Stellungnahme zum Entwurf der Darlehensvermittlungs-Verordnung
Mit der Verordnung werden die Sachkundeprüfung, die Weiterbildung und das Registrierungsverfahren für Verbraucherdarlehensvermittler ausgestaltet. Der GDV begrüßt den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten im Übrigen aus der VersicherungsvermittlungsV übernommen werden.
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Stellungnahme
07.05.2026