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Schaden & Unfall

Vier von zehn Deutschen schon von Cyberattacken betroffen

Viele Menschen verbringen gerade durch die Corona-Krise mehr Zeit vor dem Computer zuhause. Das dürfte Hackerangriffe nochmals verstärken, warnen Behörden.

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© matejmo Getty Images

Bedrohungen aus dem Netz sind vor  allem Viren und Hackerangriffe  

In Deutschland sind rund 40 Prozent der privaten Internetnutzer schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden. Das belegt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wurde jemand von einem Angriff betroffen, waren vor allem Viren und Hackerangriffe die Ursache. Rund 75 Prozent der Befragten fühlen sich am stärksten von Identitäts- und Datendiebstahl und von Hackerangriffen bedroht. Cyber-Mobbing empfinden vor allem junge Leute als größtes Risiko (über 20 Prozent).

Vorsicht bei Freundschaftsanfragen im Web

Rund zwei Drittel gaben an, dass sie sich gegen Cyber-Risiken schützen. Über 80 Prozent setzen dabei auf Firewalls und Virenscanner und achten darauf, keine Anhänge von unbekannten Absendern zu öffnen. Aber auch bei Freundschaftsanfragen von Unbekannten in sozialen Netzwerken und bei der Veröffentlichung persönlicher Daten lassen über 60 Prozent Vorsicht walten.

In der Corona-Krise nimmt die Cyberkriminalität nach Erkenntnissen der europäischen Polizeibehörde Europol nochmals zu. Der Grund: Wegen der Corona Pandemie bleiben viele zu Hause und nutzen dort verstärkt Online-Dienste. Dadurch erhöht sich die Möglichkeiten für Cyberkriminelle Schwachstellen auszunutzen, mahnt die EU-Polizeibehörder. Vor allem sieht Europol Anzeichen für vermehrte Phishing- und Ransomware-Attacken.

Cyber-Risiken versichern

Nach dem Versicherungsschutz für Cyber-Risiken gefragt, würden sich rund 40 Prozent der Deutschen vor allem gegen das Risiko eines Hackerangriff absichern. Für weitere 20 Prozent wäre die Versicherung von Identitäts- und Datendiebstahl wichtig.

Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer Cyberversicherungen für private Internetnutzer an. Der GDV hat dazu unverbindliche Zusatzbausteine (Cyber-Assistanceleistungen) für private Versicherungen entwickelt und nun veröffentlicht. Versichert werden können mit diesen Musterbedingungen verschiedene Hilfeleistungen, etwa nach einem Datenverlust oder bei Cyber-Mobbing. Auch der Ersatz eines Vermögensschadens nach einem Identitätsdiebstahl kann versichert werden. 

Durch die steigende Vernetzung technischer Geräte nehmen die Möglichkeiten von Straftaten im Netz zu, beispielsweise Urheberrechtsverletzungen oder die widerrechtliche Verbreitung von Fotos. Ein rechtliches Vorgehen gegen diese Bedrohungen aus dem Netz kann teuer werden. Um das Kostenrisiko zu minimieren, hat der GDV in seine unverbindlichen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung optionale Cyberbausteine, als Ergänzung des Privat-Rechtsschutzes, aufgenommen. Die Versicherung greift, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten bzw. Medien besteht, also ein typisches Cyberrisiko betroffen ist.

Die Leistungen der Cyber-Assistancebausteine

  • Cyber-Mobbing

    Wer Opfer von Cyber-Mobbing wird, beispielsweise durch Nutzung von sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten, hat vor allem mit psychischen Folgen zu kämpfen und benötigt schnelle Hilfe. Die Versicherung bietet deshalb eine telefonische psychologische Erstberatung. Je nach Versicherer umfasst diese kurzfristige Verhaltensempfehlungen, Informationen zu weiteren Beratungs- und Betreuungsangeboten sowie Empfehlungen zur weiteren Behandlung.

  • Identitätsmissbrauch

    Wenn unberechtigte Dritte persönliche Identitätsdaten im Internet abgefangen oder ausgespähen und dann zwecks eines Vermögensvorteils nutzen, ersetzt die Versicherung den entstanden Vermögensschaden. Je nach Anbieter kann es  Unterschiede bei der Höchstentschädigung geben oder wie viele Schäden im Jahr versichert sind.

  • Datenwiederherstellung nach Datenverlust

    Wenn durch Viren oder unbefugte Dritte elektronische Daten verloren gehen oder beschädigt, verändert, verschlüsselt oder blockiert werden, ist die Wiederherstellung der privaten Daten durch einen Dienstleister versichert. Voraussetzung ist, dass die Daten durch Maßnahmen wie Virenscanner oder Firewall gesichert waren. Eine Garantie, dass die Daten vollständig wiederhergestellt werden können, kann dabei nicht übernommen werden. Auch hier kann der Umfang der Versicherung von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

Cyber-Schutz in der Rechtsschutzversicherung

  • Schadenersatz-Rechtsschutz bei Unterlassungsansprüchen

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Durchsetzung von vorbeugenden Unterlassungsansprüchen bei der Nutzung elektronischer Daten bzw. Medien.

    Beispiel: Werden Sie in einem Gruppen-Chat beleidigt oder widerrechtlich Fotos von Ihnen im Internet veröffentlicht und drohen deshalb künftig weitere gleichartige Rechtsverletzungen, hilft der Rechtsschutzversicherer Ihnen, künftiger Verbreitung und Wiederholung entgegenzutreten.

  • Straf-Rechtsschutz bei Vorsatzvergehen

    Es besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien verteidigen müssen.

    Beispiel: Sie werden angezeigt, eine andere Person in einem sozialen Netzwerk beleidigt zu haben und wollen gegen diese Anzeige rechtlich vorgehen.

    Stellt ein Gericht jedoch rechtskräftig fest, dass das Vergehen vorsätzlich begangen wurde, müssen Sie die entstandenen Kosten zurückerstatten. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Je nach Vertrag können bestimmte Straftaten ausgeschlossen werden, beispielsweise Staatsschutzdelikte oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

  • Aktiver Straf-Rechtsschutz bei der Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten

    Sie oder eine mitversicherte Person sind als Opfer einer Straftat betroffen. Sie haben Versicherungsschutz, um mit Hilfe eines Rechtsanwalts Strafanzeige zu erstatten.

    Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unterstützung Strafanzeige gegen diese Person.

  • Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen

    Sie haben Versicherungsschutz bei Streitigkeiten rund um das Urheberrecht, z. B. bei unerlaubter Verwendung eines geschützten Bildes in sozialen Medien.

    Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem Internet, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden aufgrund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.

  • Weltweite Deckung beim Vertrags-Rechtsschutz

    Sie haben Streit mit dem Verkäufer über in Übersee bestellte Waren.

    Beispiel: Sie bestellen eine Kamera über das Internet in Japan. Sie haben den Kaufpreis gezahlt, aber die Ware wird nicht geliefert.

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