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Digitalisierung

„KI-Verordnung sollte zügig und innovationsfreundlich umgesetzt werden“

Bei einer Diskussionsveranstaltung zur Umsetzung der jüngst verabschiedeten europäischen KI-Verordnung hat der GDV die Position der Wirtschaft vorgestellt.

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© Christian Lietzmann

Mit der KI-Verordnung habe die Europäische Union eine gute Grundlage geschaffen, um im globalen Wettbewerb um die besten KI-Entwicklungen bestehen zu können, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher können auf das hohe Sicherheitsniveau der Standards vertrauen. Und die Unternehmen haben jetzt Planungssicherheit“, so Asmussen. Bei der Umsetzung der Verordnung befinde man sich nun an einem neuralgischen Punkt.

„In der Umsetzung wird sich entscheiden, ob Unternehmen die Verordnung in der Praxis wirklich anwenden können”, so Asmussen. “Innovationen aus Deutschland und Europa müssen vorangebracht werden, das Innovationspotential darf nicht mit einer zu restriktiven Umsetzung der Regeln erstickt werden.“

Nach Verabschiedung der Verordnung wird jetzt an einem nationalen Durchführungsgesetz gearbeitet, in dem unter anderem die künftige Behördenstruktur geregelt wird. Außerdem wird die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung der Verordnung erlassen, die Normungskomitees arbeiten an Standards.

Wichtig sind dabei unter anderem die Koordination mit den sektoralen Aufsichtsbestimmungen oder eine wirklich einheitliche Anwendung der Verordnung in allen Mitgliedsstaaten der EU und auf Bund-/Länder-Ebene in Deutschland.

Wo Auslegungsspielräume bestehen, sollten diese so ausgefüllt werden, dass Innovationen nicht verhindert werden. So etwa bei der Definition von Künstlicher Intelligenz: „Es ist aus Sicht der Wirtschaft zwar sehr erfreulich, dass sich die Definition in der Verordnung an der international anerkannten OECD-Definition orientiert”, sagt Asmussen. “Allerdings muss die konkrete Anwendung der Definition in den zu erstellenden Leitlinien zur Verordnung nun auch angemessen präzisiert werden. Konventionelle IT-Systeme und insbesondere Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung beinhalten, stellen zum Beispiel keine Künstliche Intelligenz dar.“

Die Forderungen der 14 Wirtschaftsverbände finden sich in diesem gemeinsamen Positionspapier:

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