Unsere Positionen zu Klima
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Elementarschutz
Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept.
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Klimafolgenanpassungsgesetz
Die deutschen Versicherer begrüßen das Vorhaben, einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern zu schaffen. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung „Klimakrise“ auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen. Gleichwohl wirft der Referentenentwurf bei näherer Betrachtung zahlreiche Fragen auf. Unter anderem ist fraglich, ob die angestrebten Ziele zur Eindämmung der Klimakrise mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können. Insbesondere sehen wir Handlungsbedarf bei der Klimarisikoanalyse und beim Monitoring.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme und in unserem Forderungskatalog.
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Naturgefahrenmodellierung
Für einen adäquaten Versicherungsschutz gegen Naturgefahren sind valide Informationen zur Risikobewertung. Dazu haben Wissenschaft, Behörden und die Versicherungswirtschaft Naturgefahrenmodelle entwickelt. Beispiele sind die Hochwasser- und Starkregengefährdungsklassen, die in ZÜRS Geo hinterlegt sind. Aktuell erarbeitet die Versicherungswirtschaft eine Sturzflutmodellierung.
Weitere Informationen:
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Schutz gegen Naturgefahren
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen setzen wir uns dafür ein, bundeseinheitliche Vorgaben für das Bauen in Gefahrenbereichen einzuführen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber regelt mit dieser Norm unter anderem die Entwicklung von Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. Ebenso gibt sie die Leitplanken für das Bauen im Außenbereich vor.
Weitere Informationen:
- Dossier: Klimafolgenanpassung
- Forderungskatalog: Forderungen, Prävention, Klimafolgenanpassung
- Positionspapier: Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse in Deutschland
- Positionspapier: Ergänzung zum Gesamtkonzept der deutschen Versicherer