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Geförderte private Altersvorsorge

Staatsfonds vom Tisch, aber Bedeutung von Renten und Mindestgarantien unterschätzt 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge hat ihre Empfehlungen ausgesprochen. Aus Sicht der Versicherer sind die Vorschläge ambivalent.

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© Unsplash

„Die Fokusgruppe hat sich klar gegen einen Staatsfonds ausgesprochen. Das ist ein erfreuliches Votum für Vielfalt und Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Bericht verkenne jedoch, dass Alterssicherung viel mehr ist als nur Vermögensaufbau. „Die Bedeutung lebenslanger Renten und Mindestgarantien für die Menschen wird leider unterschätzt.“

Neue Impulse verspricht laut Abschlussbericht der Fokusgruppe der Wegfall des 100-prozentigen Beitragserhalts in der Ansparphase, wofür sich der GDV bereits seit Längerem ausgesprochen hatte. „Die Flexibilisierung der Kapitalgarantie ermöglicht es Versicherern, rentablere und dennoch sichere Produkte anzubieten“, so Asmussen. Damit werde das Produktangebot wieder steigen, nachdem sich in der Niedrigzins-Phase viele Anbieter aus dem Geschäft mit der geförderten privaten Altersvorsorge zurückgezogen hatten.

Mindestgarantien sind unerlässlich

Ganz aufgegeben werden sollten Kapital-Garantien aus Sicht der Versicherer jedoch nicht. Die Fokusgruppe hat sich mehrheitlich für einen völligen Garantieverzicht ausgesprochen. Der GDV, der bei der Ausarbeitung beteiligt war, hat sich dieser Empfehlung nicht angeschlossen: „Die Menschen erwarten bei der geförderten Altersvorsorge Verlässlichkeit. Die gäbe es bei einem kompletten Garantieverzicht nicht“, sagte Asmussen. Das von den Versicherern vorgeschlagene einheitliche Garantieniveau von 80 Prozent sei ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Rendite. „Es verhindert, dass Anbieter zu hohe Risiken eingehen – zu Lasten der Kundinnen und Kunden.”

Lebenslange Leistungen sind Kernelement der Altersvorsorge

Nachbesserungsbedarf sieht der GDV auch bei der Ausgestaltung der Auszahlungsphase: „Es ist gut, wenn die Sparer freier über ihr Vermögen verfügen können. Es wäre aber bei einen Altersvorsorgeprodukt kontraproduktiv, die lebenslange Rente aufzugeben“, sagte Asmussen. Nur so sei sichergestellt, dass die Ersparnisse nicht vor dem Lebensende aufgebraucht sind. „Verlässlichkeit in Form planbarer Erträge und lebenslanger Renten ist ein Kernelement der geförderten privaten Altersvorsorge“, sagt Asmussen. Der GDV werde sich im weiteren politischen Verfahren dafür einsetzen, dass diese Elemente gestärkt werden.

Politik ist am Zug

Von der Bundesregierung erwarten sich die Versicherer nun rasch eine Gesetzgebungsinitiative. „Das Wichtigste ist, dass die Vorarbeit der Fokusgruppe nicht versandet, sondern noch in dieser Legislaturperiode in eine Reform mündet“, sagte Asmussen. Die Menschen müssten wieder Vertrauen in die geförderte Altersvorsorge fassen. „Ein Festhalten am Status quo wäre das Schlechteste, was passieren könnte. Nach über 20 Jahren fast unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen bedarf die geförderte private Altersvorsorge dringend einer Reform. Da drei Ministerien, die von drei verschiedenen Parteien besetzt werden, an der Fokusgruppe mitgearbeitet haben, besteht Hoffnung auf Reformwillen.“