"Digitaler Euro ist logische Weiterentwicklung der Gemeinschaftswährung"
Die EU-Kommission schafft den rechtlichen Rahmen für die Einführung eines digitalen Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht dem Vorschlag offen gegenüber.
Der GDV begrüßt den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines digitalen Euro. „Der digitale Euro ist die logische Weiterentwicklung der Gemeinschaftswährung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Angesichts der großen geopolitischen Umwälzungen ist es wichtig, dass wir europäische Zahlungssysteme und die geldpolitische Souveränität Europas präventiv stärken.“ Der digitale Euro ermögliche den Bürgerinnen und Bürgern der Eurozone erstmals den direkten Zugang zu Geld der Europäischen Zentralbank (EZB).
Verbraucher und Firmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission mit dem digitalen Euro eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu den derzeitigen privaten digitalen Bezahldiensten erhalten. Sie könnten dann künftig digital auch mit einer weithin akzeptierten, billigen und sicheren Geldform zahlen. Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen und in einer digitalen Geldbörse zum Beispiel auf dem Handy aufbewahrt werden. Die Kommission schafft mit dem Gesetzesvorschlag nach eigenen Angaben lediglich einen rechtlichen Rahmen. Die Entscheidung, ob und wann ein digitaler Euro in Umlauf gebracht wird, liege bei der EZB.
Höchste Datenschutzstandards und keine Gefährdung der Finanzstabilität
Für Asmussen ist eine digitale Währung „in mancherlei Hinsicht wie eine strategische Reserve: In normalen Zeiten sieht man vor allem die Kosten, doch in Krisenzeiten weiß man die Investition zu schätzen“. Zwei Dinge sind aus seiner Sicht besonders wichtig: „Erstens muss der digitale Euro den höchsten Datenschutzstandards entsprechen. Zweitens darf der digitale Euro die Finanzstabilität nicht gefährden.“ Ohne entsprechende Vorkehrungen könne er im Falle eines Vertrauensverlustes im Finanzsektor als Beschleuniger für den Abfluss von Kundengeldern aus dem Bankensektor wirken.
Beides sieht der GDV-Hauptgeschäftsführer beim Kommissions-Entwurf gegeben. „Der Vorschlag trägt diesem Risiko Rechnung, indem er Obergrenzen für Guthaben in digitalen Euro vorsieht und die Verzinsung verbietet“, so Asmussen. „Damit wird der digitale Euro nicht als Geldanlage, sondern als Bargeld-Äquivalent konzipiert.“