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Schaden & Unfall

Neue unverbindliche Richtlinien „Nachhaltigkeitsziele für die Sanierung von Schäden in der Sachversicherung“

Die Sanierung von Sachschäden bietet viele Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit. Die Versicherer möchten das jetzt transparenter machen.

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© Gettyimages / LSOphoto

Dazu sollen die Bemühungen der Sanierungsunternehmen für mehr Nachhaltigkeit in ihren Strukturen und Prozessen besser mess- und vergleichbar gemacht werden. Deshalb hat der GDV mit den neuen Richtlinien „VdS 6038“ einen Katalog von Nachhaltigkeitszielen für diesen Sektor als unverbindlichen Branchenstandard entwickelt. Dieser kann bei der Nachhaltigkeitszertifizierung von Sanierungsunternehmen berücksichtigt werden kann. Die Sanierungswirtschaft wurde dabei über den Fachverband Sanierung und Umwelt (FSU) e. V. eng eingebunden.

Die Nachhaltigkeitsziele der VdS 6038 werden flankiert durch die VdS-Publikation „VdS-Nachhaltigkeitsmanagement (VdS 6037)“. Diese beinhaltet Regelungen und Forderungen zum Aufbau und Betrieb eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Das bildet die Grundlage für eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung von Unternehmen durch die VdS Schadenverhütung GmbH. Eine Zertifizierung unter Berücksichtigung der VdS 6038 ist aber auch nach einem anderen anerkannten Standard und durch andere akkreditierte Zertifizierer möglich. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele der VdS 6038 kann auf dem Nachhaltigkeitszertifikat eines Sanierungsunternehmens ausgewiesen werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Konsultationsverfahren finden Sie auf der VdS-Internetseite.

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