Jörg Asmussen zum EU-Gesundheitsdatenraum
Zur Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum erklärt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen:
„Der europäische Gesundheitsdatenraum ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Sekundärnutzung digital verfügbarer Gesundheitsdaten ermöglicht neue medizinische Erkenntnisse und wird das Gesundheitswesen insgesamt voranbringen.
Es ist allerdings unverständlich, dass die Versicherungswirtschaft von dieser Sekundärnutzung weitgehend ausgeschlossen werden soll. Die private Versicherungswirtschaft leistet mit Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen einen unverzichtbaren Beitrag zur Absicherung der Bevölkerung. Um Prämien und versicherungstechnische Rückstellungen zuverlässig kalkulieren zu können und jederzeit zur Erfüllung aller Verpflichtungen in der Lage zu sein, benötigen Versicherer aktuelle Gesundheitsdaten. Die geplante Regelung ist damit auch nicht im Sinne der Versicherten.“
Das Europäische Parlament hat der Verordnung gestern zugestimmt. Zuvor hatte der Rat der Europäischen Union seine allgemeine Ausrichtung festgelegt.
Der Bundestag hat sich am 14. Dezember 2023 mit der Datennutzung auf nationaler Ebene befasst. Er beschloss das Gesundheitsdatennutzungsgesetz mit gleicher Ausrichtung wie die europäische Verordnung.