Unsere Positionen zu Regulierung & Recht
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Bürokratieentlastung
Auch für Versicherungsunternehmen gilt, dass sie leider viel Zeit benötigen und großen Aufwand betreiben müssen, um die zuletzt immer weiter anwachsenden Bürokratielasten zu schultern. Insofern begrüßen wir es, dass auch die jetzige Bundesregierung den Ansatz weiterführt, für jede neu einzuführende Bürokratielast eine bestehende abzubauen (sog. One-in-one-out-Regelung). Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und nun mit den Arbeiten für ein (Steuer-)Bürokratieentlastungsgesetz begonnen hat. Der Verband hat sich dazu Anfang dieses Jahres (2023) an einer Umfrage beteiligt, die ein Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung unter Federführung des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Eine erste Bewertung der vom Verband eingereichten neun Vorschläge durch das Statistische Bundesamt zeigt, dass unsere Vorschläge umsetzbar sind und für spürbare Entlastung sorgen können. Die Vorschläge sollten dem Gesetzgeber deshalb nun zügig zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Globale Mindestbesteuerung
Die globale Mindeststeuer und weitere Reforminitiativen auf OECD- und EU-Ebene müssen möglichst einfach administrierbar in Deutschland umgesetzt werden. Sie sollten außerdem zum Anlass genommen werden, bestehende Anti-Missbrauchsregelungen auf den Prüfstand zu stellen. Da nach wie vor nicht alle Details der globalen Mindestbesteuerung feststehen, sollte ein zeitlicher Aufschub für eine sanktionsbewehrte Anwendung der komplexen Regeln nach dem eigentlichen Starttermin (1. Januar 2024) gewährt werden. Konsequent wäre es in diesem Zusammenhang zudem, die 25 Prozent-Grenze, unterhalb der nach dem Außensteuergesetz von einer Niedrigbesteuerung ausländischer Gesellschaften ausgegangen wird, auf das global vereinbarte Mindeststeuerniveau von 15 Prozent abzusenken.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
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Insolvenzrecht
Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
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Solvency II
Die Trilog-Verhandlungen zur Überprüfung des Aufsichtssystems Solvency II sind im Gange. Solvency II wurde ursprünglich 2016 eingeführt und wird nun im Zuge einer aktuellen Überprüfung auf eventuelle Anpassungen hin untersucht. Es ist von großer Bedeutung, dass etwaige Änderungen am System, insbesondere in Bezug auf die Kapitalanforderungen, aufgrund evidenz- und risikobasierter Erkenntnisse erfolgen. So schränken beispielsweise ungerechtfertigte Änderungen an der Zinsextrapolation die Möglichkeiten der Versicherer, langfristige Investitionen zu tätigen, erheblich ein und behindern somit Fortschritte bei der der Transformation der europäischen Wirtschaft. In vielen Aspekten entspricht der Bericht des Europäischen Parlaments im Bereich der Kapitalanforderungen eher dem ursprünglichen Ziel der Überprüfung, mehr Kapazität für Investitionen in die Zukunft zu schaffen. Der Verband kritisiert, dass der neue Rahmen für kleinere Versicherer, insbesondere für den deutschen Markt wenig praxistauglich ist. Die Kriterien zur Identifizierung solcher Versicherer erscheinen zu restriktiv, und es wird erwartet, dass nur wenige deutsche Versicherer von den vorgeschlagenen Erleichterungen profitieren können. Der Verband unterstützt hingegen die Idee, Unternehmen mit geringem Risikoprofil bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu entlasten. Gleichzeitig sollten keine doppelten Berichtspflichten eingeführt werden, wenn diese bereits in anderen europäischen Regelwerken verankert sind.
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Unternehmenssteuerrecht
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland haben sich zuletzt – verursacht insbesondere auch durch Klimakrise, Ukrainekrieg, hohe Energiepreise, Inflation und Fachkräftemangel – deutlich verschlechtert. Ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht hat als Standortfaktor erheblich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen sollten künftig steuerlich keinesfalls höher belastet, sondern eher entlastet werden. Neben der Schaffung von Investitionsanreizen sind hierfür aber vor allem Strukturreformen in Richtung eines einfachen, systematischen, verlässlichen und rechtsformneutralen Steuerrechts geboten.
Rechtsformneutralität bedeutet dabei für die Versicherungswirtschaft, dass Versicherungsunternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie ihre Tätigkeiten aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht in einem einzigen Unternehmen betreiben können, sondern wegen des sog. Spartentrennungsgrundsatzes in rechtlich selbständigen Gesellschaften betreiben müssen. Hier besteht bei der Umsatzsteuer Handlungsbedarf: Die derzeit bestehenden Regelungen zur sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht mehr zeitgemäß und rechtsunsicher. Eine Neuregelung würde Klarheit schaffen, sowohl für die Unternehmen als auch für Finanzverwaltung und Finanzgerichte.
Ebenso bedarf es einer Generalüberholung der Grunderwerbsteuer, die derzeit oft ein Umstrukturierungshindernis darstellt. Auch die Geltendmachung von Quellensteuererstattung und -anrechnung sowie die Einlagenrückgewähr sind praxistauglich und rechtssicher zu reformieren. Insgesamt ist das Steuerverfahren weiter zu digitalisieren.
Das Dekarbonisierungspotenzial durch Investitionen in nachhaltige Energien sollte durch Anpassungen der steuerlichen Regeln konsequent genutzt werden.
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EU-Verbandsklagerichtlinie
Die deutsche Wirtschaft steht angesichts des Klimawandels und der Digitalisierung vor immensen wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen. Diese werden durch weiterhin bestehende Störungen der Lieferketten, den Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Preissteigerungen zusätzlich verstärkt. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist auch im Hinblick auf den internationalen Standortwettbewerb ein funktionsfähiges und sicheres Rechtssystem, auf das sich alle Wirtschaftsakteure verlassen können, erforderlich. Die Bedingungen für den kollektiven Rechtsschutz spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie wird erstmals eine Abhilfeklage in den kollektiven Rechtsschutz eingeführt. Ein Paradigmenwechsel ist wichtig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat im März 2023 dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der jetzt im Parlament, aber auch bei Verbraucherschützern und der Wirtschaft intensiv diskutiert wird. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft kommt es vor allem auf eine faire Ausgestaltung dieses neuen Rechtsinstruments an.
Weitere Informationen finden Sie in dieser gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Wirtschaftsverbänden.