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Regulierung

GDV positioniert sich für den Trilog zur EU-Kleinanlegerstrategie

Voraussichtlich im Herbst 2024 beginnen in Brüssel die Verhandlungen im Trilog zur EU-Kleinanlegerstrategie. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bringt die Argumente der Versicherer in die Verhandlungen ein.

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© Guillaume Perigois / Unsplash

Die Versicherer unterstützen das Ziel der Kleinanlagestrategie (RIS), die Beteiligung der Europäer an den Kapitalmärkten zu erhöhen. Um das zu erreichen, muss der neue Rechtsrahmen für den Vertrieb einen einfachen Zugang zu regulierter Beratung ermöglichen, den Informationsfluss praktikabler und Informationen verständlicher machen und sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden Ausreißer identifizieren können, die kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Obwohl es in dem Entwurf gute Ansätze gibt, enthalten die vorliegenden Vorschläge auch Bestimmungen, die dem Ziel einer stärkeren Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zuwiderlaufen. Die deutschen Versicherer sehen insbesondere die Gefahr, dass dadurch individuelle Entscheidungsprozesse länger und Geschäftsprozesse komplizierter werden. Auch der bürokratische Aufwand für Produkthersteller und Vermittler wird deutlich wachsen.

Das Ziel der Kleinanlegerstrategie kann nur erreicht werden, wenn den europäischen Institutionen im Trilog ein pragmatischer und ausgewogener Kompromiss gelingt. Die Chancen dafür stehen gut, wenn die Absicht der Europäischen Kommission, die Berichtspflichten und Bürokratie für Unternehmen um mindestens 25 % zu reduzieren, auch von Parlament und Rat unterstützt wird. Die deutschen Versicherer setzen darauf, dass in den Verhandlungen sorgfältig abgewogen wird, welche Kosten und welchen Nutzen neue Anforderungen mit sich bringen. Das gilt insbesondere bei den Reporting-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Generell sollten die neuen Regeln für den Vertrieb von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten vereinfacht werden. Dafür müssen klare Regeln im Rechtstext selbst definiert werden. Zusätzliche Regelungen in nachgelagerter Gesetzgebung (sog. Level 2) sollten auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Mitgliedstaaten benötigen ausreichend Zeit, um die neuen Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Gleiches gilt für die Versicherer und Vermittler. Der Beginn aller Umsetzungs- und Anwendungsfristen sollte deshalb an die Veröffentlichung der mit der Kleinanlegerstrategie verbundenen nachgelagerten Gesetzgebung gekoppelt werden, denn erst dann ist der komplette Rechtsrahmen bekannt.

Die deutsche Versicherungswirtschaft wird sich dafür einsetzen, dass sich die weitere Diskussion auf die Chancen der Kleinanlegerstrategie konzentriert. Alle Details dazu sind in der Stellungnahme hier nachzulesen:

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