Gibt es rechtliche Grundlagen in Bezug auf Diversity? Link kopieren
Das Thema Vielfalt wurde bislang häufig vor dem Hintergrund des Verbots von Diskriminierung betrachtet. Doch immer mehr rücken die Chancen und Vorteile einer diversen Belegschaft in den Fokus der Arbeitswelt und die Frage, wie Unternehmen diese Chancen besser nutzen könnten. Rechtliche Grundlagen zur Antidiskriminierung sind zum Beispiel:
- Artikel 1 im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."
- Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (auch Antidiskriminierungsgesetz): „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert und beseitigt werden."
- Paragraf 1 im Behindertengleichstellungsgesetz: „Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen […] beseitigen und […] verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft […] gewährleisten […].“
- Führungspositionengesetz (FüPoG II): Das Ziel des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes ist, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmter Unternehmen zu erhöhen und verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst zu machen. Zukünftig soll mindestens eine Frau vertreten sein, wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht.