Nachgelagerte Besteuerung
Bei der nachgelagerten Besteuerung bleiben Beiträge zu Lebensversicherungen durch Steuerbefreiungen oder Sonderausgabenabzug zunächst einkommensteuerlich freigestellt. Im Gegenzug unterliegen erst die späteren Auszahlungen in voller Höhe der Besteuerung. Dieses System findet im Rahmen der Riester-und Basisrente sowie in der betrieblichen Altersversorgung Anwendung.
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