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© Christian Kruppa

Glossar

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Einmalbeitrag

Ein Einmalbeitrag kann die einmalige Zahlung eines bestimmten Betrages in eine Lebensversicherung sein. Verbraucher können aber auch eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abschließen, auch Sofortrente genannt. In diesem Fall legen Kunden etwa bei Renteneintritt einen meist höheren Betrag in einer privaten Rentenversicherung an. Das Kapital wird dann verzinst und gleichzeitig als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.


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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Ein Auto kann nur zugelassen werden, wenn dafür ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Um auf der Zulassungsstelle nachzuweisen, dass das Auto versichert ist, muss der Autofahrer bei seinem Kfz-Versicherer vorher eine eVB-Nummer anfordern - entweder online oder telefonisch. Mit diesem siebenstelligen Code bestätigt der Kfz-Versicherer, dass vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Gleichzeitig erhält die Zulassungsstelle alle notwendigen Informationen des Versicherungsnehmers.

Auch bei technischen Veränderungen am Wagen oder bei einem Wechsel des Wohnortes beschleunigt die eVB-Nummer den Behördengang, weil damit keine manuellen Eingaben zum Versicherungsschutz mehr notwendig sind.

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Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum. Dabei zahlt sie z. B. für Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.

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Erlebensfall

So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt, also nicht in der Zwischenzeit verstorben ist.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass ein Versicherter etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt ist, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, einer Beschäftigung nachzugehen.

Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine Rente, um den Verdienstausfall aufzufangen und die Existenz des Versicherten und die seiner Familie zu sichern. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist und in aller Regel kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht.

Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben der bisher ausgeübte Beruf und das bislang erzielte Einkommen keinerlei Bedeutung.

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Europäischer Unfallbericht

Mit dem Europäischen Unfallbericht wird die Aufnahme eines Unfallschadens zwischen Autofahrern erleichtert, die nicht dieselbe Sprache sprechen. Zu dem europaweit identischen Formular gibt es Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen, die die Schadenregulierung der Unfallbeteiligten erleichtern.

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