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© Christian Kruppa

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Mallorca-Police

Mallorca-Police bezeichnet eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Bei einem Unfall leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich bis zu der im jeweiligen Land üblichen Mindestdeckungssumme. Mit der Mallorca-Police wird der Versicherungsschutz an die in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen angepasst.

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Massenunfall

Bei einem Massenunfall ist es häufig praktisch unmöglich, dass Unfallgeschehen genau zu ermitteln und die Schuldfrage eindeutig zu klären. Deshalb wenden Kfz-Versicherer bei Massenunfällen ein vereinfachtes Schadenregulierungsverfahren an. Fahrer beteiligter Fahrzeuge können sich bei einer Massenkarambolage direkt an ihren Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto zu 100 Prozent – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das vereinfachte Schadenregulierungsverfahren angewendet werden kann:

  1. Die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest.

  2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge daran beteiligt sein (bei schwierigen Fällen reichen bereits 20)

  3. Es besteht ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang des Unfallgeschehens.

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Mindestdeckungssumme

In der Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber eine Mindesthöhe der Versicherungssumme für unterschiedliche Schäden vor, die sogenannte Mindestdeckungssumme.

  • Für Personenschäden müssen mindestens 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

  • Für Sachschäden müssen Versicherer mindestens eine 1,22 Millionen Euro bereithalten.

  • Für Vermögensschäden liegt die Mindestdeckungssumme bei 50.000 Euro.

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