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Schaden & Unfall

Schäden durch Fahrraddiebstahl auf Rekordniveau

Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Die Versicherungsleistungen erreichen mit 160 Millionen Euro ebenso einen neuen Höchststand wie der Schadendurchschnitt mit 1.100 Euro.

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Den Versicherern sind im vergangenen Jahr durch Fahrraddiebstahl so hohe Schäden entstanden wie noch nie. „Die Entschädigungsleistung lag 2023 bei 160 Millionen Euro. Das sind zehn Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Zahl der als gestohlen gemeldeten Fahrräder blieb mit rund 150.000 zwar unverändert. Der Schadendurchschnitt erreichte mit 1.100 Euro jedoch ebenfalls einen neuen Höchststand, wie die aktuelle GDV-Statistik zeigt.  

„Nach wie vor werden vor allem teure Fahrräder gestohlen“, sagt Asmussen. „Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.“ Fahrräder, selbst wenn sie im Keller stehen, sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden, rät Asmussen. 

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Fahrrad und Hausratversicherung 

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen. 

Erstattet wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Betrag festgelegt. „Gerade für höherwertige Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen“, rät GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen.  

Fahrräder gut abschließen 

Wichtiger Hinweis: Abgestellte Fahrräder sollten stets durch ein Bügel- oder Kettenschloss („verkehrsübliches Schloss“) gesichert sein. Sie sollten am besten mit zwei Schlössern an einem fest mit dem Erdboden verankerten Gegenstand, wie etwa an einem Laternenpfahl, angeschlossen werden. Zudem sollte das Schloss über eine hohe Sicherheitsstufe verfügen. Welchen Schutz die verschiedenen Fahrradschlösser bieten, testet regelmäßig Stiftung Warentest.   

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV