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© Christian Kruppa

Glossar

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Obliegenheit

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (z.B. Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (z.B. Schadenminderungspflicht). Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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Ombudsmann

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen oder -vermittler kann sich jeder Versicherungsnehmer kostenlos an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.

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