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Konjunktur & Märkte

Recht bekommen wird teurer

Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Basis der Analyse sind rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten ab, die jedermann treffen können.

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© Gettyimages

Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen.

Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 Euro kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 Euro. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, muss im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 Euro rechnen.

Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen.

"Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem.“
Dr. Wolfgang Weiler, Präsident, ehemaliger Sprecher des Vorstands der HUK COBURG, Coburg

Angesichts des hohen Kostenrisikos warnt GDV-Präsident Wolfgang Weiler davor, Teile der Bevölkerung vom Zugang zum Recht abzuschneiden: „Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem.“

Um die Kosten einzudämmen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für „industriell bearbeitete“ Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt werden. Dabei werden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl  Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden.

Für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro auf. Rund 85 Prozent der Zahlungen waren Anwaltshonorare.

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