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Dossier: Kreislaufwirtschaft

Bei einer Kreislaufwirtschaft sollen bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Ziel ist es, den Lebenszyklus der Produkte zu verlängern, um Rohstoffe zu sparen und die CO₂-Emissionen zu verringern.

14.03.2024
Wissenschaftliche Perspektive

Abfälle auf ein Minimum reduzieren Link kopieren

Die Ressourcen werden weltweit knapp. Eine Reihe von Rohstoffen ist nur begrenzt verfügbar, gleichzeitig steigt aber die Nachfrage nach ihnen. Die Gewinnung und Verwendung von Rohstoffen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Sie erhöht den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen. Die intelligente Nutzung von Rohstoffen kann hingegen die CO₂-Emissionen senken. All dies sind Gründe, die zu einem Umdenken weg von einer Wegwerfwirtschaft und hin zu einer Kreislaufwirtschaft geführt haben: Abfälle sollen nun auf ein Minimum reduziert werden. Wenn ein Produkt das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, verbleiben die Ressourcen und Materialien so weit wie möglich im Wirtschaftskreislauf.  

Wachsende Müllberge, die Zusammensetzung und die Trennung des Mülls und seine Wiederverwertung stellen alle, die an der Kreislaufwirtschaft beteiligt sind und sie voran treiben wollen, vor große Herausforderungen – die Politik, Recyclingbetriebe, Verbraucher/-innen und nicht zuletzt auch die Versicherer.  

Politische Perspektive

Wie die Bundesregierung Kreislaufwirtschaft fördert Link kopieren

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Corona-Jahr 2020 rund 39,6 Millionen Tonnen Abfälle in privaten Haushalten eingesammelt – eine Zunahme von rund 1,6 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Über 1.000 Mülldeponien und rund 3.300 Wertstoff- und Recyclinghöfe sind für die Entsorgung der Abfälle zuständig. Die wachsenden Müllmengen stellt die Recyclingindustrie vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig sieht sie sich den wachsenden Anforderungen der Kreislaufwirtschaft gegenüber.

Mit einer im Koalitionsvertrag (PDF) verankerten „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ will die neue Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz fördern. Dabei soll der primäre Rohstoffverbrauch gesenkt, bestehende rechtliche Rahmen anpasst und abfallrechtliche Vorgaben überprüfen werden. Ziel ist es, dass Produkte langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sind. Die Abfallvermeidung soll durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen gestärkt werden. Dazu sollen innovative, nachhaltige Ideen wie geteilte Nutzung unterstützt werden. Daneben soll ein Anreizsystem geschaffen werden, um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Zudem will die Bundesregierung ein Recycling-Label einführen. Mit einer Beschleunigung der Entwicklung von Qualitätsstandards für Rezyklate sollen zudem neue hochwertige Stoffkreisläufe geschaffen. Zudem will sich die Bundesregierung für ein europaweites Ende der Deponierung von Siedlungsabfällen einsetzen. Der Export von Abfällen soll europarechtlich nur noch in zertifizierten Recyclinganlagen möglich sein. Auf europäischer Ebene sollen höhere Recyclingquoten und eine produktspezifische Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten und Sekundärrohstoffen festgesetzt werden. 

Im April 2022 hat das EU-Parlament seine Forderungen zu einem Recht auf Reparatur verabschiedet. Im dritten Quartal 2022 soll die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Warenhandel unterbreiten, inkl. eines gesonderten Rechtsakts über das Recht auf Reparatur. Ziel ist es, Ressourcen zu sparen. Elektroaltgeräte beispielsweise sind der am schnellsten wachsende Abfallstrom in der EU. Viele Produkte sind so hergestellt, dass sie schwer oder gar nicht reparierbar sind und frühzeitig ersetzt werden müssen. Innerhalb eines Jahrzehnts soll das Recht der Verbraucher/-innen auf langlebigere und reparierbare Produkte gestärkt werden.

Branchen-Perspektive

Recyclinganlagen - Brandschutz immer wichtiger Link kopieren

Recyclinganlagen sind für Versicherer eine anspruchsvolle Betriebsart, da es im Vergleich zu Betrieben anderer Branchen häufiger brennt. Dies hängt vor allem mit der Menge der anfallenden Abfälle, dem Anteil an brennbaren Stoffen im Recyclingmaterial selbst zusammen. So sind organische Materialien wie Papier, Karton, Textilien und Kunststoffe brennbar und verhältnismäßig leicht entzündlich. Dabei ist auch eine Selbstentzündung möglich, wenn gelagerte Feststoffe einem Fermentierungsprozess unterliegen. Verunreinigungen des Recyclinggutes durch leicht entzündliche Flüssigkeiten wie zum Beispiel Öle, Lacke oder Farben stellen eine weitere Gefahrenquelle dar. Immer wieder sind es jedoch Lithiumbatterien, die Brände auslösen. Sie kommen mittlerweile in jedem Haushalt vor und werden häufig im Hausmüll oder im gelben Sack entsorgt. Bei Beschädigung durch Transport oder in den Sortieranlagen können diese Batterien sich selbst entzünden. Daher sind die meisten Recyclinganlagen mit einer außerordentlichen Brandgefahr konfrontiert. Darauf müssen sich Recyclingbetriebe mit entsprechenden Brandschutzkonzepten und Sicherheitsstandards einstellen.

Die Bedeutung der Recyclingbetriebe für das Voranschreiten der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft wird von Versicherern anerkannt und unterstützt. Umfassender Versicherungsschutz setzt jedoch voraus, dass Sicherheits- und Brandvorbeugungsmaßnahmen installiert und eingehalten werden. Der Ausbreitung von Feuer und Rauch - vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen haben oberste Priorität. Welche Maßnahmen für welchen Betrieb geeignet und notwendig sind, hängt von der Art des Recyclingbetriebes und des dort verarbeiteten Mülls ab. Alle Maßnahmen sollten in enger Abstimmung mit dem Versicherer umgesetzt werden – so können die Erkenntnisse aus Schäden wirksam in individuelle Schadenverhütungskonzepte einfließen.

Verbraucher-Perspektive

Kreislaufwirtschaft betrifft auch Verbraucher/-innen Link kopieren

Bei einer Kreislaufwirtschaft werden Wertstoffe im Kreislauf geführt und gehen nicht verloren. Besonders Verbraucher/-innen können erheblich zur Kreislaufwirtschaft beitragen, indem sie die Trennhinweise auf Verpackungen beachten und ihren Müll richtig trennen. Ohne die Beteiligung der Verbraucher/-innen ist ein Übergang zur Kreislaufwirtschaft nicht möglich. Unternehmen müssen mehr tun, um Informationslücken zu schließen und sicherstellen, dass Verbraucher/-innen sensibilisiert werden. Das Verhalten der Verbraucher/-innen, ist entscheidend für die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft, etwa ob sie sich an Recycling- oder Rücknahmeaktionen beteiligen oder innovative Kreislaufprodukte oder -dienstleistungen ausprobieren.

Darüber hinaus müssen Verbraucher/-innen darüber informiert werden, welchen Beitrag sie konkret leisten können. So ist nicht immer klar, dass es einen Unterschied zwischen „wieder verwertbaren“ und „recycelten“ Verpackungen gibt. Wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, gelangen nur dann zurück in eine Kreislaufwirtschaft, wenn die Verpackung von Verbraucher/-innen ordnungsgemäß entsorgt wird, damit sie recycelt werden kann. Im Gegensatz dazu ist die Herstellung von Verpackungen aus recycelten Materialien eine echte Kreislaufinitiative. Wenn Verbraucher/-innen diesen Unterschied kennen, werden sie dies im besten Fall bei der Kaufentscheidung berücksichtigen. Der Druck auf Unternehmen, auf recycelte Verpackungen umzustellen, könnte so erhöht werden.

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