Zur Suche
Rente & Vorsorge

Das Vorbild verblasst

Lange galt die Schweizer Altersvorsorge weltweit als Maßstab: Hohe Renten, moderate Beiträge, fairer Ausgleich zwischen Arm und Reich. Doch Niedrigzinsen und demografischer Wandel bringen das System in Schieflage. Und das ist nicht das einzige Problem.

Lesedauer
© Laurindo Feliciano

Alles Gute aus der Schweiz: Doch in Sachen Altersvorsorge klafft auch südlich des Bodensees Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander.

Die europäischen Nachbarn, so sagt man, blicken mit einer gewissen Bewunderung auf die Schweiz: hoher Lebensstandard, niedrige Steuern – dazu ein Rentensystem, das vergleichsweise hohe Alterseinkommen bei moderaten Beitragssätzen garantiert. „Um unsere Altersvorsorge beneidet man uns weltweit“, sagte Regine Sauter (FDP), Nationalrätin aus dem Kanton Zürich, vor einigen Wochen im Schweizer Fernsehen. „Deshalb sollten wir sie jetzt auf ein solides Fundament stellen – damit auch die Jungen einmal sichere Renten haben.“ Denn auch südlich des Bodensees klaffen Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander. Demografischer Wandel und Niedrigzinsen lassen den Kapitalpuffer der staatlichen Rentenkasse schmelzen wie die Frühjahrssonne den Schnee in den Bergen. Ähnlich wie in Deutschland tobt auch in der Schweiz ein Streit um die Zukunft der Altersvorsorge – und er dürfte noch schwieriger zu lösen sein.

Topverdiener zahlen mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein, als sie herausbekommen 

Strukturell sind die Rentensysteme beider Länder ähnlich gestrickt: Auch das Schweizer Modell ruht auf den drei Säulen der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge, allerdings sind die Gewichte anders verteilt als in Deutschland. Die erste Säule ist darauf ausgelegt, die Existenz im Alter angemessen zu sichern, gesetzliche und berufliche Vorsorge zusammen sollen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen. So steht es in der Verfassung. Alles, was darüber hinausgeht, gehört in die dritte, private Säule – und ist freiwillig. Was das System der Eidgenossen so besonders macht, ist die Finanzierung der gesetzlichen Rente, die in der Schweiz Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung heißt, kurz: AHV. Sie funktioniert wie in Deutschland über ein Umlageverfahren: Die aktuell Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der Ruheständler, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Der Beitragssatz ist mit derzeit 10,6 Prozent aber deutlich geringer als beim großen Nachbarn (18,6 Prozent) und – noch entscheidender – es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt: Ein Einkommensmillionär zahlt jährlich mehr als 100.000 Schweizer Franken in die Rentenkasse – ohne Anspruch auf entsprechend hohe Altersbezüge zu haben. Die Maximalrente beträgt derzeit 2390 Franken im Monat. Und die bekommt nur, wer auf mindestens 44 Beitragsjahre kommt. Selbst wer Millionen eingezahlt, aber etwa einige Jahre im Ausland gelebt hat, muss Abschläge in Kauf nehmen. In Deutschland wäre eine derart große Umverteilung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge wohl verfassungswidrig. 


Doch obwohl die Schweiz laut Credit Suisse weltweit das Land mit der höchsten Millionärsdichte ist, reicht diese fast sozialistisch anmutende Umverteilung nicht aus: Seit 2014 decken die laufenden Beitragseinnahmen und die Zuschüsse der öffentlichen Hand die Rentenausgaben nicht mehr. 2019 lag das Defizit der AHV bei 1,17 Milliarden Franken  Die bevorstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge wird die Situation weiter verschärfen. Rutscht die Rentenkasse ins Minus, springt der staatliche AHV-Ausgleichsfonds ein und gleicht die Differenz aus. Laut Gesetz soll das Fondsvolumen mindestens so groß sein wie die Summe aller Rentenzahlungen für ein ganzes Jahr. Aktuell ist das gerade noch der Fall, doch schon in wenigen Jahren droht das Fondsvermögen unter die vorgeschriebene Schwelle zu sinken. Werden die Einnahmen nicht erhöht oder die Leistungen gekürzt, steigen die Ausgaben nach Berechnungen des Schweizer Bundesamts für Sozialversicherungen bis 2031 auf 61 Milliarden Franken, derweil der AHV-Fonds auf 29 Milliarden schmilzt. „Der Handlungsbedarf ist offensichtlich“, sagt Rolf Dörig, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV). Doch Reformen sind in der Eidgenossenschaft noch schwieriger als anderswo. Denn bei allen wichtigen Themen hat das Volk das letzte Wort. Und das erteilt Veränderungen regelmäßig eine Abfuhr. Mehrere Versuche, das Rentensystem anzupassen, scheiterten. Entweder bereits im Parlament oder an der Urne. Nicht einmal die Einführung eines einheitlichen Renteneintrittsalters gelang. Bis heute können Frauen in der Schweiz mit 64 in den Ruhestand gehen – ein Jahr früher als die Männer.

Die Kapitaldeckung gerät wegen der Niedrigzinsen unter Druck

Aktuell unternimmt das Parlament einen weiteren Anlauf, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zumindest bis 2030 zu sichern. Erneut geht es um die Angleichung des Rentenalters für Frauen, zusätzlich soll der Mehrwertsteuersatz um bis zu 0,7 Prozentpunkte erhöht werden, um mit den Mehreinnahmen den Ausgleichsfonds zu stabilisieren. Im Grunde kein unmögliches Unterfangen: Der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Schweiz liegt bei gerade mal 7,7 Prozent. Doch die Parteien in Bern haben sich bereits wieder ineinander verbissen. Es sieht nicht gut aus für die Reform. Das alles wäre womöglich zu verschmerzen, wenn wenigstens die zweite Säule des Systems stabil wäre, doch auch sie bröckelt. Die berufliche Vorsorge steuert für viele Schweizer den größten Anteil zum Alterseinkommen bei und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Was während der Erwerbsjahre einbezahlt wird, soll später als Rente ausbezahlt werden. Nur dass die Rechnung aufgrund der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt nicht mehr aufgeht. Anstatt die Rechnungsgrundlagen an die Realität anzupassen, wird de facto eine Umlage von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern geduldet. Schätzungen gehen von 4,4 Milliarden Franken aus, die pro Jahr systemfremd umverteilt werden. Betriebsrenten sind in der Schweiz mit Ausnahme von Geringverdienern für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die Beiträge werden wie bei der AHV hälftig von Versicherten und Arbeitgebern bezahlt. Die Krux: Der Beitragssatz steigt mit zunehmendem Alter des Beschäftigten von sieben Prozent für Berufseinsteiger bis auf 18 Prozent für über 54-Jährige. Das ist politisch problematisch, weil es Arbeitgebern einen finanziellen Anreiz bietet, eher junge als ältere Mitarbeiter zu beschäftigen, um Sozialabgaben zu sparen. Erfahrene Kräfte werden so auf dem Arbeitsmarkt schwerer vermittelbar. 


Was das Modell zusätzlich verkompliziert: Obligatorisch versichert sind nur Jahreseinkommen bis zu einer Bemessungsgrenze von 86.040 Franken. Für diese Summe – abzüglich eines Freibetrags – gilt ein sogenannter Umwandlungssatz von aktuell 6,8 Prozent Das bedeutet: Für 100.000 Franken angespartes Kapital wird eine jährliche Rente von 6800 Franken ausgezahlt – was angesichts des niedrigen Zinsniveaus viel zu viel ist. Jeder Vorsorgeeinrichtung steht es aber frei, einen höheren versicherten Verdienst und damit auch höhere Lohnabzüge festzulegen. Für die so entstehenden überobligatorischen Guthaben gibt es keine gesetzliche Vorgabe beim Umwandlungssatz. Viele betriebliche Rentenkassen kalkulieren daher mit einem Mischsatz, der meist zwischen fünf und sechs Prozent liegt. Mehr als eine Billion Franken liegen auf Schweizer Betriebsrentenkonten, nur etwa 40 Prozent davon sind obligatorisch. Die monatlichen Zahlungen sind im europäischen Vergleich hoch: Bei Männern, die 2019 erstmals Betriebsrente bezogen, liegt der Median bei 2144 Franken, bei Frauen, die meist auf weniger Berufsjahre kommen und häufiger Teilzeit arbeiten, bei 1160 Franken. Die Neigung, das System zu  verändern, ist entsprechend gering, auch wenn die Kapitalmärkte die notwendigen Erträge nicht mehr hergeben. Ein Versuch, den Umwandlungssatz zu kürzen, scheiterte bei einer Volksabstimmung 2010. Die Gewerkschaften hatten mit „Nein zum Rentenklau“ gegen die Reform getrommelt. Dass der Großteil der Guthaben von der Kürzung gar nicht betroffen gewesen wäre, drang zu vielen Wählern wegen des komplexen Systems nicht durch.

Immer mehr Schweizer kassieren ihre betriebliche Altersvorsorge als Einmalzahlung

Dass nicht für alle Vorsorgeeinrichtungen die gleichen Regeln gelten, trägt auch nicht gerade zum Verständnis bei: Ein Unternehmen kann sich grundsätzlich für eine betriebseigene Pensionskasse oder für den Anschluss an eine Gemeinschaftseinrichtung entscheiden. Als weitere Möglichkeit bieten Lebensversicherer eine Vollversicherung an. Letztere müssen jedoch weit strengere Auflagen erfüllen als betriebseigene Kassen oder Sammelstiftungen. Die wichtigste: Versicherer müssen die Vorsorgeleistung stets zu 100 Prozent garantieren und dürfen im Unterschied zu anderen Einrichtungen nicht in eine vorübergehende Unterdeckung geraten. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus ist dies wirtschaftlich kaum noch darstellbar. Die Branchenriesen Zurich und Axa haben sich daher von diesem Geschäftsmodell verabschiedet, nur noch fünf Versicherer bieten betriebliche Altersvorsorge über das Vollversicherungsmodell an. Auch politisch steht die zweite Säule unter Druck: Bei Grünen und Sozialdemokraten ist sie unbeliebt, weil sie nicht nach dem Solidarprinzip funktioniert und bei Steueroptimierern beliebt ist. Vorsorgelücken, die etwa durch Gehaltserhöhungen, Arbeitsplatzwechsel oder Scheidungen entstehen können, kann man über freiwillige Geldeinlagen schließen – und diese vom zu versteuernden Einkommen absetzen. 


Nach der gleichen Logik funktioniert die dritte Säule, die private Altersvorsorge. Hier können knapp 7000 Franken pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei Erwerbstätigen ohne betriebliche Altersversorgung, etwa Selbstständigen, sind es sogar knapp 35.000 Franken. Wer darüber hinaus privat vorsorgt, etwa über eine Lebens- oder Rentenversicherung, kann dies tun, erhält dafür nur  keine steuerliche Förderung mehr. Staatliche Zulagen, wie bei der deutschen Riester-Rente, sind in der Schweiz unbekannt. Dafür ist es möglich, sich das in der zweiten und dritten Säule angesparte Kapital zum Rentenbeginn in einer Summe auszahlen zu lassen. Eine wachsende Zahl von Versicherten macht davon Gebrauch. Finanziell kann das von Vorteil sein, da die Einmalzahlung zu  einem Sondertarif versteuert wird, Rentenzahlungen dagegen als Einkommen gelten. Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland, beim Gang in die Selbstständigkeit oder für die Finanzierung von selbst bewohntem Eigentum ist es sogar möglich, schon vor Beginn des Ruhestands auf das Vermögen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zuzugreifen. Da die dritte Säule einfach und für jeden verständlich konstruiert ist, ist sie die einzige, die aktuell unumstritten ist. Die im Ausland so bewunderte staatliche AHV und das Betriebsrentensystem bedürfen dagegen einer grundlegenden Reform. „Das Fundament der Altersvorsorge in der Schweiz ist intakt, aber zwingend zu verstärken“, sagt Hanspeter Konrad, seit 2004 Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands. Bleibt abzuwarten, ob die Politiker die Kraft dazu haben – und ob das Volk sie lässt.

Text: Claude Chatelain
Illustration: Laurindo Feliciano

Inhaltstyp
Schlagworte