Effektivkosten richtig lesen
Das neu eingeführte Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten macht unter anderem Angaben zu den so genannten Effektivkosten. Aus dieser Kennziffer geht hervor, in welchem Maße sich die Kosten eines Vertrages auf die Rendite auswirken. Für alle geförderten Altersvorsorgeprodukte – also beispielsweise auch Fonds- oder Banksparpläne – ist die Berechnung der Effektivkosten einheitlich vorgegeben. Was man beim Vergleich der Effektivkostenangaben beachten sollte.
Die Effektivkosten auf dem Produktinformationsblatt (PIB) für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte geben an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Rendite sinken lassen. Aus einer jährlichen Rendite vor Kosten von beispielsweise 3,0 Prozent wird bei Effektivkosten von 0,8 Prozent eine Rendite nach allen Kosten von 2,2 Prozent pro Jahr.
Die Kennziffer bezieht alle einkalkulierten Kosten ein, also außer den laufenden Verwaltungskosten auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten.
Um einen Vergleich zwischen den verschiedenen Produkten zu ermöglichen, gibt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) den Anbietern eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Effektivkosten vor.
Warum werden neben den Kosten auch Effektivkosten genannt?
Die mit einem Vertrag verbundenen Kosten werden von Anbietern auf unterschiedlichen Grundlagen kalkuliert. Verwaltungskosten beispielsweise können als Prozentsatz der jährlich eingezahlten Beiträge oder als Prozentsatz des gebildeten Kapitals kalkuliert sein, einige Verträge sehen auch eine feste Verwaltungsgebühr vor. Mischformen sind möglich. Damit Verbraucher abschätzen können, wie sich diese unterschiedlichen Kostenkalkulationen auf ihren Vertrag auswirken, werden sämtliche Kostenarten in die Effektivkosten umgerechnet.
Sind die Effektivkosten im Vertragsverlauf immer gleich hoch?
Nein. Die Effektivkosten berücksichtigen die im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Auszahlungsphase anfallenden Kosten. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertrag wie vereinbart „durchgehalten“ wird, der Kunde somit alle Einzahlungen wie vereinbart leistet. Wie hoch die Kostenbelastung im Falle einer Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung ausfallen würde, lässt sich aus der Effektivkostenquote also nicht ablesen.
Sind Effektivkosten unterschiedlicher Produkte miteinander vergleichbar?
Direkt vergleichbar sind Effektivkosten unterschiedlicher Produkte dann, wenn die Produkte zur gleichen Chancen-Risiko-Klasse gehören. Denn bei der Berechnung der Effektivkosten wird immer eine bestimmte, von der Chancen-Risiko-Klasse abhängige Wertentwicklung des Vertrags unterstellt. Für Produkte der Chancen-Risiko-Klasse 1 beispielsweise gibt die PIA eine Wertentwicklung vor Kosten von 1,0 Prozent vor, in der Chancen-Risiko-Klasse 5 werden die Effektivkosten für eine Wertentwicklung von 6,0 Prozent pro Jahr berechnet. Daher ist es empfehlenswert, zunächst die Entscheidung für einen bestimmten Produkttyp beziehungsweise eine Chance-Risiko-Klasse zu treffen und erst anschließend die Effektivkosten zu vergleichen. Effektivkosten sollten allerdings keine alleinige Entscheidungsgrundlage darstellen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, auch zusätzliche Angaben des Anbieters zu garantierten Leistungen zu berücksichtigen.