Lebensversicherer verzeichnen Anstieg der Solvenzquoten
Die Solvenzlage der deutschen Lebensversicherer hat sich 2021 trotz Corona-Krise voraussichtlich positiv entwickelt. In der Schaden-/Unfallversicherung dürfte die Solvenquote ungeachtet der Schäden durch Naturkatastrophen nur leicht gesunken sein.
Die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer lag zum Jahresende 2021 nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Durchschnit bei rund 450 Prozent. Zum Vorjahresstichtag belief sich die Quote auf rund 380 Prozent. Die Solvenzquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Bei einer Solvenzquote von 100 Prozent können Versicherer auch in einem Krisenszenario, das nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen.
Die höhere Solvenzquote in der Lebensversicherung ist auf das gestiegene Zinsniveau, aber auch das veränderte Produktportfolio und die damit sinkenden Garantieverpflichtungen der Lebensversicherer zurückzuführen.
Ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen verbesserte sich die Solvenzquote in der Lebensversicherung voraussichtlich ebenfalls und lag zum 31.12.2021 mit schätzungsweise 250 Prozent um 50 Prozentpunkte über dem Vergleichswert von 2020.
In der Schaden-/Unfallversicherung ließen erhebliche Belastungen unter anderem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal die Solvenzquoten leicht zurückgehen. Mit einem Wert von rund 270 Prozent zum Jahresende 2021 dürfte die Entwicklung aber erfreulich stabil sein (Solvenzquote zum 31.12.2020: 285 Prozent).
Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Solvenzquoten 2021 im Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) bis 8. April 2022 veröffentlichen. Der Stichtag für Versicherungsgruppen ist der 22. Mai 2022.
Kommissionsvorschlag bringt Mehrbelastung
Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung von Solvency II würden allerdings per Saldo zu Mehrbelastungen für deutsche Versicherer führen, wenn es zu der vorgeschlagenen Änderung bei der Berechnung langfristiger Zinsen (Zinsextrapolation) käme. Diese zusätzliche Belastung würde auch nicht durch Erleichterungen bei anderen Elementen kompensiert. Damit würden langfristige Investitionen der Lebensversicherer, beispielsweise in Projekte der Energie- und Transportinfrastruktur, erschwert. Der mögliche Investitionsbeitrag des Versicherungssektors zu europäischen Schlüsselprojekten würde damit eingeschränkt.
Neue Regeln nicht vor Ende 2024
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission befassen sich derzeit EU-Rat und das EU-Parlament. Ein gemeinsamer Gesetzgebungsprozess von Kommission, Rat und Parlament (Trilog) könnte 2023 beginnen. Die veränderten Regeln könnten dann frühestens ab Jahresende 2024 greifen.