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Ent­schä­di­gungs­ver­fah­ren

„Wir stellen uns der Verantwortung, die aus dem Unrecht des Nationalsozialismus erwächst“

Das nationalsozialistische Deutschland hat über die in Europa lebenden Juden unermessliches Leid gebracht. Daran zu erinnern, ist heute und künftig die historische Pflicht der nachgeborenen Generationen.

© Getty Images / fhm

In den Jahrzehnten nach der Befreiung stellte sich Deutschland der Verantwortung für die Gräueltaten des NS-Regimes und startete umfangreiche Entschädigungsprogramme. Das Abkommen mit dem Staat Israel 1952 war ein Meilenstein auf dem Weg zu einer materiellen Entschädigung. Zahlreiche Gesetzesinitiativen und internationale Abkommen regeln seither die Entschädigungen für erlittene Schäden und entzogene Vermögenswerte.

Bis heute erhalten die Holocaust-Opfer und ihre Nachkommen Entschädigungszahlungen. Im Rahmen dieser staatlichen Verfahren sind seit den 1950er Jahren auch ein Großteil von Versicherungspolicen jüdischer Versicherungsnehmer in Deutschland bereits ausgezahlt worden. Über das Abkommen zwischen Deutschland und den USA und dem darauf beruhenden Verfahren der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) hat die deutsche Versicherungswirtschaft seit 2002 mehr als 281 Mio. Euro an weiteren Entschädigungsgeldern für Policen und humanitäre Projekte jüdischer Organisationen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug sollen alle deutsche Unternehmen Rechtsfrieden in Hinsicht auf Holocaust-Ansprüche in den USA erhalten. Obwohl die Vereinbarungen des deutsch-amerikanischen Abkommens und des ICHEIC-Verfahrens als abschließende Regelungen vereinbart waren, prüfen deutsche Versicherer auf freiwilliger Basis auch weiterhin alle neuen Anfragen hinsichtlich von Versicherungspolicen und honorieren berechtigte Ansprüche. Dies alles geschieht in dem Wissen, dass die bis heute geleisteten Entschädigungen die Verbrechen der Nazis niemals aufwiegen werden.