Massenunfall
Bei einem Massenunfall ist es häufig praktisch unmöglich, dass Unfallgeschehen genau zu ermitteln und die Schuldfrage eindeutig zu klären. Deshalb wenden Kfz-Versicherer bei Massenunfällen ein vereinfachtes Schadenregulierungsverfahren an. Fahrer beteiligter Fahrzeuge können sich bei einer Massenkarambolage direkt an ihren Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto zu 100 Prozent – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das vereinfachte Schadenregulierungsverfahren angewendet werden kann:
Die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest.
Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge daran beteiligt sein (bei schwierigen Fällen reichen bereits 20)
Es besteht ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang des Unfallgeschehens.
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