Teil geltende gesetzliche Vorgabe des vollständigen Erhalts der zugesagten Beiträge zu Rentenbeginn. Daraus resultiert eine zwar sichere, aber eben auch weniger renditestarke Kapitalanlage - und letztlich geringere Renten.