Kapitalanlagen
Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherer, müssen das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anlegen.
Ihre Kapitalanlagen müssen die Versicherer mit Eigenmitteln absichern. Je mehr Risiken mit einer Investition verbunden sind, desto höher sind die Anforderungen an den Kapitalpuffer. Für die Kapitalanlage in Aktien beispielsweise gelten höhere Anforderungen als für Investitionen in festverzinsliche Anleihen. Die konkreten Anforderungen sind im Solvency-II- Regelwerk festgelegt, das seit 1. Januar 2016 gilt.
Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen Erträge, die sie zur Erfüllung ihrer garantierten Verpflichtungen verwenden. Verbleibende Erträge gehen in die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ein. Die Beteiligung der Versicherten an den Kapitalanlageerträgen ist gesetzlich geregelt.
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