Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II ist ein Schritt in die richtige Richtung
Zum Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) hat der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, eine Erklärung abgegeben.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat heute im Rahmen der Verbändebeteiligung seine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) abgegeben. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen:
„Aus Sicht der Versicherer ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz II mit seiner Vielzahl von kleinen Anpassungen an zahlreichen Gesetzen ein Schritt in die richtige Richtung. Die neuen Regeln zur Förderung von Investitionen in Erneuerbare-Energien-Fonds greifen beispielsweise gezielt bestehende Schwachstellen auf und erweitern damit die Möglichkeiten auch für Versicherer, in die ökologische Transformation zu investieren.
Auch zur Entbürokratisierung leistet das Gesetz einen Beitrag. Das gilt unter anderem für die Streichung der Anzeigepflichten bei Beteiligungen und verbundenen Unternehmen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin erhält diese Informationen auch über andere Berichtswege, in der Vergangenheit wurden diese Informationen doppelt berichtet. Die Streichung von überflüssigen Berichtspflichten gehört zu den zentralen Forderungen der Versicherungswirtschaft.“