Unsere Positionen zu Rente & Vorsorge
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Betriebsrente
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte – selbst in Zeiten der Pandemie – neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der aktuelle Koalitionsvertrag knüpft neben Ideen zur Stärkung von Sozialpartnermodellen (SPM) auf tarifvertraglicher Basis auch an Überlegungen für bessere Renditechancen in der klassischen bAV an: Wie bei der privaten Altersvorsorge ist auch hier die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ein zentraler Hebel, um die Rendite und damit Attraktivität sowie Verbreitung zu stärken.
Die ersten SPM stehen inzwischen am Start. Damit diese Form der bAV ihr Potenzial entfalten kann, soll mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bei Aufbau und Umsetzung geprüft werden. Diskutiert wird hier zum Beispiel die Rolle der Tarifpartner bei der Kapitalanlage. Aktuell wird außerdem erörtert, wie nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und ihre Beschäftigten SPM künftig nutzen können.
Wichtig bleibt der Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Menschen mit geringen Einkommen. Helfen können einfache und freiwillige Opting-out-Systeme auf Betriebsebene und eine gezielte Unterstützung. Die Geringverdienerförderung sollte deshalb entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter dynamisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.
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Private Altersvorsorge
Die Bundesregierung will die Riester-Rente grundlegend überarbeiten. Die Versicherer befürworten eine Reform. Zwei Elemente sind aus ihrer Sicht besonders wichtig.
Beitragsgarantien: Als Lehre aus der Niedrigzinsphase sollte die hundertprozentige Beitragsgarantie flexibilisiert werden, um den Produktanbietern zu ermöglichen, in jedem Zinsumfeld attraktive Erträge zu erwirtschaften. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wäre ein Garantie-Niveau von 80 Prozent ein sehr guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite. Es erlaubt deutlich höhere Erträge als bisher, schützt die Sparer gleichzeitig aber vor hohen Verlusten. Denn auch das ist wichtig: Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sich ihre Sparbemühungen auszahlen. Mindestgarantien verhindern, dass Anbieter zu Lasten der Kunden zu hohe Risiken eingehen.
Lebenslange Auszahlung: Am Prinzip lebenslanger Leistungen darf aus Sicht der Versicherer bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nicht gerüttelt werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente konzipiert, dient sie dazu, die lebensnotwendigen Ausgaben zu decken, etwa für die Miete, Strom, Nahrungsmittel oder Kleidung. Deshalb muss das Geld fließen - unabhängig davon, wie lange die Menschen leben. Ein Auszahlungsmodell, das dies nicht garantiert, ist keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Die einkalkulierten Kosten dienen zur Deckung des betriebswirtschaftlichen Aufwands, der durch das Angebot der Finanzdienstleistungen entsteht. Die Vereinfachung der Zulagen kann dabei helfen, die Kosten zu senken. Hier sollten Kulanzregelungen bei Sonderfällen gefunden werden, die Rückforderungen von Zulagen vermeiden. Weniger Wahlmöglichkeiten etwa durch Standardisierung – auch der Garantien – mindern den Beratungsaufwand, erleichtern die Orientierung und senken Kosten.
Auch die Chancen der Digitalisierung von Prozessen sollten noch konsequenter genutzt werden. Dies betrifft den kompletten Lebenszyklus der Altersvorsorge vom Abschluss, über den Ansparprozess und die gesamte Rentenphase.
Weitere Informationen:
- Dossier: Private Altersvorsorge
- Stellungnahme: zu den Prüfaufträgen der Fokusgruppe private Altersvorsorge
- Stellungnahme: zur EIOPA-Konsultation zur Verwendung von Benchmarks als Teil des Value for Money-Konzepts
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Selbstständigkeit
Die Bundesregierung plant eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die nicht ohnehin über ein obligatorisches System abgesichert sind. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will, kann sich mit einem privaten Vorsorgeprodukt absichern. Voraussetzung: Die gewählte Altersvorsorge muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.
Die Basisrente erfüllt diese Anforderungen schon heute: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Bürgergeld gesichert und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen. Ein wirklich einfaches und unbürokratisches Opt-out wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.