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Thema Nachhaltigkeit (© Unsplash/Nick Jones)

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit und Klimaschutz bestimmen zunehmend die Agenda von Wirtschaft und Gesellschaft. Die deutschen Versicherer sind Teil der Debatte und leisten einen ehrgeizigen Beitrag zur Erreichung der Ziele. Dazu gehören die Klimaneutralität der Kapitalanlagen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und die Förderung von Vielfalt. Dossiers, Beiträge und Publikationen informieren auf dieser Seite über das Thema Nachhaltigkeit.

Unsere politischen Positionen zu Nachhaltigkeit

  • Greenwashing

    Greenwashing stellt eine Gefahr für die Stabilität und die Vertrauenswürdigkeit des Finanzmarktes dar. Werte, die auch für Versicherer als Finanzmarktakteure von herausragender Bedeutung sind. Die Versicherer unterstützen daher die Bestrebungen, sinnvolle Regelungen zu treffen, um Greenwashing zu vermeiden. 

    Bei der Einführung neuer Vorgaben muss jedoch der Aufwand berücksichtigt werden, der dadurch für Unternehmen entsteht. Dieser sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für Verbraucher stehen. Anderenfalls könnte es für Unternehmen zu schwierig oder zu riskant werden, sich zu Nachhaltigkeit zu äußern. Entsprechend sollte auch auf eine Übererfüllung durch zusätzliche Anforderungen verzichtet werden, wenn europäischen Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Engagement benötigen Unternehmen Informationen über die Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken. Diese sollten aussagekräftig, verlässlich sowie einfach handhabbar sein. Mit der Taxonomie hat die EU ein einzigartiges Klassifizierungssystem geschaffen, das definiert, was nachhaltiges Wirtschaften ist. Versicherer investieren regelmäßig in  Unternehmen der Realwirtschaft. Sie nutzen diese Informationen um zu ermessen, wie nachhaltig sie investieren oder ob sie bestimmte Risiken übernehmen können. 

    Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsdaten  künftig auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) standardisiert und vergleichbar zur Verfügung stellen. Durch einen „Europäischen Datenzugangspunkt“ (European Single Access Points; ESAP) werden im nächsten Schritt die Informationen digital zugänglich und automatisiert abrufbar sein. So wird die Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen immer weiter verbessert. Versicherer sind sowohl Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen als auch Bereitsteller von Daten. Aus dieser Doppelperspektive heraus haben sie Vorschläge vorgelegt, damit die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nicht überfrachtet werden.

    Diese Reformen schlägt der GDV für eine effizientere und verhältnismäßigere Nachhaltigkeitsberichterstattung vor:

    • Die Vorschläge aus dem erstens Omnibus-Paket zur Vereinfachung im Bereich der Nachhaltigkeit (Omnibus Simplification Package) sollen ohne Verzögerung umgesetzt werden.
    • Sektorspezifische Anforderungen sollten nur dort definiert werden, wo tatsächlicher Bedarf besteht.
    • Der europäische Standardsetzer EFRAG sollte ein klares Mandat erhalten, die Vereinfachungen in den Berichtsstandards ESRS umgehend umzusetzen.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:

  • Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen der Versicherungsunternehmen

    Die deutschen Versicherer streben bis 2025 klimaneutrale Geschäftsprozesse in Scope 1 und 2 des GHG-Protokolls an. Darunter fallen Strom- und Wärmeemissionen der eigenen Bürogebäude und Rechenzentren sowie Treibstoffemissionen des unternehmenseigenen Fuhrparks. Aber auch bei den nachgelagerten Emissionen aus Scope 3 soll es bis spätestens 2030 spürbare Reduktionen geben. Alljährlich berichtet der GDV über die Emissionen seiner Mitglieder, künftig auch aus Aktivitäten wie Dienstreisen per Flugzeug und Bahn, Homeoffice, Pendelverkehr der Belegschaft zur Arbeit oder Outsourcing und Cloud.

    Für eine signifikante Senkung der CO2-Emissionen benötigen Versicherer – wie die anderen Wirtschaftssektoren auch – die Dekarbonisierung des Energiesektors und der Wärmeerzeugung, eine Mobilitätswende sowie eine forcierte Digitalisierung. 

    Neben den freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen wird Energieeffizienz mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in Deutschland künftig zum Pflichtprogramm. Aus Sicht des GDV sollte der gesetzliche Rahmen neben den reinen Energiesparzielen auch Faktoren wie Investitionssicherheit, Machbarkeit und Proportionalität berücksichtigen.

    Weitere Informationen: 

  • Nachhaltigkeit Versicherungsschutz

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien, innovative Technologien sowie veränderte Produktionsprinzipien sind essenziell, um Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch zu mindern. Die Bundesregierung hat sich hier viel vorgenommen: Eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Etablierung eines Wasserstoffmarktes und ehr-geizige Ausbauziele für Strom und Wärme aus regenerativen Quellen.  

    Versicherer unterstützen diese Entwicklungen, indem sie Versicherungsschutz für innovative Verfahren und Risikotechnologien entwickeln. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung in der Schadensprävention einbringen, damit keine Ressourcen durch vermeidbare Schäden verbraucht werden: Innovation und Wandel müssen zügig und zugleich sicher vorangehen. Das schafft auch Akzeptanz in der Bevölkerung.  

    Die Kreislaufwirtschaft beispielsweise braucht hinreichend Betriebsfläche, um Stoffe lagern, sortieren und aufbereiten zu können, bis sie wieder in Herstellungsprozesse eingespeist werden. Dies stärkt den Personen- und Sachwertschutz.

    Für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, Biogas und Energiespeichern sollten weiterhin hohe Sicherheitsstandards gelten, gerade beim Brand- und Umweltschutz.  

    Wir begrüßen auch die Initiative der Bundesregierung, mit dem Prinzip „Nachhaltigkeit by Design“ die Merkmale „Lebensdauer“ und „Reparaturfähigkeit“ zu Produkteigenschaften zu machen. Dies unterstützt unsere Arbeit an Lösungen, um Leitprinzipien des nachhaltigen Handelns wie „Reparatur statt Neukauf“ oder „build back better“ in Versicherungsprodukten zu verankern.  

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachhaltigkeitspositionierung.
     

  • Finanzierung der Transformation

    Nachhaltigkeit hat in den Kapitalanlagen der Versicherer eine große und beständig wachsende Bedeutung. Auf rund 90 Prozent der Kapitalanlagen werden bereits Nachhaltigkeitskriterien angewendet. Versicherer haben 2021 rund 1.600 Projekte der Wind- und Solarenergie finanziert. In ihrer Nachhaltigkeitspositionierung hat der Sektor zudem das Ziel ausgegeben, die eigenen Kapitalanlagen in Höhe von 1,9 Bio. Euro bis 2050 komplett klimaneutral auszugestalten. Auf dem Weg dorthin haben die Versicherer Ende 2022 als erster Finanzsektor in Europa einen CO2-Fußabdruck für große Teile ihrer Kapitalanlagen veröffentlicht (71 Tonnen CO2-Äquivalent / Mio. Euro).

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Taxonomie

    Die Taxonomie ist eine der Kernregulierungen der EU im Bereich Sustainable Finance. Sie wird vom Verband ausdrücklich begrüßt wird. Mit ihr wird bestimmt, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt und damit ökologisch nachhaltig ist. Auf diese Weise wird eine einheitliche Sprache für grüne Tätigkeiten geschaffen.

    Allerdings steht die Taxonomie noch am Anfang. Eine Vielzahl von Tätigkeiten ist noch nicht von der Taxonomie umfasst. Auch viele Anlageklassen bleiben noch außen vor, in die Versicherer investieren, wie zum Beispiel Staatsanleihen. Damit die Taxonomie sinnvoll in der Praxis angewendet werden kann, ist eine Erweiterung um zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten und Assetklassen notwendig. Zudem bedarf es der Internationalisierung, um die Taxonomie auch für weltweit investierende Anleger nutzbar zu machen, wie Versicherungen außerhalb Europas. Daher ist eine Erweiterung der Taxonomie geboten. 

    Versicherungsunternehmen müssen jährlich zu den Taxonomiequoten ihrer Kapitalanlagen berichten, wenn sie eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen. Allerdings fehlen bei Investitionsobjekten oft Daten oder die Qualität der vorhandenen Daten ist schlecht. Das wirkt sich vielfach negativ aus. Private Krankenversicherer sowie Schaden- und Unfallversicherer müssen zusätzlich über die Taxonomiequoten der von ihnen angebotenen Versicherungen berichten. 

    Die hohe Komplexität der Taxonomie, offene Anwendungsfragen sowie fehlende und qualitativ fragwürdige Daten führen dazu, dass Versicherungsunternehmen nur sehr geringe Taxonomiequoten ausweisen können. Diese Mängel muss der europäische Gesetzgeber bei den anstehenden Überarbeitungen angehen, um die Taxonomie zu einem sinnvollen Steuerungsinstrument zu entwickeln.

    Weiterentwicklungen sollten die Möglichkeit haben, von den Praxiserfahrungen mit der grünen Taxonomie zu profitieren, zum Beispiel eine soziale Taxonomie. Solche Weiterentwicklungen sollten erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen. 

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

Publikationen

Unsere GDV-Publikationen geben einen noch detaillierteren Einblick in thematisch relevante Inhalte.

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