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Mobilität

So wirkt sich das Alter auf den Kfz-Versicherungsbeitrag aus

Die Prämie einer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Alter des Fahrers. Aus gutem Grund: Denn die Unfallstatistik offenbart Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

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© Gettyimages / Rike_

Für ältere Fahrer erheben Kfz-Versicherer oft Zuschläge. Umgekehrt profitieren die Fahrer in der Regel von höheren Schadenfreiheitsrabatten.

Der Beitrag einer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Zu den bekanntesten Tarifierungsmerkmalen zählen die Typklasse des Fahrzeugs und der Wohnort des Halters, der die Zugehörigkeit zu einer Regionalklasse bestimmt. Hinzu kommen typische Merkmale wie die Jahres-Kilometerfahrleistung und die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe. Das sogenannte subjektive Risiko wird ganz wesentlich durch die Fahrerfahrung geprägt, die sich in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) widerspiegelt. Zugleich wird das Alter des Fahrers berücksichtigt – aus guten Gründen.

Denn wie ein Blick in die amtliche Unfallstatistik zeigt, sind jüngere und ältere Fahrer vergleichsweise häufig Hauptverursacher von Unfällen. Auch die auf ca. 100 Millionen Versicherungsverträgen basierenden Kraftfahrt-Statistiken des GDV bestätigen, dass ältere Fahrer im Schnitt vergleichsweise mehr Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters. Mit dem Alter steigt also die Schadenhäufigkeit.

Vor diesem Hintergrund gibt der GDV seinen Mitgliedsunternehmen unverbindlich bekannt, dass für Fahrer von 25 bis 67 Jahren mit einem Abschlag auf den durchschnittlichen Schadenbedarf zu rechnen ist – der Versicherungsbeitrag sinkt dank der Berücksichtigung des Alters. Die mit 26 Prozent größten Abschläge erhalten Fahrer von 27 bis 41, die Altersklasse von 63 bis 67 profitiert von Abschlägen in Höhe von 6 Prozent. Zuschläge auf den durchschnittlichen Versicherungsbeitrag ergeben sich aus der GDV-Statistik erst ab einem Alter von 68 Jahren.

Nicht nur das Alter ändert sich, sondern auch die Anzahl schadenfreier Jahre

Die individuelle Situation wird jedoch nicht allein vom Alter des Fahrers des versicherten Fahrzeuges bestimmt: Denn bleibt der Vertrag jahrelang unfallfrei, profitiert der Versicherungsnehmer umgekehrt über den Schadenfreiheitsrabatt, der seinen individuellen Beitrag senkt. Versicherungskalkulatorische Zuschläge infolge der jeweiligen Altersklasse werden daher in der Regel durch einen hohen Schadenfreiheitsrabatt reduziert. Bei einem Vergleich von Versicherungstarifen für Fahrer verschiedenen Alters ist daher nicht nur das Alter, sondern auch die Zahl der schadenfreien Jahre zu beachten.

Ein Beispiel

Grundannahme: Ein Fahrer im Alter von 45 Jahren mit der Schadenfreiheitsklasse 15 zahlt einen fiktiven Versicherungsbeitrag von 235 Euro. Außer dem Alter des Fahrers und seiner Schadenfreiheitsklasse bleiben im Folgenden alle anderen Risikomerkmale (Typklasse, Regionalklasse, etc.) unverändert.

Wäre der Autofahrer 75 Jahre alt – also 30 Jahre älter –, hätte aber noch die gleiche Schadenfreiheitsklasse 15, müsste er 447 Euro (+90%) zahlen. Weil sich mit dem Alter aber in aller Regel auch die Schadenfreiheitsklasse verbessert, entspricht diese Annahme nicht der Lebenswirklichkeit der meisten Autofahrer. Ist der Autofahrer also nicht nur 30 Jahre älter, sondern hat wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse 45, so zahlt er nur 254 Euro (+8%).

Fragen & Antworten

Werden mit dem Risikomerkmal Nutzeralter ältere Fahrer unzulässig diskriminiert?

Nein. Die Altersdifferenzierung beruht auf Erkenntnissen der Statistik und anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation. Sie entspricht damit den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und wird von den Kfz-Versicherern auch gesetzeskonform umgesetzt, wie eine Untersuchung der BaFin 2020 bestätigt hat.  

Warum unterscheiden sich die Versicherungsbeiträge zwischen einzelnen Versicherern?

Zum 1. Januar 1962 wurde der staatlich bestimmte Einheitstarif durch den sogenannten Unternehmenstarif abgelöst, der den Gesellschaften erstmals eine eigenverantwortliche Beitragskalkulation eröffnete. Zwar konnte der Versicherer nun einen unternehmensindividuellen Tarif kalkulieren, dieser unterlag aber weiterhin einer staatlichen Genehmigungspflicht. Erst mit dem seitens der Europäischen Gemeinschaft vorgegebenen Wegfall der staatlichen Genehmigungspflicht für die Kfz-Versicherung im Jahr 1994 (sogenannte Deregulierung) wurde der gesellschaftlich gewünschte Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher eröffnet. Ein Versicherungsmarkt unter Wettbewerbsbedingungen ermöglicht dem Kunden, den von ihm gesuchten Versicherungsschutz zu dem günstigsten Beitrag bzw. nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.

Welche Rolle spielt die GDV-Statistik für den Versicherungsbeitrag?

Die Mitgliedsunternehmen liefern Vertrags- und Schadeninformationen ihrer Versicherungsnehmer an den GDV. Ein unabhängiger Treuhänder prüft deren Richtigkeit. Der GDV bereitet die Daten mit mathematisch-statistischen Verfahren auf und stellt sie den Mitgliedsunternehmen in Form von Statistiken zur Verfügung. Die Verwendung der GDV-Statistiken durch die Mitgliedsunternehmen ist unverbindlich. Das bedeutet, dass der individuelle Beitrag Sache jedes einzelnen Versicherers ist und dieser den Beitrag nach eigenen Berechnungen ermittelt.

Da die GDV-Statistiken für die Kraftfahrtversicherung auf nahezu allen bundesweit abgeschlossenen Kfz-Versicherungen (ca. 100 Millionen Verträge) beruhen, ist die Datenbasis für deren Berechnung äußerst verlässlich.

Wie hoch sind die Zu- und Abschläge in den jeweiligen Altersklassen, die der GDV unverbindlich bekanntgibt?

Die Statistik des GDV zeigt, dass ältere Fahrer im Schnitt mehr Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters. Der GDV gibt seinen Mitgliedsunternehmen daher unverbindlich bekannt, dass mit den in der Grafik dargestellten Zu- und Abschlägen auf den durchschnittlichen Schadenbedarf zu rechnen ist. 

Die vom GDV unverbindlich bekannt gegebenen Kalkulationsgrundlagen stimmen nicht mit den Abweichungen vom durchschnittlichen Schadenbedarf der Altersklassen in der Jahresgemeinschaftsstatistik „Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“ (JGS) überein – hier hat die Altersklasse von 63 bis 67 Jahren den geringsten Schadenbedarf. Wie passt das zusammen?

Die vom GDV unverbindlich bekanntgegebenen Zu- und Abschläge für das Alter gelten unter der Modellvoraussetzung, dass alle anderen Risikomerkmale gleich sind. Die JGS zeigt demgegenüber die tatsächlichen Abweichungen vom durchschnittlichen Schadenbedarf. Beide Statistiken stehen nicht im Widerspruch zueinander. 

Wie erklärt sich, dass die Statistik des GDV z. B. von den Ergebnissen der Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes abweicht?

Unterschiede zur anderen Statistiken resultieren auch daraus, dass die Statistik des GDV kleinere Blechschäden und Schäden ohne polizeiliche Unfallaufnahme erfasst. Zudem ist in den Statistiken des GDV die Höhe der Schäden relevant, die in der Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes nicht erfasst werden kann.

Seit wann gibt es das Risikomerkmal Nutzeralter?

Die GDV-Statistik für Kraftfahrt weist das Nutzeralter seit 2008 als eigenes Merkmal aus, zunächst beschränkt auf das Merkmal „junge Fahrer“ bis unter 23. Seit der GDV-Statistik für Kraftfahrt für das Jahr 2012 wurde das Merkmal Nutzeralter verfeinert und in 16 Altersklassen ausdifferenziert.

Welche Altersklassen unterscheidet der GDV?

Die Statistiker des GDV unterscheiden beim Nutzeralter insgesamt 16 Altersklassen. Die jüngste Altersklasse umfasst Fahrer bis einschließlich 18 Jahre, der höchsten Altersklasse werden Fahrer ab 82 Jahren zugeordnet. Das vom GDV verwendete Nutzeralter entspricht dabei im Allgemeinen dem Alter des Versicherungsnehmers. Nur wenn der Versicherungsnehmer im Vertrag angibt, dass auch Fahrer das Auto nutzen, die jünger als 25 Jahre alt sind, gilt in der Regel das Alter des jüngsten Fahrers als Nutzeralter. Die Altersklassen werden mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Clusterungsverfahrens berechnet.

Beispiel 1Beispiel 2

Alter des Versicherungsnehmers

50 Jahre

50 Jahre

Alter des jüngsten Fahrers

20 Jahre

30 Jahre

Nutzeralter für GDV-Risikostatistik20 Jahre50 Jahre

Nach welchen Kriterien hat der GDV über die Einteilung der Altersklassen entschieden?

Die Altersklassen werden mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Clusterungsverfahrens berechnet, um sicherzustellen, dass die Risiken in den einzelnen Altersklassen möglichst homogen sind.

In welchen zeitlichen Abständen wird die Risikostatistik zum Nutzeralter vom GDV aktualisiert?

Die Risikostatistik zum Nutzeralter wird vom GDV jährlich neu berechnet. Grundlage sind die dem GDV vorliegenden Daten der letzten drei Jahre. Da es sich nahezu um eine Totalerhebung aller bundesweit abgeschlossenen Kfz-Versicherungen handelt, ist die Datenbasis äußerst valide.

Welche Risikomerkmale gibt es neben dem Nutzeralter?

Die für die Mitgliedsunternehmen unverbindlich bekannt gegebene GDV-Risikostatistik unterscheidet die folgenden Merkmale:

  • Typklasse
  • Alter des Fahrzeugs bei Erwerb
  • Regionalklasse
  • Kilometerleistung
  • Nutzerkreis
  • Nutzeralter
  • Fahrzeughalter
  • Schadenfreiheitsklasse 
  • Tarifgruppe (Beamte/Landwirte/andere)
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