130 Millionen Euro Schaden durch Frostschäden an Wasserleitungen – 5 Tipps zur Prävention
Frost verursacht jedes Jahr erhebliche Schäden an Wasserleitungen. Schon mit wenig Aufwand können die meisten Schäden jedoch verhindert werden, beispielsweise durch ausreichendes Heizen aller Räume.
Eingefrorene Wasserleitungen verursachen pro Jahr im Schnitt 26.000 versicherte Schäden in Deutschland. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Etwa zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden werden durch Frost verursacht. Der Schaden beläuft sich jährlich auf rund 130 Millionen Euro“, sagt Anja-Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
Frostschäden und damit hohe Reparaturkosten lassen sich mit einigen einfachen Maßnahmen effektiv verhindern. Wichtig ist, dass bereits vor Frostbeginn damit begonnen wird.
Frostschäden effektiv vorbeugen
- Räume ausreichend heizen: Eine ausreichende Beheizung aller Räume verhindert das Einfrieren von Leitungen. Das gilt insbesondere für selten genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WCs. Das Heizungsventil sollte nie vollständig geschlossen werden.
- Nicht auf den Frostwächter verlassen: Die Frostschutzstellung (*-Markierung) am Heizkörperventil bietet nur bedingten Schutz. Zwar schützt sie die Heizkörper selbst vor Frost, die Rohre jedoch nicht. So können Rohre, die weiter entfernt vom Heizkörper liegen, bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.
- Wasserleitungen leeren: Leitungen, die im Außenbereich oder in dauerhaft unbeheizten Räumen liegen, sollten vom Wasser getrennt und entleert werden, um Frostschäden zu verhindern.
- Isolierung verbessern: Undichte Fenster oder Außentüren sollten isoliert werden, damit Wasserleitungen nicht durch kalte Zugluft einfrieren können. Kellerfenster sind hier eine häufige Schwachstelle, die Hausbesitzer dringend überprüfen sollten.
- Wasserrohre schützen: Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit Isoliermaterial vor Kälte geschützt werden.
Versicherungsschutz bei Frostschäden
Sind trotz Prävention Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.