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© Christian Kruppa

Glossar

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Abschlusskosten

Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins). Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten sowohl des Kunden und als auch des Versicherers. In den AVB wird der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt.

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Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen, um den Lebensunterhalt nach der Erwerbstätigkeit sicherzustellen. In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge, zum Beispiel in Form einer Riester-Rente. Unter Umständen kann auch eine Immobilie eine Maßnahme zur Altersvorsorge sein. Ziel aller Maßnahmen zur Altersvorsorge ist es, dass Menschen im Alter ausreichend finanziell abgesichert sind.

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Anlagestock

Bis zum Beginn der Rentenzahlung führen wir die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile an den von Ihnen gewählten Fonds in einer gesonderten Abteilung unseres Sicherungsvermögens, dem sog. Anlagestock. Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile dem Anlagestock entnommen und der Wert der Anteile in das allgemeine Sicherungsvermögen überführt.

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Ansparphase

ist bei der Rentenversicherung der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenzahlungsbeginn.

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Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluss oder bei einer Änderung einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, spricht man von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In diesem Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und im Schadensfall die Leistung verweigern.

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Assekuranz

Assekuranz ist ein traditioneller Ausdruck für die Versicherungswirtschaft.

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Assistance

Der französische Begriff „Assistance” bezeichnet Hilfs- und Organisationsleistungen, die eine Versicherung für ihre Kunden erbringt. Hier steht die praktische Hilfe in Notsituationen im Vordergrund, in denen Kunden auf genau diese Hilfe angewiesen sind – weltweit und rund um die Uhr.

Assistance-Leistungen sind beispielsweise die Pannenhilfe, der Krankenrücktransport aus dem Urlaub, Reha- und Pflegeleistungen nach einem Unfall oder auch die Beschaffung eines Anwalts. Assistance-Leistungen können Bestandteil einer Schutzbriefversicherung, einer Auslandsreisekrankenversicherung, einer Kraftfahrtversicherung oder auch einer Unfallversicherung sein.

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Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung sichert die Berufsausbildung der Kinder finanziell ab. Die vereinbarte Versicherungssumme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt. Versichert ist das Leben des Beitragszahlers, meist ein Eltern- oder Großelternteil des Kindes. Stirbt diese Person, übernimmt das Versicherungsunternehmen alle weiteren Beitragszahlungen.

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Außenversicherung (auch: Außendeckung)

Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.

Nicht unbegrenzt: Je nach Versicherung kann diese Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn etwa das Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme der Hausratpolice begrenzt.

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Automatisiertes Fahren

Automatisiertes Fahren ist ein Sammelbegriff für alle möglichen Formen der technischen Unterstützung beim Autofahren – von Fahrerassistenzsystemen über das teilautomatisierte Fahren bis hin zum Autopiloten, der vollständig die Kontrolle über das Fahrzeug übernimmt. Was den Versicherungsschutz anbelangt, bleibt die Regelung wie bisher: Auch bei Unfällen durch automatisierte Fahrsysteme entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung das Opfer.

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Autoschutzbrief

Der Versicherer koordiniert und finanziert über den Autoschutzbrief die Pannenhilfe und sorgt bei Unfällen auch für die Bergung und Sicherstellung des Autos, für Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport, Autoverzollung oder -verschrottung. Außerdem bezahlt die Schutzbriefversicherung Mietwagenkosten (bis zu einer bestimmten Höhe), Übernachtungen nach Panne oder Unfall, den Krankenrücktransport, die Kosten für die Weiter- und Rückfahrt und die Rückholung von Kindern. Schutzbriefe werden von den Versicherern oft sehr günstig in Kombination mit der Kfz-Versicherung angeboten.

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