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Altersvorsorge
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Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) braucht Impulse. Zuletzt hatte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz Bewegung gebracht, unter anderem die neue Förderung für Geringverdiener.
Die beteiligten Stakeholder haben die bestehenden Herausforderungen bereits in der abgelaufenen Legislatur eingehend erörtert. Einigkeit bestand darin, die Verbreitung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Zudem stehen weiterhing Menschen mit geringen Einkommen im Fokus.
Für eine umfassende und nachhaltige Stärkung der bAV gilt es, sämtliche Durchführungswege und Modelle in den Blick zu nehmen. Mehr Handlungsspielräume auf betrieblicher Ebene erleichtern die bAV-Umsetzung. Wenn in Betrieben eine automatischen Entgeltumwandlung mit Opting-out auch ohne tarifvertragliche Regelung vereinbart werden könnte, könnten Arbeitgeber die komplette Belegschaft in die bAV einbeziehen – und damit für die gewünschten „Nudging“-Effekte bei der Betriebsrente sorgen.
Eine wichtige Stellschraube zur Stärkung der bAV wäre der Ausbau der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Dazu sollten die Verdienstgrenzen mit der allgemeinen Einkommensentwicklung dynamisiert werden. Bei insgesamt steigenden Löhnen und Gehältern würde so niemand aus der Förderung herausfallen, der diese unverändert benötigt. Um dabei eine sukzessiv nachlassende Förderintensität zu vermeiden, sollte auch der Förderbetrag entsprechend steigen.
Darüber hinaus ist eine Flexibilisierung der Garantieanforderungen erforderlich: Bei der Zusageart „Beitragszusage mit Mindestleistung“ sollte es mehr Freiheiten in der Kapitalanlage geben, um mehr Renditepotenziale zu heben. Dies gilt unverändert, auch wenn der Höchstrechnungszins Anfang 2025 erfreulicherweise wieder auf 1,0 Prozent erhöht wurde.
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Digitale Rentenübersicht
Mit der Digitalen Rentenübersicht soll die Altersvorsorge übersichtlicher und die Planung einfacher werden. Bürgerinnen und Bürger können ihre Ansprüche aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) über die neue Online-Plattform ganz bequem abrufen. Die einzelnen Vorsorgebausteine werden in einer kompakten Übersicht zusammengestellt und können bei Bedarf für weiterführende Beratungszwecke heruntergeladen werden.
Bereits seit Sommer 2023 konnten sich Bürgerinnen und Bürger registrieren, erste Anfragen stellen und Funktionalitäten testen. Entlang ihres ersten Feedbacks wird die Plattform sukzessive weiterentwickelt. Seit Anfang 2025 ist die Digitale Rentenübersicht im Vollbetrieb: Alle Versorgungseinrichtungen (VE) mussten sich anbinden, die zur Übermittlung von Standmitteilungen verpflichtet sind. Teilweise stehen allerdings noch Nacharbeiten an. Darüber hinaus können sich auch Einrichtungen freiwillig anbinden, wie zum Beispiel Direktzusagen in der bAV, berufsständische Versorgungswerke oder die Beamtenversorgung. Da sie sich nicht anbinden müssen, werden diese Ansprüche in der Regel nicht angezeigt.
Für die Versicherungswirtschaft ist die Entwicklung einer Digitalen Rentenübersicht ein wichtiges Anliegen. Der GDV hatte sich zusammen mit weiteren Akteuren in der Altersvorsorge viele Jahre für das Projekt stark gemacht. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die sich verändernde Arbeitswelt wächst die Anforderung an gute und bedarfsgerechte Informationen über die Absicherung im Alter. Mit mehr Transparenz sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der planvollen und zukunftsfesten Vorsorgeplanung und -entscheidung besser unterstützt werden.
Für das Projekt verantwortlich ist eine neu geschaffene Einheit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die sogenannte Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR). An der Umsetzung beteiligt sind die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Finanzen (BMF) sowie neben der Versicherungswirtschaft weitere Vertreterinnen und Vertreter der privaten und betrieblichen Altersvorsorge und des Verbraucherschutzes.
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Private Altersvorsorge
Auf die neue Bundesregierung wartet eine langjährige, dringliche Aufgabe: Die geförderte private Altersvorsorge (pAV) muss attraktiv und fit für die kommenden Jahre werden. Aktuell verliert sie an Gewicht, wie der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt. Alle Indikatoren der Riester-Rente weisen nach unten – sei es die Zahl der geförderten Personen, das Fördervolumen und der Vertragsbestand. Aktuell sorgen nur noch rund 26 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aktiv auf diese Weise vor. Der Alterssicherungsbericht belegt aber auch, dass die pAV noch immer eine wichtige Ergänzungsfunktion erfüllt. Vor allem diejenigen Menschen profitieren von der starken Förderintensität der Zulagen, die geringe Einkommen beziehen, nicht in Vollzeit arbeiten oder Kinder erziehen.
Für die Versicherungswirtschaft gehören folgende Punkte zu einer pAV-Reform:
- Beitragsgarantien lockern: Als Lehre aus der Niedrigzinsphase sollte die hundertprozentige Beitragsgarantie flexibilisiert werden und so eine neue Balance aus Sicherheit und Rendite schaffen. Höhere Erträge zu ermöglichen ist für eine gute Absicherung im Alter genauso erforderlich wie hinreichende Mindestgarantien.
- Lebenslange Leistung: Am Prinzip der Rente darf bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nicht gerüttelt werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient sie dazu, die notwendigen regelmäßigen Ausgaben zum Beispiel für Miete, Nahrung oder Kleidung zu decken –und zwar ein Leben lang, unabhängig von der eigenen Lebenserwartung. Mit neuen kapitalmarktorientierten Renten, bei denen ein Teil des angesparten Kapitals chancenreicher angelegt wird, könnten auch Rentnerinnen und Rentner von höheren Erträgen profitieren.
- Förderung vereinfachen: Die eingezahlten Beiträge sollten proportional gefördert werden. Damit wird das Fördersystem einfacher und verständlicher. Dies kann dabei helfen, die Komplexität zu verringern und damit Kosten zu senken. Die Förderung auf Selbstständige zu erweitern, ist bei flexibleren Arbeitsmärkten und diverseren Berufsbiografien überfällig. Ganz wichtig: Der über 20 Jahre alte Höchstbetrag für die Förderung muss zeitgemäß angehoben und an die Entwicklung der Arbeitseinkommen gekoppelt werden.
- Digitalisierung nutzen: Die Chancen der Digitalisierung von Prozessen sollten noch konsequenter genutzt werden. Dies betrifft den kompletten Lebenszyklus der Altersvorsorge vom Abschluss über den Ansparprozess und über die gesamte Rentenphase hinweg.
Dieses Maßnahmenbündel kann der privaten Altersvorsorge neuen Schub geben – für eine bessere Versorgung im Alter.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Absicherung Selbstständiger
Die bessere Absicherung der Selbstständigen gegen das Risiko der Altersarmut steht seit langem auf der Agenda der Rentenpolitik – keine leichte Aufgabe, weil diese Gruppe sehr heterogen ist. Nun zeichnet sich eine Versicherungspflicht auch für Selbständige ab.
Ein Teil der Selbstständigen ist bereits heute in unterschiedlichen Pflichtsystemen gesichert. Ein weiterer Teil sorgt von sich aus und selbstbestimmt für das Alter vor, etwa über private Rentenversicherungen oder die Basisrente, von der mittlerweile bereits 2,8 Millionen Verträge bestehen. Schließlich gibt es auch Selbständige, die nicht oder nur unzureichend vorsorgen, darunter viele, denen es schwerfällt, ausreichende Mittel aufzubringen. Das gilt gerade in der Gründungs- und Aufbauphase.
Für die Akzeptanz der künftigen Sicherungspflicht sind Vertrauensschutz, Übergangsregeln und Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen sehr wichtig. Eine starre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung würde dem nicht gerecht. Es muss die Wahlfreiheit geben, sich alternativ auch dauerhaft mit einer privatwirtschaftlichen Altersvorsoge abzusichern. Das muss Teil jeder Reform sein. Ein einfaches und unbürokratisches Opt-out ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.
Versicherer bieten dafür die passenden Produkte. Die Basisrente erfüllt schon heute alle wesentlichen Anforderungen an eine gute Absicherung: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Bürgergeld gesichert, unterliegt dem Pfändungsschutz in der Ansparphase und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen.
Bauen
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Bauträgervertrag
Das BMJ stellt erneut Überlegungen zu einer obligatorischen Absicherung des Erwerbers für den Fall der Insolvenz eines Bauträgers an. Der GDV hat hierzu aus Sicht der Kautionsversicherer Stellung genommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme zur Verbesserung der Absicherung des Bestellers für den Fall der Unternehmerinsolvenz.
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Gebäudetyp E
Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine flexiblere Planungsmöglichkeit für einfacheres, kostengünstigeres, innovativeres und klimagerechtes Bauen eröffnen. Die Versicherungswirtschaft begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, sieht jedoch in der Umsetzung Klarstellungsbedarf und schlägt einen alternativen Regelungsansatz im Rahmen DIN vor.
Weitere Details finden Sie hier:
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Gefahrstoffverordnung
Mit der geplanten Neuregelung der Gefahrstoffverordnung sollen alle Gebäude mit Baubeginn vor Oktober 1993 pauschal unter Asbestverdacht gestellt werden. Aus Sicht des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) geht das weit über das Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinaus. Dieser ist durch die geltenden Regelwerke ausreichend berücksichtigt und wird durch die Fachkunde der professionellen Akteure vor Ort gewährleistet, die das Asbestrisiko gut einschätzen können.
Der Generalverdacht dagegen würde bei baulichen Maßnahmen zu erheblichem Mehraufwand und schwerwiegenden Engpässen führen. Er würde die energetische Gebäudesanierung, die Kreislaufwirtschaft und die zügige Behebung von Gebäudeschäden konterkarieren und zugleich die Tendenz zur Schwarzarbeit verstärken. Stattdessen sollte die Dokumentation von Asbestfreiheit im bereits geplanten digitalen Gebäuderessourcenpass umgesetzt werden. Und die Zulassung emissionsarmer sog. Bautechnischer Verfahren durch die Berufsgenossenschaften würde einen verbesserten Arbeitsschutz im Umgang mit Asbest sicherstellen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
Bürokratieabbau
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Bürokratieabbau für ein effizientes und innovationsfreundliches Finanzsystem
Ein stabiles, vertrauenswürdiges und leistungsfähiges Finanzsystem kann seine zentrale Funktion für Gesellschaft und Wirtschaft nur erfüllen, wenn es durch einen angemessenen, fairen und verlässlichen Regulierungsrahmen gestützt wird. Regulierung muss dabei Vertrauen schaffen und gleichzeitig den Wettbewerb fördern – das gilt insbesondere auf europäischer Ebene. Deutschland sollte aktiv einen Vorstoß im Rat der EU für einen effektiven und zügigen Bürokratieabbau unternehmen.
Wo Regulierung dazu führt, dass Wertschöpfung und Bürokratie in ein Missverhältnis geraten, wo Berichtspflichten Datenfriedhöfe schaffen statt wesentliche Informationen zu liefern und wo Doppelregulierung zu unnötiger Belastung führt, muss gegengesteuert werden. Innovation und Wettbewerb zum Vorteil der Kundinnen und Kunden benötigen Spielraum. Chancen für schlanke Regulierung liegen vor allem in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Ein nachhaltiger und zukunftsorientierter Bürokratieabbau erfordert ein Umdenken. Statt erstickender Detailregelungen sollte eine prinzipienbasierte Regulierung im Vordergrund stehen. Zudem dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht überlastet werden. Regulatorische Anforderungen müssen die Größe der Unternehmen stärker berücksichtigen.
Cyber- und IT-Sicherheit
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Cybersicherheit
Die Digitalisierung macht vieles einfacher und schneller. Die auf der Hand liegenden Chancen gehen aber auch mit immer mehr Risiken für Unternehmen und Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger einher. Cyberkriminelle und staatlich gelenkte Akteure sind aktiv und nutzen beispielweise bestehende Sicherheitslücken in Hard- oder Software.
Für die Versicherungsunternehmen sind die Sicherheit und der Schutz der Kundendaten unabdingbar. Folgerichtig bestehen hohe regulatorische Anforderungen gerade im Bereich der Informationssicherheit. Diese sollten allerdings an die tatsächliche Risikosituation und die Größe eines Unternehmens angepasst sein. Zum einen sollte ein bestmögliches Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Zugleich sollte aber die unternehmerische und innovative Kraft eines Unternehmens erhalten bleiben – und nicht durch überbordende Bürokratie zu stark beschränkt werden.
Die Versicherungswirtschaft gehört zu der Kritischen Infrastruktur in Deutschland. Daher erhöht die Branche proaktiv die IT-Sicherheit und Resilienz. Bereits 2010 wurde das brancheneigende CERT aufgebaut: das Lage- und Krisenreaktionszentrums für IT-Sicherheit (LKRZV), das hierzu im engen Austausch mit den zuständigen Behörden einen wertvollen Beitrag leistet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Dossier: Cybersicherheit
- Das Krisenreaktionszentrum für IT-Sicherheit: Angriffe und Bedrohungen schnell erkennen, melden und abwehren
- Medieninformation: Versicherer sehen kaum Fortschritte bei der IT-Sicherheit deutscher Unternehmen
- Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
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Digital Operational Resilience Act (DORA)
Die Verordnung „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) ist seit dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Zeitgleich hat die BaFin die versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) aufgehoben.
Ziel der Verordnung ist die Verbesserung der digitalen, operativen Widerstandsfähigkeit von EU-Finanzunternehmen. Hierzu müssen die regulierten Unternehmen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Cyber-Angriffe und andere Risiken zu mindern. Dazu legt DORA einheitliche Anforderungen an das IKT-Risikomanagement, die Meldung von Vorfällen, das Testen und Prüfen der Systeme sowie das Management von Drittparteirisiken fest.
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich von DORA zusätzlich auf Versicherungs-Holdinggesellschaften ausgeweitet und weitreichende Prüfpflichten zu DORA in der Jahresabschlussprüfung eingeführt. Diese gehen über die europäischen Vorgaben hinaus und belasten deutsche Versicherungsunternehmen zusätzlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Digitalisierung & Datenökonomie
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Daten und digitale Souveränität
Digitale Daten sorgen für Wertschöpfung und Wohlstand. Versicherer erfassen und bearbeiten viele Daten entlang ihrer Wertschöpfungskette. Sie benötigen sie, um Risiken richtig einzuschätzen, passende Angebote zu entwickeln und im Schadensfall schnell Hilfe leisten zu können. Dabei müssen Vertrauen und Sicherheit im Einklang mit Effizienz und Anwenderfreundlichkeit stehen. Zu hohe regulatorische Anforderungen bergen die Gefahr, dass europäische Unternehmen mit ihren datenbasierten Geschäftsmodellen den Wettbewerb verlieren gegenüber amerikanischen Tech-Anbietern und chinesischen Staatskonzernen.
Um von den Chancen der Digitalisierung nachhaltig profitieren zu können, müssen Politik, Unternehmen und Verbraucher zudem selbstbestimmt Informationstechnologien nutzen können. „Digitale Souveränitat“ beschäftigt sich damit, wie das gelingen kann. In einer zunehmend vernetzten und geopolitisch komplexen Welt trägt digitale Souveränität dazu bei, die Abhängigkeit von externen Technologieanbietern zu reduzieren, das Risiko von Datenverlust und Cyberangriffen zu minimieren und regulatorische Vorgaben einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie in hier:
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Financial Data Access Regulation (FiDA)
Mit der Financial Data Access Regulation (FiDA) möchte die Europäische Union eine moderne Datenökonomie im Finanzsektor schaffen. Mit Zustimmung der Kunden sollen Finanzinstitute und Dritte Zugang zu deren Daten und den daraus generierten Informationen erhalten. Durch einen leistungsfähigen Regulierungsrahmens sollen digitale Innovationen gefördert und vorangetrieben werden.
Mit der gegenwärtigen Ausgestaltung werden die gesetzten Ziele nach Auffassung der deutschen Versicherungswirtschaft allerdings nicht erreicht. Stattdessen würde die Umsetzung erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen bei den Versicherungsunternehmen erfordern. Diese stehen in keinem Verhältnis zum bislang erkennbaren Nutzen – weder für die Verbraucher noch für die Unternehmen. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht daher ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa. Sie empfiehlt, FiDA nicht fortzuführen. Sollte der Vorschlag weiterverfolgt werden, sind grundsätzliche Vereinfachungen erforderlich – vor allem eine gestufte Einführung, längere Umsetzungsfristen sowie Einschränkungen des Anwendungsbereichs und des Umfangs der zu teilenden Daten.
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Zahlungsverkehr / Payments
Versicherer sind bedeutende Nutzer von Zahlungsdiensten und -verfahren. Sie wickeln mehr als 2 Milliarden Zahlungsvorgänge pro Jahr ab. Versicherer sind daher stark von den zahlreichen regulatorischen und marktseitigen Initiativen und EU-Vorschlägen rund um Zahlungs- und Abrechnungsprozesse betroffen. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Initiative der Europäischen Zentralbank zum Digitalen Euro sowie der entsprechende Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission,
- die Umsetzung der EU-Verordnung 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (sog. Instant Payments),
- die Umsetzung der Vorschriften zur E-Rechnung,
- die Zahlungsdiensterichtlinie 3 (PSD3) sowie
- die Payment Services Regulation (PSR).
Für die Versicherungswirtschaft ist es angesichts der hohen Zahl von Zahlungsvorgängen entscheidend, dass sich Zahlungsverfahren effizient und medienbruchfrei in die digitalen Prozess- und Wertschöpfungsketten der Versicherer integrieren lassen. Unverhältnismäßig hohe Belastungen sollten vermieden werden – sowohl beim Aufbau der Infrastruktur als auch im laufenden Betrieb. Letztlich sollten die Vorhaben Innovationen der Versicherer und der Zahlungsdienstleister unterstützen und nicht blockieren.
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Datenschutz
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Datenschutzrecht
Ein innovationsfreundliches Datenschutzrecht ist Voraussetzung für die digitale Transformation und die Nutzung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI). Verbraucher erwarten einen schnellen und kundenfreundlichen Service. Das wird möglich zum Beispiel durch eine automatisierte Prüfung von Risiken oder Leistungen. Solche vollautomatisierten Entscheidungen sind im Interesse der Kunden, weil sie schnelle Vertragsabschlüsse und eine rasche Schadenregulierung ermöglichen. Zudem muss es rechtssicher möglich sein, Daten zum Training von KI zu nutzen.
Hohe Standards beim Schutz personenbezogener Daten und die Souveränität der Verbraucher über ihre Daten müssen daher praxistauglich ausbalanciert werden. Dies ist bislang nicht gelungen, das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihrer unterschiedlichen Auslegung durch die verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden. Insbesondere in Deutschland sind die datenschutzrechtlichen Hürden hoch. Der Spielraum, den die DSGVO bietet, sollte aber innovativ genutzt werden dürfen – und nicht auf nationaler Ebene zusätzlich eingeschränkt werden. Daher sollte das Ziel der neuen Bundesregierung, die Datenschutzaufsicht in Deutschland zu reformieren, hohe Priorität haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
E-Mobilität
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Hohe Schadenkosten gefährden Akzeptanz von Elektrofahrzeugen
Die Versicherungsleistungen für einen verunfallten Elektro-Pkw sind im Schnitt höher als bei einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Hierzu tragen verschiedene Dinge bei. So fallen höhere direkte Reparaturkosten an, zum Beispiel für den Austausch einer teuren Antriebsbatterie oder anderer Hochvoltkomponenten. Hinzu kommen teure Stundenverrechnungssätze und Aufwendungen für das Abschleppen und für Quarantänezeiten. Die Folge: Der Schadendurchschnitt in der Vollkaskoversicherung liegt um bis zu 25 Prozent über dem vergleichbarer Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das hat eine GDV-Studie ergeben.
Die Versicherer fordern daher einen nachhaltigeren Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen, um die Mobilitätswende nicht zu gefährden.
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Elektromobilität (UDV Unfallforschung der Versicherer)
Die Zahl der Elektrofahrzeuge nimmt zu. Sie sind leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und werden von anderen Verkehrsteilnehmern schlechter wahrgenommen. Seit 2021 müssen daher alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in der EU mit einem akustischen Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS) ausgestattet sein. Dies gibt ein künstlich erzeugtes Geräusch ab, das einem Verbrennungsmotor ähneln und das Verhalten des Fahrzeugs anzeigen muss. Allerdings zeigte sich, dass Elektrofahrzeuge beim Beschleunigen auch mit AVAS noch schlechter wahrgenommen werden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Es ist daher notwendig, die gesetzlichen Vorgaben für AVAS in Bezug auf die Beschleunigung zu optimieren.
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Elektromobilität
Brände in Busbetriebshöfen haben die Grenzen herkömmlicher Brandschutzkonzepte aufgezeigt: Nicht alle sonst üblichen Brandschutzmaßnahmen können hier wirksam und sinnvoll eingesetzt werden. Darüber hinaus bringen die alternativen Antriebsarten neue Risiken für Bus-Betriebshöfe mit.
Um hier eine praxisnahe Hilfestellung zu geben, haben die Versicherer gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen den Leitfaden für den „Brandschutz in Betriebshöfen für Linienbusse (VdS 0825)“ erstellt. Die darin beschriebenen Maßnahmen zur Schadenverhütung können auch zur Verbesserung des Brandschutzes in Betrieben mit Überland- bzw. Reisebussen umgesetzt werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) beleuchtet, welche Brandrisiken im Fokus stehen und welche Aspekte ergänzend zu berücksichtigen sind. Erörtert wird ebenfalls, wie in einem bereits brennenden Umfeld das Eingreifen von Hilfskräften und/oder Anlagen zur Brandbekämpfung das Risiko bzw. den Schaden vermindern können. Entscheidend ist zudem, was Betreiber des ÖPNV für eine wirksame Schadenverhütung tun können.
Weitere Informationen:
Fachkräftemangel
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Fachkräftemangel
Die Versicherer stehen mit anderen Branchen im ständigen Wettbewerb um die klügsten Köpfe und Talente. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und IT fehlen dringend benötigte Fachkräfte. Die Versicherer bieten vielfältige Möglichkeiten von der Ausbildung über Werkstudienplätze bis hin zu Weiterbildung, um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Darüber hinaus sind politische Weichenstellungen erforderlich, die zu einer Entspannung des Arbeitsmarktes führen. Die Maßnahmen der Fachkräftestrategie der Ampelkoalition können nur gelingen, wenn Arbeitgeber und Politik an einem Strang ziehen: Die deutschen Versicherer bieten attraktive Bedingungen in den unterschiedlichen Phasen des Erwerbslebens – vom Berufseinstieg über Familienzeiten bis hin zum Rentenübergang. Im Gegenzug muss die Politik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flexibilität bei Arbeitszeiten, beim Renteneintritt oder dem Wechsel von Voll- und Teilzeit individuell und ohne bürokratische Hürden möglich sind. Zuwanderung allein wird den Mangel an Fachkräften nicht heilen; entwickelt werden müssen konkrete, branchenspezifische Konzepte und unternehmensindividuelle Möglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Publikation „Fokus Digitalisierung“ und in unserem Economics & Finance Flash.
Finanzregulierung
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Internationale Kapitalstandards
Der Insurance Capital Standard (ICS) wurde am 5. Dezember 2024 auf der Jahresversammlung der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) verabschiedet. Er stellt einen weltweit vergleichbaren risikobasierten Maßstab für die Kapitalausstattung von international aktiven Versicherungsgruppen (IAIGs) dar. Auf die Veröffentlichung folgt nun die Implementierungsphase, in der die Mitglieder der IAIS wie EIOPA und BaFin prüfen, inwiefern die jeweilige nationale Regulierung die Vorgaben des ICS erfüllt. Die Hauptziele des ICS sind der Schutz der Versicherungsnehmer und die Wahrung der Finanzstabilität. Der ICS zielt auf Vergleichbarkeit von Ergebnissen in den verschiedenen Rechtsordnungen ab und ist als Mindestanforderung gedacht. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich umfassend in den Entwicklungsprozess eingebracht und begrüßt den nun veröffentlichten Kapitalstandard. Nach Einschätzung des Verbands ist Solvency II eine Implementierung des ICS. Die Anerkennung sollte uneingeschränkt erfolgen. Weitere Datenanforderungen auf Grundlage des ICS sollten vermieden sollten. Die Vergleichbarkeit des ICS mit der US-amerikanischen Aggregationsmethode sollte transparent und nachvollziehbar beurteilt werden.
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Solvency II
Solvency II definiert den Rahmen für das System der Versicherungsaufsicht in Europa. Die Überprüfung wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Januar 2025 abgeschlossen. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt am 30. Januar 2027. Bis dahin müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Verband plädiert dafür, dass die Bundesregierung dabei auf eine schlanke Umsetzung der Änderungen achtet und Ermessensspielräume nutzt, um unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Versicherer in Europa sicherzustellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen und die Aufwände der Unternehmen zur Umsetzung von Solvency II hängen von den technischen Änderungen der Delegierten Verordnung ab. Diese dürfen die Zielsetzungen der Richtlinie nicht konterkarieren. Insbesondere sollten die Maßnahmen für langfristige Garantien gestärkt werden.
Außerdem soll der neue Rahmen für kleinere Versicherer möglichst praxistauglich ausgestaltet werden. Kleine, nicht-komplexe Versicherer (SNCU) sollen unbürokratisch Zugang zu proportionalen Erleichterungen erhalten. Einzelne Erleichterungen für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich für SNCU fallen, sollten nicht übermäßig komplex sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Freie Berufe und Selbstständige
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Anwaltliche/steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften wurden umfassende Neuregleungen erlassen. Unter anderem wurde die Möglichkeit der interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit anderen Berufen erweitert. Es ergeben sich Herausforderungen für die Berufshaftpflichtversicherung von interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften sowie weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen:
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Berufsbetreuer
Berufliche Betreuer müssen mit Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) bestimmte Voraussetzungen für ihre Registrierung erfüllen. Eine Voraussetzung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren. Wichtig ist, dass die Anforderungen an die neue Pflichtversicherung in der geplanten Rechtsverordnung so beschrieben werden, dass das Berufshaftpflichtrisiko beruflicher Betreuer auch künftig zu angemessenen und für den Betreuer darstellbaren Prämien versichert werden kann.
Weitere Informationen:
- Positionspapier: zur Ausgestaltung der Anforderungen an die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
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Insolvenzverwalter
Seit einigen Jahren werden unterschiedliche Modelle für ein Insolvenzverwalter-Berufsrecht diskutiert. Die Modelle beinhalten auch die Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung für Insolvenzverwalter. Der Verband vertritt die Position, dass für eine gesetzliche Versicherungspflicht kein Bedarf besteht. Denn Insolvenzverwalter schließen schon im eigenen Interesse und zum eigenen Schutz eine Berufshaftpflichtversicherung für ihr Haftungsrisiko aus beruflicher Tätigkeit ab. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ohne Pflichtversicherung Insolvenzverwaltungen in aller Regel versichert sind.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
Insolvenzrecht
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Harmonisierung des Insolvenzrechts
Die deutschen Versicherer begrüßen den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Eine weitere Harmonisierung des Insolvenzrechts könnte grenzüberschreitende Investitionen erleichtern – gerade mit Blick auf den großen Finanzierungsbedarf der Transformation. Vor allem die Position der Gläubiger in Insolvenzverfahren muss dabei gestärkt werden, damit die Harmonisierung das Investorenvertrauen und damit die Investitionsbereitschaft in den Mitgliedsstaaten nachhaltig stärken können.
Der 2022 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag enthält positive Ansätze, indem er die Position der Gläubiger in Insolvenzverfahren EU-weit stärkt und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das Verfahren verbessert, insbesondere durch Gläubigerausschüsse. Der GDV begrüßt, dass die Gläubiger den größtmöglichen Rückfluss aus der Verwertung der Insolvenzmasse erhalten können, etwa durch Erhöhung der Verteilungsmasse durch Insolvenzanfechtung, durch Aufspüren von Vermögenswerten sowie durch Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter.
Der Richtlinien-Vorschlag enthält jedoch auch Regelungen, die den Interessen der Gläubiger nicht hinreichend Rechnung tragen. Dies gilt sowohl für die bisherige Ausgestaltung der Vorschriften über Pre-Pack-Verfahren als auch für die geplante Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen. Das verwalterlose Verfahren für Kleinstunternehmen birgt zudem Missbrauchsrisiken im Hinblick auf masseschädigende Handlungen und Vermögensverschiebungen.
Die neue EU-Kommission möchte im Rahmen der Savings- and Investment Union dieses Thema Weiterentwickeln. Dabei sollten Entscheidungen für mehr Investitionen und die Stärkung der Wirtschaft getroffen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Insolvenzrecht
Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
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Pauschalreiserecht
Die deutschen Versicherer begrüßen das Ziel der EU-Kommission, den Schutz der Pauschalreisenden insbesondere in Krisensituationen noch wirksamer auszugestalten und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Reiseveranstalter und ihrer Dienstleister weiter zu präzisieren. Begrüßt wird insbesondere, dass Anzahlungen der Reisenden künftig EU-weit grundsätzlich auf 25 % begrenzt werden und nicht früher als 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden können. Die bisherigen Regelungen zum Insolvenzschutz haben sich aus Sicht der deutschen Versicherer allerdings grundsätzlich bewährt, so dass hier allenfalls geringfügige Anpassungen vorgenommen werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
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Zahlungsverzug
Die Kreditversicherer erkennen das Ziel der EU-Kommission an, das Zahlungsverhalten im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verbessern und so insbesondere KMU vor verspäteten Zahlungen zu schützen. Die von der EU-Kommission hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der geltenden Zahlungsverzugs-Richtlinie in eine Verordnung, die Einführung einer kurzen absoluten Höchstfrist von 30 Tagen für Zahlungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr und die Einführung von hohen automatischen Verzugszinsen, halten die Kreditversicherer jedoch für kontraproduktiv und nicht praxisgerecht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen in unverhältnismäßiger Weise in die Vertragsfreiheit der Geschäftspartner ein, lassen länder- und branchenspezifische Besonderheiten unberücksichtigt und verhindern flexible Reaktionen in Krisenzeiten. Sie werden fragile Unternehmen vor Liquiditätsprobleme stellen und deren Insolvenzrisiko erhöhen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
Kfz
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Altersdifferenzierung in der Kfz-Versicherungsprämie
Die Berechnung des Beitrags einer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, auch vom Alter des Fahrers. Kfz-Statistiker befassen sich mit der Thematik und zeigen in der Unfallstatistik Unterschiede zwischen den Altersgruppen auf.
Weitere Informationen in unseren Artikeln:
Klimafolgenanpassung
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Klimafolgenanpassungsgesetz
Die deutschen Versicherer begrüßen das Vorhaben, einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern zu schaffen. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung „Klimakrise“ auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen. Gleichwohl wirft der Referentenentwurf bei näherer Betrachtung zahlreiche Fragen auf. Unter anderem ist fraglich, ob die angestrebten Ziele zur Eindämmung der Klimakrise mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können. Insbesondere sehen wir Handlungsbedarf bei der Klimarisikoanalyse und beim Monitoring.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme und in unserem Forderungskatalog.
Künstliche Intelligenz
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Künstliche Intelligenz in der Versicherungswirtschaft
Nicht jeder Algorithmus ist gleich schon künstliche Intelligenz (KI). Die Definition von KI ist für den Anwendungsbereich künftiger Regulierung entscheidend. Um zukunftssicher zu sein, sollte die Definition nur KI-spezifische Konzepte und keine bekannten mathematischen Methoden, zum Beispiel lineare Modelle oder statistische Methoden, umfassen. Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung enthalten, sollten nicht unter die KI-Regulierung fallen.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz setzt das Vertrauen aller Beteiligten voraus. KI-Systeme zur Prämienberechnung, Risikozeichnung und Schadenregulierung im Versicherungsbereich unterliegen strikten Vorgaben durch allgemeine Gesetze sowie dem strengen Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen. Ebenso genügen sie den Ansprüchen der Kundinnen und Kunden an einen vertrauenswürdigen Umgang mit ihren Daten. Daten- und IT-Sicherheit und Datenschutz sind selbstverständlich für die datenbasierten Geschäftsmodelle der Versicherer.
Bestehende gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, zum Verbraucherschutz, dem Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken und dem Schutz vor Diskriminierung gelten auch im Bereich der KI, denn sie sind technologieneutral. Ergänzende Regulierung sollte nur für hoch-riskante KI-Anwendungen in Betracht gezogen werden. Entscheidend ist die korrekte Abgrenzung zwischen nicht- und hochriskanten KI-Anwendungen. Die Einordnung von Sektoren als hochriskant sollte nach nachvollziehbaren Kriterien und nicht pauschal erfolgen. Der Versicherungsbereich ist aufgrund der bestehenden und technologie-neutralen Regulierung kein hochriskanter Sektor. Daher ist auch das Bekenntnis der Ampelkoalition richtig, bei den Verhandlungen zum Artificial Intelligence Act der EU „auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz zu setzen und eine innovationshemmende exante-Regulierung vermeiden“ zu wollen.
Weitere Informationen:
- Positionspapier: Forderungen der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der KI-Verordnung
- Stellungnahme: zur Produkthaftungs- und KI-Haftungsrichtlinie
- Stellungnahme: zum EU-Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz
- Dossier: Künstliche Intelligenz
Kriminalität & Schadenverhütung
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Geldautomatensprengung
Das Kriminalitätsphänomen der Sprengung von Geldautomaten hat in jüngerer Zeit eine besorgniserregende Entwicklung genommen: Die zunehmende Sprengung mit Explosivstoffen birgt neben erheblichen Sachschäden besonders hohe Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Personen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) steht mit seiner Expertise als Ansprechpartner für staatliche Behörden und die Kreditwirtschaft zu Verfügung. In dem Bewusstsein der Verantwortung zur Verhütung von Personen- und Sachschäden unterstützt der Verband das Ziel eines standortgerechten Mindestschutzniveaus von Geldautomaten gegen Sprengungen.
Weitere Informationen:
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Lkw-Stellflächen
Nach den Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände unter Beteiligung des GDV kommt es in Deutschland jährlich zu rund 26.000 Ladungsdiebstählen bei Lkw-Transporten. Ihr wirtschaftlicher Schaden ist beträchtlich: Allein die gestohlenen Güter haben einen Wert von 1,3 Mrd. Euro, weitere Schäden von 900 Mio. Euro entstehen durch Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle bei den eigentlichen Abnehmern. Verschwindend gering ist im Vergleich die Zahl der sicheren Parkplätze. Das kommt den Tätern – meist hochprofessionell agierende internationale Banden – ebenso entgegen wie der geringe Fahndungsdruck. Dieser sollte nach dem Vorbild des erfolgreich abgeschlossenen, grenzüberschreitenden Projekts „Cargo“ des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt erhöht werden – parallel zum Ausbau der sicheren Lkw-Stellplätze.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Medizin und Gesundheit
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Berufshaftpflicht für Vertragsärzte
Der neue § 95 e SGB V verpflichtet Vertragsärzte zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt auch für medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie für Vertragsärzte und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit angestellten Ärzten. Diese Versicherungspflicht tritt neben die berufsständische Versicherungspflicht nach den landesrechtlichen Heilberufekammergesetzen. Auslöser war eine Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die landesrechtlichen zuständigen Stellen regelmäßig keine Kontrollfunktion wahrnehmen. Der GDV hat sich dafür eingesetzt, die nebeneinander tretenden Versicherungspflichten durch einen einheitliche Berufshaftpflichtversicherung erfüllen zu können. Der Verband will nun auf eine Harmonisierung der Versicherungspflichten auf Landes- und Bundesebene hinwirken.
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EU Pharma Paket
Gem. Artikel 76 (1) der EU Clinical Trials Regulation (CTR) stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Verfahren zur Entschädigung für jeden Schaden bestehen, der einem Prüfungsteilnehmer durch seine Teilnahme an einer klinischen Prüfung entsteht. In Deutschland wird diese Absicherung gemäß § 40a Satz 1 Nr. 3 AMG durch eine Probandenversicherung erbracht. Gem. Artikel 177 (7) des vorliegenden Verordnungsvorschlags ist vorgesehen, Artikel 76 (1) CTR dahingehend zu ändern, dass auch eine Entschädigung für Schäden Dritter und Schäden an der Umwelt, die während der Prüfung entstanden sind, sichergestellt werden muss. Der GDV legt in seiner Stellungnahme dar, warum diese Ergänzung aus Sicht der deutschen Versicherer nicht notwendig und höchst problematisch ist sowie die Kosten für klinische Studien erheblich erhöhen würde.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen:
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Medizinprodukte
Nach den EU-Verordnungen Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika treffen Hersteller Vorkehrungen, um eine ausreichende finanzielle Deckung ihrer potenziellen Haftung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird von verschiedenen Seiten die Einführung einer obligatorischen Produkthaftpflichtversicherung für die Hersteller von Medizinprodukten gefordert. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft spricht die auf freiwilliger Basis bestehende hohe Versicherungsdichte gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme:
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Medizinforschungsgesetz
Der GDV setzt sich für Rechtssicherheit bzgl. der Versicherung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zwecke der medizinischen Forschung ein. Es sollte klar geregelt werden, dass im Anzeigeverfahren auch ohne Versicherungspflicht nach Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) eine Haftpflichtversicherung die richtige Versicherung ist.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz
Mobilität der Zukunft
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Autonomes Fahren
Das Gesetz zum Autonomen Fahren ist 2021 in Kraft getreten. Zwei grundsätzliche Entscheidungen des Gesetzgebers sind wesentlich und sollten auch zukünftig nicht infrage gestellt werden:
- Erstens muss es für Unfallopfer hinsichtlich der Haftung bei der aktuell klaren und einfachen Regelung bleiben: Wird beim Betrieb eines Fahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin den Schaden. So muss sich niemand sorgen, dass er nach einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto schlechter behandelt wird als bislang.
- Zweitens ermöglicht das Gesetz zum autonomen Fahren im Falle eines Unfalls den Betroffenen Zugang zu den Betriebsdaten des autonomen Fahrzeugs. Gerade bei einem autonom fahrenden Auto muss feststellbar sein, wer den Fehler gemacht hat und wer am Ende die Verantwortung trägt. Wer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche prüfen und durchsetzen.
Weitere Informationen:
- Positionspapier: Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: Das Haftungssystem bleibt, die Fehlersuche wird komplexer
- Medieninformation: Assistenzsysteme machen Autofahren sicherer, verbreiten sich aber nur langsam
- Dossier: Automatisiertes Fahren
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Assistiertes/automatisiertes Fahren (UDV Unfallforschung der Versicherer)
Fahrerassistenzsysteme (L1, FAS) sind wirksam und müssen schnell in die Fahrzeugflotte Einzug halten, um ihre Wirkung entfalten zu können. Dabei helfen Gesetzgebung und Verbraucherschutz (EuroNCAP).
Assistierte (L2) und Automatisierte (L3) Fahrfunktionen, die die Spur und den Abstand halten, sind dagegen in erster Linie Komfortfunktionen. Ihr Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit ist noch ungewiss. Das Design der Mensch-Maschine-Schnittstelle ist hier der kritische Faktor. Die Fahrfunktionen sollen die Beanspruchung des Fahrers zwar verringern, können aber zu neuen Beanspruchungen führen, da sich die Fahraufgabe grundlegend ändert. Daher sollte die Entwicklung und Verbreitung dieser Systeme eng durch unabhängige Tests und Untersuchungen begleitete werden. Zu einer weiteren Verschärfung dieses Spanungsfeldes führen L2-Systeme, bei denen der Fahrer die Hände nicht mehr am Lenkrad haben muss (Hands-off). Die UDV fordert für diese Systeme strenge Regeln (Augenpositionskontrolle, Funktion nur auf Autobahnen), die sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. -
Vernetztes Fahren
Moderne Autos produzieren und benötigen große Datenmengen. Diese Daten sind ein wertvolles Gut: Sie bergen großes Potenzial für neue Dienstleistungen rund um das Auto. Wie gut der Markt in Zukunft funktionieren wird, hängt in erster Linie von der Frage ab, wer wann wie auf die Autodaten zugreifen und mit den Fahrerinnen und Fahrern kommunizieren kann. Hier etabliert die Automobilindustrie derzeit ein System, nach dem Halter beziehungsweise Fahrer ihre Daten nur eingeschränkt einem dritten Dienstleister über die Server des Herstellers weiterleiten können. Damit können die Hersteller die Datenflüsse kontrollieren und den Wettbewerb einschränken, während sie gleichzeitig selbst einen einfachen Zugang zu diesen Daten haben. Aus Sicht der Versicherer gehören die Daten aber nicht den Herstellern, sondern in die Hände der Verbraucher. Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln. Zudem muss eine solche Übermittlung für alle Anbieter diskriminierungsfrei problemlos möglich sein, also für Hersteller, Werkstätten, Automobilclubs und Versicherer.
Die Versicherungswirtschaft fordert daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen aus Fahrzeugen. Hierzu braucht es eine Regulierung speziell für den Mobilitätssektor. Ein entsprechender Entwurf wurde zwar in der letzten Legislaturperiode des EU-Parlaments erarbeitet, konnte aber nicht mehr verabschiedet werden. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeiten daran ohne weitere Verzögerung fortgeführt werden. Die Versicherungswirtschaft fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Moderner Staat
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Bürokratieentlastung
Auch in den Versicherungsunternehmen sind die Bürokratiekosten massiv angewachsenen. Bürokratieabbau ist daher aus Sicht des GDV eines der wichtigsten Themen. Statt neue Regelungen zu schaffen, sollten bestehende konsequent hinterfragt und gegebenenfalls abgeschafft werden. Der Verband befürwortet dabei die One-in-two-out-Regel, also dass für eine neue Regelung zwei alte abgeschafft werden. Zudem wäre ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz sinnvoll, so wie es bereits in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom Juli 2024 vorgesehen war und das von allen wesentlichen politischen Seiten unterstützt wurde. Für die Versicherungswirtschaft hat der GDV bereits Vorschläge unterbreitet: als Antwort auf die Umfrage des Bundesjustizministeriums von Anfang 2023.
Auch auf europäischer Ebene ist eine deutliche Verringerung der bürokratischen Anforderungen dringend nötig. Die Vorgabe der Kommissionspräsidentin, die Berichtspflichten um ein Viertel zu verringern, geht dabei in die richtige Richtung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Digitale Identitäten
Die digitale und sichere Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen ist die Grundlage für digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft. Gleichzeitig muss die Identifizierung sowohl sicher als auch nutzer- und unternehmensfreundlich sein. Die Versicherungswirtschaft macht sich seit langem für die Etablierung eines europäischen, barriere- und diskriminierungsfreien Ökosystems für digitale Identitäten stark. Dabei betont sie die Integration verschiedener Identifizierungsverfahren bei gleichem Vertrauensniveau und gleichermaßen hoher Nutzerfreundlichkeit. Insofern unterstützt der Verband die europäischen Bemühungen im Rahmen der eIDAS-Novellierung, ein standardisiertes Architektur- & Referenz-Framework (ARF) für die europäische ID-Wallet bereitzustellen.
Weitere Informationen:
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E-Government
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen ist für den Standort Deutschland von besonderer Bedeutung. Hier gilt es bereits bestehende und neue E-Government-Verfahren optimal und zukunftsorientiert aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln. Behördliche Kommunikationsverfahren und -zugänge sollten hinsichtlich des Meldevolumens und des zeitlichen Informationsbedarfs angemessen und modern ausgestaltet sein, so dass automatisierte und effiziente Prozesse ohne Medienbrüche umgesetzt werden können. Grundlage dafür sind technische Standards und offene Schnittstellen. Unterschriftserfordernisse sollten konsequent abgeschafft und neue Gesetze stets einem umfänglichen und sachverständigem Digital-Check unterzogen werden. Durch eine strikte Verfolgung des Once-Only-Prinzips wären Daten nur einmal zu erfassen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
Nachhaltigkeit
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Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Engagement benötigen Unternehmen Informationen über die Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken. Diese sollten aussagekräftig, verlässlich sowie einfach handhabbar sein. Mit der Taxonomie hat die EU ein einzigartiges Klassifizierungssystem geschaffen, das definiert, was nachhaltiges Wirtschaften ist. Versicherer investieren regelmäßig in Unternehmen der Realwirtschaft. Sie nutzen diese Informationen um zu ermessen, wie nachhaltig sie investieren oder ob sie bestimmte Risiken übernehmen können.
Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsdaten künftig auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) standardisiert und vergleichbar zur Verfügung stellen. Durch einen „Europäischen Datenzugangspunkt“ (European Single Access Points; ESAP) werden im nächsten Schritt die Informationen digital zugänglich und automatisiert abrufbar sein. So wird die Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen immer weiter verbessert. Versicherer sind sowohl Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen als auch Bereitsteller von Daten. Aus dieser Doppelperspektive heraus haben sie Vorschläge vorgelegt, damit die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nicht überfrachtet werden.
Diese Reformen schlägt der GDV für eine effizientere und verhältnismäßigere Nachhaltigkeitsberichterstattung vor:
- Die Vorschläge aus dem erstens Omnibus-Paket zur Vereinfachung im Bereich der Nachhaltigkeit (Omnibus Simplification Package) sollen ohne Verzögerung umgesetzt werden.
- Sektorspezifische Anforderungen sollten nur dort definiert werden, wo tatsächlicher Bedarf besteht.
- Der europäische Standardsetzer EFRAG sollte ein klares Mandat erhalten, die Vereinfachungen in den Berichtsstandards ESRS umgehend umzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- Finale Verbandskommentierung zum ersten Omnibus-Paket
- Nachhaltigkeitsberichterstattung - Download
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Alle Spielräume für vereinfachte Umsetzung ausschöpfen
- Stellungnahme zum Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD
- Positionspapier zum Omnibus Simplification Package (englisch)
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Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen der Versicherungsunternehmen
Die deutschen Versicherer streben bis 2025 klimaneutrale Geschäftsprozesse in Scope 1 und 2 des GHG-Protokolls an. Darunter fallen Strom- und Wärmeemissionen der eigenen Bürogebäude und Rechenzentren sowie Treibstoffemissionen des unternehmenseigenen Fuhrparks. Aber auch bei den nachgelagerten Emissionen aus Scope 3 soll es bis spätestens 2030 spürbare Reduktionen geben. Alljährlich berichtet der GDV über die Emissionen seiner Mitglieder, künftig auch aus Aktivitäten wie Dienstreisen per Flugzeug und Bahn, Homeoffice, Pendelverkehr der Belegschaft zur Arbeit oder Outsourcing und Cloud.
Für eine signifikante Senkung der CO2-Emissionen benötigen Versicherer – wie die anderen Wirtschaftssektoren auch – die Dekarbonisierung des Energiesektors und der Wärmeerzeugung, eine Mobilitätswende sowie eine forcierte Digitalisierung.
Neben den freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen wird Energieeffizienz mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in Deutschland künftig zum Pflichtprogramm. Aus Sicht des GDV sollte der gesetzliche Rahmen neben den reinen Energiesparzielen auch Faktoren wie Investitionssicherheit, Machbarkeit und Proportionalität berücksichtigen.
Weitere Informationen:
- Nachhaltigkeitspositionierung
- Publikation: Fokus Digitalisierung
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Nachhaltigkeit Versicherungsschutz
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, innovative Technologien sowie veränderte Produktionsprinzipien sind essenziell, um Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch zu mindern. Die Bundesregierung hat sich hier viel vorgenommen: Eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Etablierung eines Wasserstoffmarktes und ehr-geizige Ausbauziele für Strom und Wärme aus regenerativen Quellen.
Versicherer unterstützen diese Entwicklungen, indem sie Versicherungsschutz für innovative Verfahren und Risikotechnologien entwickeln. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung in der Schadensprävention einbringen, damit keine Ressourcen durch vermeidbare Schäden verbraucht werden: Innovation und Wandel müssen zügig und zugleich sicher vorangehen. Das schafft auch Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Kreislaufwirtschaft beispielsweise braucht hinreichend Betriebsfläche, um Stoffe lagern, sortieren und aufbereiten zu können, bis sie wieder in Herstellungsprozesse eingespeist werden. Dies stärkt den Personen- und Sachwertschutz.
Für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, Biogas und Energiespeichern sollten weiterhin hohe Sicherheitsstandards gelten, gerade beim Brand- und Umweltschutz.Wir begrüßen auch die Initiative der Bundesregierung, mit dem Prinzip „Nachhaltigkeit by Design“ die Merkmale „Lebensdauer“ und „Reparaturfähigkeit“ zu Produkteigenschaften zu machen. Dies unterstützt unsere Arbeit an Lösungen, um Leitprinzipien des nachhaltigen Handelns wie „Reparatur statt Neukauf“ oder „build back better“ in Versicherungsprodukten zu verankern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachhaltigkeitspositionierung.
Naturgefahren
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Elementarschutz
Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept.
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Naturgefahrenmodellierung
Für einen adäquaten Versicherungsschutz gegen Naturgefahren sind valide Informationen zur Risikobewertung. Dazu haben Wissenschaft, Behörden und die Versicherungswirtschaft Naturgefahrenmodelle entwickelt. Beispiele sind die Hochwasser- und Starkregengefährdungsklassen, die in ZÜRS Geo hinterlegt sind. Aktuell erarbeitet die Versicherungswirtschaft eine Sturzflutmodellierung.
Weitere Informationen:
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Schutz gegen Naturgefahren
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen setzen wir uns dafür ein, bundeseinheitliche Vorgaben für das Bauen in Gefahrenbereichen einzuführen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber regelt mit dieser Norm unter anderem die Entwicklung von Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. Ebenso gibt sie die Leitplanken für das Bauen im Außenbereich vor.
Weitere Informationen:
- Dossier: Klimafolgenanpassung
- Forderungskatalog: Forderungen, Prävention, Klimafolgenanpassung
- Positionspapier: Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse in Deutschland
- Positionspapier: Ergänzung zum Gesamtkonzept der deutschen Versicherer
New Work
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New Work in der Versicherungswirtschaft
Die Veränderung der Wirtschaft durch technologische Innovation, vielfältigere Erwerbsverläufe und sich verändernde Erwartungen an ein erfüllendes und sinnstiftendes Arbeiten macht vor keiner Branche halt. Für die Beschäftigten ist Arbeit heute mehr als Broterwerb. Neben dem Gehalt bestimmen weitere Faktoren die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern die betrieblichen Abläufe, neue Arbeitsformen halten Einzug. In FinTechs, Insurtechs und bei den Plattform-Giganten sind sie bereits gelebte Praxis. Versicherer wollen diese Herausforderung als Chance annehmen. Dazu müssen neue, innovative Arbeitsformen wie Crowdworking oder Plattformarbeit auch bei Versicherern möglich sein.
Die Versicherungswirtschaft hat bereits vor der Corona-Pandemie mit ihrem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einen Rahmen geschaffen, um dem Wunsch der Beschäftigten und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu entsprechen. Eine vorausschauende Tarifpolitik und ein konstruktiver Dialog der Sozialpartner haben dies unterstützt. Aber auch das Arbeitszeitrecht muss sich an das veränderte Arbeitsumfeld anpassen: Es ist gut, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, Experimentierräume zuzulassen, die von den starren Tageshöchstarbeitszeiten abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Was noch fehlt, ist der große, mutige Schritt hin zu einer flexibel gestaltbaren Arbeitszeit. In die richtige Richtung weisen bereits die geplante klare Abgrenzung des Homeoffice als Form der mobilen Arbeit von der Telearbeit sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender mobiler Arbeit. Der Abbau hoher Hürden sollte weitergehen.
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Diversity
Versicherer als Arbeitgeber wissen um die Bedeutung von Diversity als Treiber für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, eine gute Unternehmenskultur sowie die eigene Arbeitgeberattraktivität. Mit der Nachhaltigkeitspositionierung wollen Versicherer ihre Anstrengungen verstärken, dass vor allem auch ihre Führungsgremien die Vielfalt der Menschen widerspiegeln, die ihr Unternehmen und ihre Kund-/innen ausmacht. Sie verpflichten sich, den Frauenanteil in Führungspositionen und -gremien zu erhöhen, auch über gesetzliche Vorgaben hinaus.
Auf die Gründung des Branchenbeirats „Women in Leadership and Culture“ vor mehr als zehn Jahren folgte 2021 die Einrichtung eines Expert-/innenkreises „Diversity“ mit dem Ziel, das Thema ganzheitlich voranzutreiben. Seit 2012 konnte der Sektor den Anteil der rein männlichen Vorstände von zwei Dritteln auf ein Drittel „drehen“. Bei einem Frauenanteil von 15,6% an den Vorständen bleibt jedoch – wie in der gesamten Wirtschaft – noch viel Luft nach oben. Die Charta der Vielfalt hatten im Jahr 2022 Versicherer mit 50 % Marktrepräsentanz unterzeichnet. Seit Mai 2023 ist auch der GDV Unterzeichner.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.
Radverkehr
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Radverkehr (UDV Unfallforschung der Versicherer)
Radverkehrsunfälle mit Personenschäden steigen seit Jahren an – anders als in anderen Verkehrsbereichen. Das hat verschiedene Gründe: Es fahren immer mehr Menschen Rad und legen dabei längere Strecken zurück, die Verbreitung von Pedelecs nimmt zu und der Anteil älterer Radfahrender steigt. Die UDV fordert daher, mehr für die Sicherheit des Radverkehrs zu tun.
Folgende Maßnahmen empfiehlt die UDV:
- Die Sicherheit an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten lässt sich verbessern, indem für freie Sicht gesorgt wird. An Ampeln sollten Abbiege- und Radverkehr nicht gleichzeitig Grün haben. Verkehrsführungen sollten eindeutig und begreifbar sein.
- Durch Trennstreifen sollten Sicherheitsabstände zwischen parkenden Kraftfahrzeugen und fließendem Radverkehr geschaffen werden.
- Auf Hauptverkehrsstraßen sollte es möglich sein, reduzierte Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, wenn ein erforderlicher Radweg nicht angelegt werden kann.
- Radwege sollten gemäß dem aktuellen technischen Regelwerk angelegt sein.
- Borden an Übergängen sollten beseitigt werden.
- Zu Straßenbahnschienen sollte ein ausreichender Abstand geschaffen werden. Gegebenenfalls sollten dazu Parkflächen oder Fahrradstraßen abgeschafft werden.
- Radwege sollten gepflegt und instandgehalten sowie regelmäßig von Laub und Schnee befreit werden.
- Kinder sollten umfassend im Fahrradfahren ausgebildet werden. Das gilt auch für Erwachsene und Umsteiger auf Pedelecs.
- Es sollte gezielte Kampagnen für mehr Rücksichtnahme geben. Fahrradstaffeln der Polizei sollten verstärkt eingesetzt werden um Regelverstöße zu zu ahnden.
- Das Tragen von von Fahrradhelmen sollte gefördert werden.
- Passive und aktive Sicherheitssysteme an Kraftfahrzeugen sollten verbessert werden, die Fahrradfahrer schützen.
Weitere Informationen zum Radverkehr finden Sie auf der Website der UDV.
Steuern
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Globale Mindestbesteuerung
Die USA scheren aus der globalen Mindeststeuer aus. Daher gehört diese generell auf den Prüfstand. Sollte sie beibehalten werden, muss sie grundlegend vereinfacht werden. Bei der Gesetzgebung zur Missbrauchsabwehr sind Doppelregelungen abzubauen. Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer sind Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) obsolet geworden, zumindest für die in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmensgruppen. Mindestens diese Unternehmen sollten daher nicht noch zusätzlich die Regelungen des AStG-Hinzurechnungsbesteuerung erfüllen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Unternehmenssteuerrecht
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland haben sich zuletzt deutlich verschlechtert. Verantwortlich dafür sind insbesondere Klimakrise, Ukrainekrieg, hohe Energiepreise, Inflation und Fachkräftemangel. Ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht hat daher als Standortfaktor erheblich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen sollten künftig steuerlich keinesfalls höher belastet, sondern entlastet werden. Neben der Schaffung von Investitionsanreizen sind hierfür vor allem Strukturreformen geboten. Das Steuerrecht sollte einfacher, systematischer, verlässlicher und rechtsformneutral werden.
Rechtsformneutralität bedeutet für die Versicherungswirtschaft, dass Versicherungsunternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie ihre Tätigkeiten aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht in einem einzigen Unternehmen betreiben können. Wegen des sogenannten Spartentrennungsgrundsatzes müssen Versicherer ihre Geschäftsbereiche nämlich in rechtlich selbständigen Gesellschaften betreiben. Hier besteht bei der Umsatzsteuer Handlungsbedarf: Die derzeit bestehenden Regelungen zur sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen für Rechtsunsicherheit. Eine Neuregelung würde Klarheit schaffen, sowohl für die Unternehmen als auch für Finanzverwaltung und Finanzgerichte.
Auch in anderen Bereichen gibt es Verbesserungsbedarf. So braucht es eine Generalüberholung der Grunderwerbsteuer, die derzeit oft ein Hindernis für Umstrukturierungen darstellt. Auch die Geltendmachung von Quellensteuererstattung und -anrechnung sowie die Einlagenrückgewähr sind praxistauglich und rechtssicher zu reformieren. Zudem sollte das Steuerverfahren weiter digitalisiert werden.
Sustainable Finance
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Greenwashing
Greenwashing stellt eine Gefahr für die Stabilität und die Vertrauenswürdigkeit des Finanzmarktes dar. Werte, die auch für Versicherer als Finanzmarktakteure von herausragender Bedeutung sind. Die Versicherer unterstützen daher die Bestrebungen, sinnvolle Regelungen zu treffen, um Greenwashing zu vermeiden.
Bei der Einführung neuer Vorgaben muss jedoch der Aufwand berücksichtigt werden, der dadurch für Unternehmen entsteht. Dieser sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für Verbraucher stehen. Anderenfalls könnte es für Unternehmen zu schwierig oder zu riskant werden, sich zu Nachhaltigkeit zu äußern. Entsprechend sollte auch auf eine Übererfüllung durch zusätzliche Anforderungen verzichtet werden, wenn europäischen Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Offenlegungsverordnung
Die Offenlegungsverordnung ist neben der Taxonomie eine der europäischen Kernregulierungen im Bereich Sustainable Finance. Finanzmarktteilnehmer müssen ihren Kunden hierbei vorgegebene Informationen vorvertraglich und periodisch zur Verfügung stellen. Zu den betroffenen Unternehmen gehören auch Versicherungen, die Anlageprodukte anbieten und diese mit ökologischen oder sozialen Merkmalen bewerben oder nachhaltige Investitionen anstreben.
Dieser Grundgedanke findet die volle Unterstützung der Versicherungswirtschaft, nämlich dem Kunden Informationen zur Verfügung zu stellen, damit dieser auf fundierter Basis seine Anlageentscheidung treffen kann. In der konkreten Umsetzung verlangt der europäische Gesetzgeber jedoch, dass dem Kunden eine unglaubliche Vielzahl an Informationen zur Verfügung gestellt wird. So viel, dass sie den Kunden oftmals überfordert und damit kontraproduktiv wirken kann. Zudem müssen Unternehmen, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, zusätzlich eine Vielzahl von Informationen auf ihren Webseiten bereitstellen. Diese können Kunden bei ihren Anlageentscheidungen helfen, sind jedoch für Privatkunden zu umfänglich und für institutionelle Kunden nicht fokussiert genug. Der Verband schlägt daher vor, die unternehmensbezogene Berichterstattung in den jährlichen Berichten zu bündeln, zum Beispiel dem Jahresabschluss.
Die Defizite der derzeitigen Offenlegungsverordnung hat der europäische Gesetzgeber bereits erkannt. Bereits im vergangenen Jahr haben die Unternehmen einen umfangreichen Fragenkatalog erhalten, der zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung dient.
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Finanzierung der Transformation
Nachhaltigkeit hat in den Kapitalanlagen der Versicherer eine große und beständig wachsende Bedeutung. Auf rund 90 Prozent der Kapitalanlagen werden bereits Nachhaltigkeitskriterien angewendet. Versicherer haben 2021 rund 1.600 Projekte der Wind- und Solarenergie finanziert. In ihrer Nachhaltigkeitspositionierung hat der Sektor zudem das Ziel ausgegeben, die eigenen Kapitalanlagen in Höhe von 1,9 Bio. Euro bis 2050 komplett klimaneutral auszugestalten. Auf dem Weg dorthin haben die Versicherer Ende 2022 als erster Finanzsektor in Europa einen CO2-Fußabdruck für große Teile ihrer Kapitalanlagen veröffentlicht (71 Tonnen CO2-Äquivalent / Mio. Euro).
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Taxonomie
Die Taxonomie ist eine der Kernregulierungen der EU im Bereich Sustainable Finance. Sie wird vom Verband ausdrücklich begrüßt wird. Mit ihr wird bestimmt, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt und damit ökologisch nachhaltig ist. Auf diese Weise wird eine einheitliche Sprache für grüne Tätigkeiten geschaffen.
Allerdings steht die Taxonomie noch am Anfang. Eine Vielzahl von Tätigkeiten ist noch nicht von der Taxonomie umfasst. Auch viele Anlageklassen bleiben noch außen vor, in die Versicherer investieren, wie zum Beispiel Staatsanleihen. Damit die Taxonomie sinnvoll in der Praxis angewendet werden kann, ist eine Erweiterung um zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten und Assetklassen notwendig. Zudem bedarf es der Internationalisierung, um die Taxonomie auch für weltweit investierende Anleger nutzbar zu machen, wie Versicherungen außerhalb Europas. Daher ist eine Erweiterung der Taxonomie geboten.
Versicherungsunternehmen müssen jährlich zu den Taxonomiequoten ihrer Kapitalanlagen berichten, wenn sie eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen. Allerdings fehlen bei Investitionsobjekten oft Daten oder die Qualität der vorhandenen Daten ist schlecht. Das wirkt sich vielfach negativ aus. Private Krankenversicherer sowie Schaden- und Unfallversicherer müssen zusätzlich über die Taxonomiequoten der von ihnen angebotenen Versicherungen berichten.
Die hohe Komplexität der Taxonomie, offene Anwendungsfragen sowie fehlende und qualitativ fragwürdige Daten führen dazu, dass Versicherungsunternehmen nur sehr geringe Taxonomiequoten ausweisen können. Diese Mängel muss der europäische Gesetzgeber bei den anstehenden Überarbeitungen angehen, um die Taxonomie zu einem sinnvollen Steuerungsinstrument zu entwickeln.
Weiterentwicklungen sollten die Möglichkeit haben, von den Praxiserfahrungen mit der grünen Taxonomie zu profitieren, zum Beispiel eine soziale Taxonomie. Solche Weiterentwicklungen sollten erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Transport & Logistik
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Begebbare Beförderungsdokumente
Der Verband nimmt Stellung zu dem Entwurf eines Übereinkommens zu begebbaren Beförderungsdokumenten für Multimodalbeförderungen. Das Übereinkommen soll es den Parteien eines Vertrags über die internationale Güterbeförderung ermöglichen, ein Dokument mit Traditionsfunktion, d.h. mit dem das Eigentum an den Gütern während der Reise rechtswirksam übertragen werden kann, unabhängig von den verwendeten Beförderungsmitteln auszustellen ("negotiable cargo document“). Diese Möglichkeit ist bislang auf das See-Konnossement beschränkt, was allerdings immer eine Beförderung mit dem Seeschiff verlangt. Für Beförderungen ohne Seestrecke fehlt die Möglichkeit ein (Multimodal-)Beförderungsdokument mit Traditionsfunktion versehen zu können. Durch das Übereinkommen sollen nun auch Dokumente zu solchen Beförderungen um eine Traditionsfunktion ergänzt werden. Der Verband begrüßt, dass die bisherige Lücke geschlossen und mit dem Übereinkommen ein verlässlicher internationaler Rechtsrahmen geschaffen werden soll.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme: zum Entwurf eines Übereinkommens zu begebbaren Beförderungsdokumenten für Multimodaltransporte
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Elektronische Transportversicherungspolice
Das vom Regelungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 26.09.2022 angestrebte Ziel, auch für die Transportversicherungspolice als Wertpapier eine elektronische Aufzeichnung verwenden zu können, ist sinnvoll und wird vom Verband begrüßt. Der Regelungsentwurf enthält die notwendigen Regelungen zur Gleichstellung der elektronischen Aufzeichnung einer Transportversicherungspolice mit der herkömmlichen Transportversicherungspolice in Papierform (Öffnungsklausel) sowie für eine Verordnungsermächtigung. Dieses Vorhaben stärkt die Rechtssicherheit im Umgang mit elektronischen Transportversicherungspolicen. Zudem wird der Rechtsrahmen zur elektronischen Durchführung eines Handelsgeschäfts sinnvoll ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
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Nachweise im Güterkraftverkehr
Bestimmte Papiere und Nachweise können bei einer Kontrolle auf einem Bildschirm angezeigt werden, statt das entsprechende Papierdokument auszuhändigen. Das ist im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zur Klarstellung geregelt. Diese Regelung sollte auch für den Versicherungsnachweis gemäß § 7a Absatz 4 Satz 1 GüKG zur Klarstellung übernommen werden.
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Schifffahrt
Verkehrs- und Transportsicherheit beschränkt sich nicht auf die Straße. Die deutschen Versicherer beobachten insbesondere durch die immer größer werdenden Containerschiffe steigende wirtschaftliche und ökologische Risiken in der Schifffahrt. Bei großen Containerschiffen passen mittlerweile weder die Manövriereigenschaften noch die Brandgefahren zu den gängigen Sicherheitssystemen.
Seit Jahren kommt es zu Containerverlusten auf See. Die Container gehen bei schwerer See über Bord, meist als Folge seitlicher Rollbewegungen. Den dabei entstehenden Kräften sind die angebrachten Sicherungen der Containertürme bei starken Bewegungen teils nicht mehr gewachsen. Brechen die Container beim Aufprall auf die Wasseroberfläche oder in den Wellen auseinander, wird die wertvolle Ladung zu Müll und dieser zur Gefahr für Küsten, Fische, Vögel und andere Tiere.
Zum anderen haben sich die Feuerlöschsysteme auf Containerschiffen in den letzten 40 Jahren kaum weiterentwickelt. Eine wirksame Brandbekämpfung ist dadurch meist nur von außen möglich. Auf hoher See sind Brände für die Mannschaft, die Ladung und das Schiff ein enormes Risiko.
Der GDV hat für beide Probleme Lösungsansätze entwickelt und setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für ihre Umsetzung ein.
Weitere Informationen:
- Diskussionspapier: zu den technischen Ursachen von Containerverlusten auf See und geeignete Gegenmaßnahmen
- Medieninformation: Versicherer warnen vor Umweltschäden durch über Bord gehende Container
- Medieninformation: Wie der Transport auf Containerschiffen wieder sicherer werden könnte
- Artikel: Versicherer fordern besseren Brandschutz auf Containerschiffen
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Versicherung von automatisierten Binnenschiffen
Automatisierung und Fernsteuerung bieten der Binnenschifffahrt erhebliche Vorteile, stellen aber die Versicherungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Transparenz in den Daten, angepasste Versicherungsmodelle und klare regulatorische Rahmenbedingungen sind essenziell, um Versicherbarkeit und Haftungsfragen zu klären. Die Versicherungswirtschaft möchte aktiv an der Gestaltung dieser Entwicklungen mitwirken und eng mit Technologieentwicklern, Betreibern und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um eine sichere und effiziente Nutzung der neuen Technologien zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
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Zwangsversteigerung von Schiffen
Am 7. Dezember 2022 ist das Beijing-Übereinkommen über die internationalen Wirkungen von Schiff-Zwangsversteigerungen verabschiedet worden. Das Übereinkommens sichert den lastenfreien Erwerb von Schiffen in der Zwangsversteigerung ab. Damit es auch völkerrechtlich inkrafttreten kann, sind drei Ratifikationen erforderlich.
Der Verband begrüßt die Bemühungen zu einem internationalen Übereinkommen, das die Zwangsversteigerung (Judicial Sale) im Ausland und ihre Anerkennung regelt. Das Übereinkommen würde eine bislang fehlende Rechtssicherheit schaffen: sowohl für den Erwerber eines Schiffes beim Judicial Sale als auch für die am Betrieb des Schiffes beteiligten Kreise. Von besonderer Bedeutung ist dabei das geplante Zwangsverkaufszertifikat, mit dem der Nachweis des lastenfreien Erwerbs geführt werden kann. Der Verband geht davon aus, dass das Übereinkommen zu einer Zunahme von Schiffserwerb auf diesem Wege führen wird, weil das Judicial Sale leichter international anerkannt wird. In der Folge dürfte in der Seeschiffskaskoversicherung auch die Zahl solcher Versicherungspolicen zunehmen, in denen die Versicherungssumme nicht mit dem Wert des Schiffes übereinstimmt. Diese Entwicklung sieht der Verband kritisch, weil damit Unsicherheiten über die Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall entstehen können. Zudem wird befürchtet, dass das Übereinkommen zu einer Erhöhung der Schadensfälle durch staatliche Eingriffe führen könnte. Um die am Betrieb eines Schiffes beteiligten Kreise zu schützen, wird daher eine möglichst umfassende und frühzeitige Bekanntmachung des Judicial Sale angeregt.
Weitere Informationen:
Verkehrssicherheit stärken
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Lkw-Abbiegeassistenten
Der Lkw-Abbiegeassistent ist in Europa verpflichtend – seit 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und seit 2024 in allen Neufahrzeugen. Ältere Fahrzeuge können nachgerüstet werden, in Deutschland wird der Einbau staatlich gefördert.
Die deutschen Versicherer sprechen sich dafür aus, die Förderung solange fortzuführen, bis der gesamte Lkw-Bestand mit den lebensrettenden Assistenten ausgerüstet ist. Zudem sollten Abbiegeassistenten nicht nur warnen, sondern auch selbst Notbremsungen auslösen.
Gäbe es diese Assistenten flächendeckend in jedem Lkw, könnten sie allein in Deutschland mehr als 40 Prozent der Unfälle zwischen Lkw und zu Fuß Gehenden sowie Rad Fahrenden vermeiden, schätzt die Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Senioren im Straßenverkehr
Die Fahrkompetenz von Senioren ist ein emotionales und medial oft aufgegriffenes Thema. Nach einzelnen spektakulären Unfällen, die von älteren Pkw-Fahrern verursacht wurden, entbrennt immer wieder die Diskussion, ob die Fahrkompetenz Ältere ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht systematisch überprüft werden sollte. Die EU plant, dass ab einem Alter von 70 Jahren die Gültigkeitsdauer des Führerschein bei einer Verlängerung auf 5 Jahre (statt 15 Jahre) zu begrenzen. Dabei zeigen wissenschaftliche Studien übereinstimmend, dass allein das Lebensalter kein aussagefähiger Indikator für die individuelle Fahrkompetenz von Senioren ist. Sie unterstützen keine verpflichtende Überprüfung für ältere Pkw-Fahrer. Zwar steigt ab etwa 75 Jahren die Wahrscheinlichkeit, statistisch einen Unfall selbst zu verursachen. Aber Senioren passen ihre Fahrweise sehr wohl ihrer individuellen Leistungsfähigkeit an. Daher wird es in der Zukunft vor allem darum gehen, Unterstützungsmaßnahmen zur Erhaltung einer sicheren Pkw-Mobilität im Alter zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen. Ein Beispiel dafür ist die qualifizierte Rückmeldefahrt für Senior:innen. Sie erlaubt es, die Fahrkompetenz von Seniorinnen systematisch zu beobachten, zu bewerten und rückzumelden. Das Aufzeigen korrekten Verhaltens unterstützt die Anpassung der eigene Fahrweise. Die Wirksamkeit zur Verbesserung der Fahrkompetenz wurden wissenschaftlich überprüft und bestätigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der UDV.
Vertrieb
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Berufszugang zum Versicherungsvertrieb
Wer im Versicherungsvertrieb tätig sein will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: So muss sich ein Vermittler bei den IHK-Organisationen registrieren lassen und dazu nachweisen, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, eine Berufshaftpflichtversicherung hat und fachlich qualifiziert ist. Während Vermittler ihren Beruf ausüben, müssen sie ein umfangreiches Regelwerk beachten. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zu beraten, wenn ein Anlass für Beratung erkennbar ist. Für eine fehlerhafte Beratung haftet der Vermittler. Zudem ist Weiterbildung Pflicht und muss gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden. Versicherungsvermittler müssen stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln. So sieht es das Gesetz vor. Ihre Vergütung muss so ausgestaltet sein, dass sie nicht mit dieser Pflicht kollidiert.
Diese Regeln gelten in Deutschland seit 2018 und haben sich bewährt.
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Kleinanlegerstrategie
Mit der Kleinanlegerstrategie „Retail Investment Strategy” (RIS) entsteht auf EU-Ebene ein Rechtsrahmen für den Vertrieb von Anlageprodukten. Sie soll es für Bürgerinnen und Bürger leichter machen, am Kapitalmarkt zu investieren und damit besser für das Alter vorzusorgen. Die deutschen Versicherer unterstützen dieses Ziel. Dabei muss sichergestellt sein, dass Anleger stets fair behandelt und angemessen geschützt sind. Um das zu erreichen, muss der neue Rechtsrahmen einen einfachen Zugang zu regulierter Beratung ermöglichen, den Informationsfluss praktikabel halten und dafür sorgen, dass Informationen verständlich sind. Außerdem müssen Anbieter gut kontrolliert werden. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, müssen von Aufsichtsbehörden identifiziert werden können. Die Behörden müssen sie näher überprüfen und gegebenenfalls Produkte vom Markt entfernen können.
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Verbraucherorientierung
Der Versicherungsvertrieb ist das Bindeglied zwischen den Versicherungsunternehmen und deren Kundinnen und Kunden. Der GDV setzt sich dafür ein, die Interessen der Kunden jederzeit konsequent in den Mittelpunkt zu stellen und eine gute Qualität der Beratung zu sichern.
Beim Vertrieb von Versicherungen geht es nicht nur um den Abschluss von Verträgen, sondern um ein breites Angebot an Service- und Dienstleistungen. Was alles unter Versicherungsvertrieb zu verstehen ist, steht in Artikel 2 der EU-Vertriebsrichtlinie. Beispielsweise gehören auch dazu:
- Arbeiten, die den Vertragsabschluss vorbereiten, wie die Analyse und das Aufbereiten von Informationen,
- das Beraten und Unterstützen beim Abschluss von Versicherungsverträgen,
- das Erstellen eines Preis- und Produktvergleichs,
- das Mitwirken beim Verwalten und Erfüllen von Versicherungsverträgen, zum Beispiel im Schadensfall.
Die Regeln zum Vertrieb gelten unabhängig davon, ob die Beratung und der Abschluss digital oder persönlich stattfinden – oder in einer der vielen hybriden Mischformen, die es gibt.
Damit es beim Vertrieb von Versicherungen immer fair und im besten Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zugeht, hat der GDV einen Vertriebskodex ins Leben gerufen. Daran hält die Versicherungswirtschaft auch nach Inkrafttreten der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD im Jahr 2018 fest. Mit seinen elf Leitsätzen ist der Kodex Zeugnis des Selbstverständnisses der Branche für einen fairen, redlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungen.
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Vergütung im Vertrieb
In Deutschland haben die Menschen die Wahl zwischen verschiedenen Vertriebswegen. Sie können sich in Versicherungsangelegenheiten direkt an einen Versicherer wenden. Sie können einen Vermittler einschalten, der Provisionen vom Versicherer bezieht. Oder sie können sich an einen Berater wenden, der ein Honorar in Rechnung stellt. Welchen Status Vermittler haben und wie sie vergütet werden, müssen sie ihren Kunden beim ersten Kontakt offenlegen. Diese Wahl sollte nicht eingeschränkt werden. Der GDV macht sich für die Koexistenz verschiedener Vergütungsformen stark.
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Zugang zum Recht
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EU-Verbandsklagerichtlinie
Die deutsche Wirtschaft steht angesichts des Klimawandels und der Digitalisierung vor immensen wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen. Diese werden durch weiterhin bestehende Störungen der Lieferketten, den Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Preissteigerungen zusätzlich verstärkt. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist auch im Hinblick auf den internationalen Standortwettbewerb ein funktionsfähiges und sicheres Rechtssystem, auf das sich alle Wirtschaftsakteure verlassen können, erforderlich. Die Bedingungen für den kollektiven Rechtsschutz spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie wird erstmals eine Abhilfeklage in den kollektiven Rechtsschutz eingeführt. Ein Paradigmenwechsel ist wichtig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat im März 2023 dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der jetzt im Parlament, aber auch bei Verbraucherschützern und der Wirtschaft intensiv diskutiert wird. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft kommt es vor allem auf eine faire Ausgestaltung dieses neuen Rechtsinstruments an.
Weitere Informationen finden Sie in dieser gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Wirtschaftsverbänden.
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Lockerung des Fremdkapitalbeteiligungsverbot
Die deutschen Anwaltskanzleien befinden sich in einer Phase des Umbruchs. Sie müssen sich insbesondere an die zunehmende Digitalisierung anpassen. Das erfordert zusätzliches Know-how und Kapital. Erweiterte Möglichkeiten der Fremdkapitalbeteiligung können diese Anpassung unterstützen. Hierzu stehen auch die Rechtsschutzversicherer bereit, wenn das bisherige Fremdkapitalbeteiligungsverbots in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geöffnet wird. Auch ihnen sollte daher die Möglichkeit zur Beteiligung eingeräumt werden, fordert der GDV. Rechtsschutzversicherer haben ein Interesse daran, dass die Anwaltschaft in die Lage versetzt wird, den veränderten Anforderungen des Rechtsmarktes gerecht zu werden. Denn die Anwälte sind zentral für das Leistungsversprechen der Rechtsschutzversicherer: den Zugang zum Recht. Die Erfordernisse der Digitalisierung und die Wahrung grundlegender anwaltlicher Berufspflichten müssen dabei Hand in Hand gehen. Dafür genügen allerdings Sicherungsmechanismen bei der Ausgestaltung der Beteiligung.
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Rechtsdienstleistungen
Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich einen leichten und schnellen Zugang zum Recht. Bei der Lösung von rechtlichen Problemen erwarten sie eine direkte rechtliche Beratung und eine außergerichtliche Vertretung auch durch juristische Mitarbeiter ihres Versicherers. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die vom Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des GDV durchgeführt wurde.
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Zivilgerichtliches Online-Verfahren
Der GDV begrüßt die Schaffung eines zivilrechtlichen Online-Verfahrens, das von der Klageeinreichung bis zur Verhandlung mit Beweisaufnahme digital ablaufen soll. Die Rechtsschutzversicherer verfügen bereits über Expertise durch ihre eigenen digitalen Antrags- und Schadenprozessen. Der Verband regt daher an, diese Expertise zu nutzen, um einem künftigen Online-Verfahren zum Erfolg zu verhelfen. Insbesondere haben die Versicherer die Möglichkeit, eine Informations-, Lenkungs- und Filterfunktion mit Blick auf das Online-Verfahren wahrzunehmen. Durch die digitalen Prozesse und die digitale Aufbereitung sinkt der Zeitaufwand auf allen Seiten. Die dadurch erzielten Effizienzgewinne sollten über geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren an die Rechtssuchenden weitergegeben werden.
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