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© Christian Kruppa

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Kapitalanlagen

Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherer, müssen das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anlegen.

Ihre Kapitalanlagen müssen die Versicherer mit Eigenmitteln absichern. Je mehr Risiken mit einer Investition verbunden sind, desto höher sind die Anforderungen an den Kapitalpuffer. Für die Kapitalanlage in Aktien beispielsweise gelten höhere Anforderungen als für Investitionen in festverzinsliche Anleihen. Die konkreten Anforderungen sind im Solvency-II- Regelwerk festgelegt, das seit 1. Januar 2016 gilt.

Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen Erträge, die sie zur Erfüllung ihrer garantierten Verpflichtungen verwenden. Verbleibende Erträge gehen in die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ein. Die Beteiligung der Versicherten an den Kapitalanlageerträgen ist gesetzlich geregelt.

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Kapitallebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung können Verbraucher für das Alter sparen und im Todesfall ihre Angehörigen finanziell absichern. Erlebt er das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital nach Ablauf der Police ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der Auszahlung setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, dem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen zusammen.

Kapitallebensversicherungen können zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallzusatzversicherung kombiniert werden.

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Kaskoversicherung

Wer sein eigenes Auto vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Unterschieden wird dabei zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder nach einem Autodiebstahl. In der Vollkaskoversicherung sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich leistet die Vollkasko für Schäden am eigenen Auto, etwa nach einem selbst verursachten Unfall, und bei Vandalismus.

Auch Wasser-, Luft- oder Weltraumfahrzeuge können kaskoversichert sein.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Diese liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro. Wer auch die selbst verursachten Schäden am eigenen Auto versichern möchte, sollte eine Kaskoversicherung abschließen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich die Prämie aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen sowie weiteren Merkmalen wie Garagenparkplatz oder Fahrleistung. 

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Kfz-Unfallversicherung

Die Kfz-Unfallversicherung leistet, wenn eine versicherte Person einen Unfall erleidet, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs steht. Das sind  zum Beispiel das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Versichert sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs. Berufsfahrer und deren Beifahrer brauchen eine spezielle Berufsfahrerversicherung.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person eine Invalidität erlitten hat. Die Kfz-Unfallversicherung ist eine sogenannte Summenversicherung, das heißt die Invaliditätsleistung erhält der Berechtigte als Einmalzahlung. Die Höhe der Leistung richtet sich sowohl nach der vereinbarten Versicherungssumme als auch nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad.

Ähnlich einer privaten Unfallversicherung erbringt die Kfz-Unfallversicherung darüber hinaus unter anderem folgende Leistungen:

  • Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Krankenhaustagegeld

Bei Unfällen, die zum Beispiel bei Autorennen, durch vorsätzliche Straftaten, bei Geistes- und Bewusstseinsstörungen oder Trunkenheit am Steuer passieren, besteht kein Versicherungsschutz.

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Kündigung

Mit einer Kündigung wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft aufgelöst. Prinzipiell gibt es zwei Arten von Kündigung:

  1. Die ordentliche Kündigung
    Wer mit seiner Versicherung unzufrieden ist oder diese wechseln möchte, kann diese in Textform (Brief, E-Mail, Fax) kündigen. Die Kündigungsfristen kann er den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seines Vertrages entnehmen. Häufig gelten für Sachversicherungen Fristen von drei Monaten, in der Kfz-Versicherung ist es in der Regel nur ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Lebensversicherungen können in der Regel jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden (>> mehr erfahren).
    Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
  2. Die außerordentliche Kündigung
    Nach einem Schadensfall können sowohl Versicherte als auch Versicherer den Vertrag in der Sachversicherung kündigen. Der Versicherte kann zudem außerordentlich kündigen, wenn Beiträge erhöht werden aber nicht die Leistung oder das versicherte Risiko gar nicht mehr existiert.
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Kunstversicherung

Vor den Risiken einer Ausstellung können sich die Besitzer mit einer Kunst- und Ausstellungsversicherung schützen. Die Kunstversicherer decken nicht nur finanzielle Risiken, sondern bieten auch Service. Ihre Experten helfen, die Werke zu bewerten und unterstützen auch dabei, die Objekte fachkundig zu konservieren und sicher zu transportieren. Die Kunstversicherung ist ein Zweig der Transportversicherung.

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