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Regulierung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Alle Spielräume für vereinfachte Umsetzung ausschöpfen

Der GDV begrüßt, dass die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD anstrebt. Der Bundestag sollte jetzt im parlamentarischen Verfahren alle Spielräume für eine bürokratiearme Gestaltung nutzen.

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© appoliary kalashnikova / Unsplash

Das CSRD-Umsetzungsgesetz ist eines der teuersten Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit 1,58 Milliarden Euro jährlich angegeben. Nach Schätzung zahlreicher Versicherer können die tatsächlichen Umsetzungskosten aber noch um ein Vielfaches höher liegen. Insbesondere für kleine Versicherer ist die Umsetzung der (erstmaligen) Nachhaltigkeitsberichterstattung äußerst kostenintensiv und häufig nicht ohne externe Expertise möglich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch in größeren, grenzüberschreitenden Versicherungsgruppen mit komplexen Konzernstrukturen können überdurchschnittliche Umsetzungskosten entstehen, da die Nachhaltigkeitsdaten von Tochterunternehmen weltweit aggregiert und aufbereitet werden müssen.

Es ist daher wichtig, im weiteren Verfahren den Umsetzungsaufwand durch die neuen Vorgaben auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen und alle bestehenden nationalen Spielräume für eine bürokratiearme Gestaltung auszuschöpfen.  

Konzernklausel sollte übernommen werden

Positiv bewerten die Versicherer, dass die Anwendungsmöglichkeit der sogenannten Konzernklausel für Versicherungsunternehmen uneingeschränkt in den Gesetzentwurf übernommen worden ist. Aufgrund der regulatorisch verankerten Spartentrennung sind Versicherer in Deutschland überwiegend als Versicherungsgruppen organisiert. Diese bestehen aus separaten Unternehmenseinheiten wie beispielsweise einer Gesellschaft für Lebensversicherungen oder einer Gesellschaft für Sachversicherungen. Sowohl Steuerungsfunktionen als auch Berichtsprozesse bleiben dabei auf Gruppenebene zentralisiert. Die Konzernklausel ermöglicht den Gruppengesellschaften eine gebündelte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Ebene des Mutterunternehmens.

Details zu den Vorschlägen der Versicherer finden sich in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf.