Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Corona-Jahr 2020 rund 39,6 Millionen Tonnen Abfälle in privaten Haushalten eingesammelt – eine Zunahme von rund 1,6 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Über 1.000 Mülldeponien und rund 3.300 Wertstoff- und Recyclinghöfe sind für die Entsorgung der Abfälle zuständig. Die wachsenden Müllmengen stellt die Recyclingindustrie vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig sieht sie sich den wachsenden Anforderungen der Kreislaufwirtschaft gegenüber.
Mit einer im Koalitionsvertrag (PDF) verankerten „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ will die neue Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz fördern. Dabei soll der primäre Rohstoffverbrauch gesenkt, bestehende rechtliche Rahmen anpasst und abfallrechtliche Vorgaben überprüfen werden. Ziel ist es, dass Produkte langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sind. Die Abfallvermeidung soll durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen gestärkt werden. Dazu sollen innovative, nachhaltige Ideen wie geteilte Nutzung unterstützt werden. Daneben soll ein Anreizsystem geschaffen werden, um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Zudem will die Bundesregierung ein Recycling-Label einführen. Mit einer Beschleunigung der Entwicklung von Qualitätsstandards für Rezyklate sollen zudem neue hochwertige Stoffkreisläufe geschaffen. Zudem will sich die Bundesregierung für ein europaweites Ende der Deponierung von Siedlungsabfällen einsetzen. Der Export von Abfällen soll europarechtlich nur noch in zertifizierten Recyclinganlagen möglich sein. Auf europäischer Ebene sollen höhere Recyclingquoten und eine produktspezifische Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten und Sekundärrohstoffen festgesetzt werden.
Im April 2022 hat das EU-Parlament seine Forderungen zu einem Recht auf Reparatur verabschiedet. Im dritten Quartal 2022 soll die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Warenhandel unterbreiten, inkl. eines gesonderten Rechtsakts über das Recht auf Reparatur. Ziel ist es, Ressourcen zu sparen. Elektroaltgeräte beispielsweise sind der am schnellsten wachsende Abfallstrom in der EU. Viele Produkte sind so hergestellt, dass sie schwer oder gar nicht reparierbar sind und frühzeitig ersetzt werden müssen. Innerhalb eines Jahrzehnts soll das Recht der Verbraucher/-innen auf langlebigere und reparierbare Produkte gestärkt werden.