EU macht Vorschläge für eine effizientere Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das erste Omnibus-Paket der EU-Kommission zeigt aus Sicht der Versicherer in die richtige Richtung. Es wird sich aber erst noch zeigen, ob die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsstandards gelingt.

Mit dem sogenannten „Omnibus Simplification Package“ hat die Europäische Kommission einen bedeutenden Schritt unternommen, um zukünftige Berichtspflichten zu verschlanken und die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern. Der GDV begrüßt diese Initiative ausdrücklich, sieht aber in einigen Punkten noch Optimierungsbedarf.
Kernstück des ersten Omnibus-Pakets ist die Vereinfachung regulatorischer Vorgaben. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Vorschlag, den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) sowie der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zeitlich zu verschieben. Dieser Vorschlag wird auch als „Stop-the-Clock“-Initiative bezeichnet.
Der GDV begrüßt diese zeitliche Verschiebung ausdrücklich – insbesondere mit Blick auf die damit verbundene Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Ebenfalls bringt die EU-Kommission im „stop-the-clock“-Vorschlag ihre Absicht zum Ausdruck, die sektorübergreifenden ESRS (European Sustainability Reporting Standards) anzupassen. Die Ausarbeitung konkreter Vorschläge soll EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), ein Gremium zur Beratung bei und Erarbeitung von Rechnungslegungsstandards auf europäischer Ebene, übernehmen.
Der GDV wird sich mit konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung dieser Standards einbringen.
Klare und konsistente Berichtsanforderungen
Der GDV fordert zudem, dass die Berichtsanforderungen klar, verständlich und konsistent ausgestaltet sein müssen. Insbesondere sollten Schnittstellen zur Berichterstattung im Rahmen der Taxonomieverordnung sowie anderer regulatorischer Vorgaben wie der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der Solvency-II-Richtlinie berücksichtigt und harmonisiert werden. Uneinheitliche oder widersprüchliche Vorgaben führen nicht nur zu Mehraufwand, sondern mindern auch die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nur wenn die Standards sowohl ambitioniert als auch realistisch ausgestaltet sind, können sie ihre volle Wirkung im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung entfalten.