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Mobilität

E-Scooter: Viele Unfälle durch Leih-Flotten

E-Scooter gehören in vielen Städten zum Alltag. Dabei kommt es jedoch häufig auch zu Unfällen – vor allem mit Geräten von Verleihfirmen, wie eine aktuelle GDV-Statistik zeigt. Die Versicherer fordern daher einen Extra-Führerschein.

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© Pexels / Pavel Kapysh

E-Scooter in Leih-Flotten verursachen deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter. Nach einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Leih-Scooter für mehr als die Hälfte aller E-Scooter-Unfälle verantwortlich – obwohl nur einer von vier Scootern in Deutschland zu einer Leih-Flotte gehört.

Insgesamt kam es 2022 mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten. „Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Gelegenheitsnutzer verstoßen eher gegen Verkehrsregeln und nutzen häufiger den Gehweg

Wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, hängt die Sicherheit wesentlich davon ab, wer den E-Scooter nutzt. „Vielfahrer nutzen Scooter in der Regel für den Arbeitsweg, sind über 30, fahren auf dem Radweg oder auf der Straße, tragen häufiger einen Helm und besitzen oft einen eigenen Scooter“, so Asmussen. „Gelegenheitsfahrer sind hingegen im Schnitt jünger, nutzen fast ausschließlich Leih- Scooter für Fahrten in ihrer Freizeit und fahren öfter auf dem Gehweg.“

Hohe Gefahr für Fußgänger

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. „Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist“, so Asmussen. Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge vergleichsweise hohe Schäden. „Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen. Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.

Versicherer fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest

Als Konsequenz ihrer Erkenntnisse fordern die Versicherer, die vor allem durch Leih-Scooter verursachten Probleme auf mehreren Ebenen anzugehen. Unter anderem sollte von E-Scooter-Nutzern ein grundlegender Kompetenznachweis für die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt werden: „Bisher muss bei Scooter-Fahrern überhaupt keine Regelkenntnis vorhanden sein. Wir plädieren hingegen dafür, dass sie künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa nachweisen müssen, die in Deutschland Jugendliche ab 15 Jahre machen dürfen“, so Asmussen.
Um Fußgänger auf den Gehwegen besser zu schützen, sollten Ordnungsämter und Polizei zudem die geltenden Regeln konsequent durchsetzen. Weitere Verbesserungen könnten sich durch den Ausbau der Infrastruktur und technische Anpassungen ergeben. „Wir brauchen mehr und bessere Radwege, damit auch die Gelegenheitsnutzer von den Gehwegen herunterkommen“, sagt Asmussen. Darüber hinaus könnten größere Räder und Blinker für mehr Stabilität und Sicherheit sorgen. „Zudem sehen wir auch die Verleiher in der Pflicht: Sie könnten und sollten mit ihren Apps besser auf das Verhalten ihrer Kunden einwirken und zum Beispiel Reaktionstests einführen, um etwa zu erkennen, wenn Betrunkene einen Leih-Scooter ausleihen wollen“, so Asmussen.

Hintergrund: E-Scooter und Versicherung

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV