Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. So hat der Bundesgerichtshof innere Unruhen definiert und damit die Hürde sehr hoch angesetzt. Ein Extremfall der inneren Unruhe ist der Bürgerkrieg. In diesem Fall besteht für Sach- und Personenschäden, die direkt oder indirekt durch innere Unruhen verursacht werden, kein Versicherungsschutz.
Bei größeren Handelsketten und Filialbetrieben seien "böswillige Beschädigungen" und "innere Unruhen" - gemeint sind zum Beispiel Ausschreitungen, bei denen die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt ist - oft mitversichert.
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