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© Christian Kruppa

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Widerrufsrecht (bei Versicherungen)

Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein 30-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheins. Das Widerrufsrecht gilt auch, wenn es sich bei der Police um einen Fernabsatzvertrag handelt (generelle Frist 14 Tage, in der Lebensversicherung 30 Tage).

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Wiederbeschaffungswert

Wurde eine Sache beschädigt, ist der Wiederbeschaffungswert der Preis, den der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt für eine gleichwertige Sache bezahlen muss. Wurde beispielweise ein Auto gestohlen, erstattet die Voll- oder Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos. Mit dieser Leistung kann sich der Bestohlene dann ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen.

Vergleichbare Begriffe sind der Zeitwert (Wie viel war die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalls wert?) und der Neuwert (Was kostet es, die Sache wieder in neuem Zustand zu kaufen?)

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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z.B. Starkregen / Überschwemmung / Rückstau, erweitert werden. Hierfür gibt es die Elementarschadenversicherung.

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