So sind Autos und Motorräder mit Saisonkennzeichen beitragsfrei versichert
Autos und Motorräder mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei haftpflicht- und teilkaskoversichert. Sie dürfen in dieser Zeit aber nicht im öffentlichen Straßenraum unterwegs sein.
Wer sein Motorrad oder Cabrio nur im Sommer fährt, kann für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Vorteil: Das Fahrzeug muss nicht vor und nach jeder Saison an- und abgemeldet werden – die Gültigkeit der Kennzeichen und der Versicherungsschutz erlöschen nicht, sondern ruhen nur bis zum Start der nächsten Saison.
Außerhalb der Saison dürfen Autos oder Motorräder nicht gefahren und auch nicht auf der Straße geparkt werden. Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem Platz abstellen, der vom öffentlichen Straßenraum getrennt ist – etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer.
Was viele nicht wissen: Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, gilt auch in dieser Zeit der Schutz der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung – obwohl kein Beitrag anfällt. Hat der Halter also eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist sein Fahrzeug auch im Winter gegen Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie gegen Schäden durch Blitze, Stürme und Hagel versichert.
Saisonkennzeichen immer beliebter
Saisonkennzeichen sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren 2014 über 1,2 Millionen Motorräder und knapp 750.000 Pkw mit einem Saisonkennzeichen unterwegs. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Zahl der Saisonkennzeichen für Motorräder um knapp 40 Prozent, für Pkw sogar um über 75 Prozent gestiegen.