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© Christian Kruppa

Service

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Spitzenverband der deutschen Versicherungsbranche mit Sitz in Berlin. Wir vertreten die Interessen der Versicherungswirtschaft gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit – national, in Europa und auch international. Als Dienstleister unserer Mitgliedsunternehmen befassen wir uns mit allen Themen von grundsätzlicher Bedeutung für die Versicherungswirtschaft.

13.09.2022

Musterbedingungen Link kopieren

Bei den auf dieser Webseite aufgeführten Versicherungsbedingungen handelt es sich um Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Bedingungen sowie die Muster-Standmitteilungen für Lebensversicherungen sind für die Versicherungsunternehmen unverbindlich. Die Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen und Musterstandmitteilungen können vereinbart werden.

Zu unseren Musterbedingungen

Verbraucherleitbild Link kopieren

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewinnt auf europäischer wie nationaler Ebene immer mehr Bedeutung. Vor diesem Hintergrund formuliert die Versicherungswirtschaft ihr differenziertes Verbraucherleitbild und richtet ihre Bemühungen für eine noch weiter verbesserte Verbraucherfreundlichkeit daran aus.

Zugleich bildet das Leitbild mit 8 Thesen einen Referenzrahmen, um Initiativen des Gesetzgebers oder sonstige Maßnahmen im Verbraucherschutz zu diskutieren und zu bewerten. Die Digitalisierung, der demografische Wandel und die weitere Ausdifferenzierung der Lebensformen, aber auch das andauernde Niedrigzinsumfeld und zusätzliche Risiken, etwa aus dem Klimawandel, wirken nachhaltig auf Verbraucher, Unternehmen und Gesellschaft ein. Während einige der Entwicklungen die Position der Verbraucher stärken, werden sie an anderer Stelle verletzlicher.

Die Versicherungswirtschaft sieht ihre Kunden als mündige Bürger, die ihre Entscheidungen selbstbestimmt und in eigener Verantwortung treffen. Gleichzeitig erkennt die Branche aber auch an, dass Menschen sich aufgrund ihrer individuellen Lebenssituationen, Präferenzen, Bedürfnisse und Fähigkeiten unterscheiden. Das Bild von Verbrauchern, die bei allen Nachfrageentscheidungen gleichermaßen kompetent sind, wenn ihnen nur ausreichende Informationen vorliegen, trifft nach den Erfahrungen der Praxis so auf den Versicherungsmarkt nicht zu.

Den einen „idealen Verbraucher“ gibt es damit nicht. Ein differenziertes Verbraucherbild legen auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse nahe. Auch die Große Koalition ist im Koalitionsvertrag 2013 von einem solchen Bild ausgegangen. Die Branche stellt sich daher auf eine große Bandbreite von Verbrauchern ein, die von sehr kompetent bis hin zu verletzlich reicht.

Dies heißt allerdings nicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Entscheidungen bevormundet oder aus ihrer Verantwortung entlassen werden sollen. Maßnahmen im Verbraucherschutz müssen vielmehr auf eine selbstbestimmte Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher am Versicherungsmarkt ausgerichtet sein.

Datenschutzkodex ("Code of Conduct") Link kopieren

Für die Datenverarbeitung in der deutschen Versicherungswirtschaft gibt es einen Datenschutzkodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die beigetretenen Versicherer verpflichten sich mit dem Kodex, umfassende Regelungen zum Datenschutz- und zur Datensicherheit einzuhalten, um damit die Daten der Kunden zu schützen.

Die Selbstverpflichtung konkretisiert die allgemeinen Regeln des Datenschutzrechts für die Versicherungsbranche. Sie ist an die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst und beschreibt, unter welchen Bedingungen Versicherer nach dem neuen Datenschutzrecht personenbezogene Daten von Kunden und Geschädigten verarbeiten dürfen.

Mit dem Datenschutzkodex will die Versicherungsbranche sicherstellen, dass die Belange der Kunden gewahrt werden und die Prozessabläufe der Unternehmen mit dem Datenschutzrecht vereinbar sind.

Datenschutzaufsichtsbehörden und  der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) waren in die Ausarbeitung der Selbstverpflichtung beratend eingebunden. Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben bestätigt: „Unternehmen, die die Verhaltensregeln anwenden, stellen sicher, dass die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung für die Versicherungswirtschaft branchenspezifisch konkretisiert werden.“

Bereits 2012 gab sich die deutsche Versicherungswirtschaft einen Datenschutzkodex (Code of Conduct). Ihm sind seither zahlreiche Versicherungsunternehmen mit einem Marktanteil von über 95 Prozent beigetreten. Für diese Unternehmen gilt auch die neue Selbstverpflichtung. Die Versicherungsunternehmen, die dem Datenschutzkodex beitreten sind oder künftig beitreten, sind verpflichtet, ihre Datenverarbeitungsprozesse an den branchespezifischen Standards auszurichten.

Unser Verhaltenskodex für den Vertrieb Link kopieren

Der Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, die eine hohe Qualität der Kundenberatung sicherstellen soll. Der Kodex selbst, eine Liste der beigetretenen Versicherungsunternehmen, die Prüfungsergebnisse*  sowie Hintergrundinformationen zum Verhaltenskodex sind in dieser Übersicht zusammengefasst.

Über den Verhaltenskodex
Für  Kunden ist  Versicherungsschutz ein wichtiger Bestandteil der Risikoabsicherung und Vorsorge im Alltag. Der Versicherungsvertrieb ist das Bindeglied zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich mit seinem Verhaltenskodex für den Vertrieb das Ziel gesetzt, die Interessen der Kunden konsequent in den Mittelpunkt zu rücken und die Qualität der Kundenberatung weiter zu verbessern. Mit seinen elf Leitsätzen ist der Kodex Zeugnis des Selbstverständnisses der Branche für einen fairen, redlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungsprodukten.

Die Mitgliederversammlung des GDV hat am 25. September 2018 die Anpassung und Überarbeitung des Kodex beschlossen. Die Neufassung war notwendig geworden, weil mit der Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten ist. Ziel, Anspruch und grundsätzlicher Inhalt des Kodex sind unverändert.

Prüfungsberichte
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsberichte* der beigetretenen Versicherungsunternehmen.

  • * Rechtlicher Hinweis

    Der Prüfungsbericht dient dem Versicherungsunternehmen dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der Prüfung zu informieren. Dabei ist der Prüfungsbericht jedoch nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt mit dem Versicherungsunternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder sonstige (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers besteht allein im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen und nicht Dritten gegenüber. Mit dieser Veröffentlichung übernehmen weder das Versicherungsunternehmen noch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. eine Haftung.

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