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Regulierung

Trendwende gefordert: Versicherer stellen Positionspapier zu effizienterer Regulierung vor

Der GDV spricht sich für eine grundlegende Konsolidierung insbesondere bei Berichts- und Mitteilungspflichten aus. Ein Positionspapier gibt Empfehlungen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont die Bedeutung von Regulierung.

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© Unsplash

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Bürokratieabbau hat die Versicherungswirtschaft ein „Plädoyer für eine Trendwende“ vorgestellt. In dem Positionspapier finden sich Empfehlungen für eine effizientere Regulierung. „Regulierung ist gut und wichtig für die Wirtschaft und für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, am Tag der Regulierungskonferenz des Verbandes in Berlin. „Mit unseren Vorschlägen wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Effizienz der Regulierung zu erhöhen. Denn mit zunehmender Regulierungsdichte treten unbeabsichtigte Nebenwirkungen auf.“

Als Beispiele nannte Asmussen etwa höhere Produktkosten, die auf die Kundinnen und Kunden umgelegt würden. „Durch falsche Regulierung können aber auch Markteintrittsbarrieren aufgebaut oder Unternehmen gezwungen werden, umfangreiche Berichte zu verfassen, die in dieser Form gar nicht genutzt werden.“ Es gehe dem Verband dabei nicht darum, Regulierung zurückzufahren. „Wir sprechen uns für eine grundlegende Konsolidierung insbesondere bei Berichts- und Mitteilungspflichten aus“, so Asmussen. Das Papier enthält dazu in fünf Handlungsfeldern Vorschläge für sechs Sofortmaßnahmen und zwölf mittelfristige Maßnahmen aus den Bereichen der Finanz- und Versicherungsregulierung.

Konsolidierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Vereinfachung des Aufsichtsrechts

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD sollte insbesondere die Notwendigkeit von sektorspezifischen Standards geprüft werden, fordert der GDV. Mittelfristig regt der Verband eine Vereinfachung der Informationspflichten zu nachhaltig beworbenen Produkten an, ebenso wie eine Prüfung, wie die Berichterstattung nach der Taxonomieverordnung auf die wichtigsten Kennzahlen begrenzt werden kann.

Aus dem Bereich des Aufsichtsrechts fordern die Versicherer, kurzfristig keine neuen verpflichtenden Pläne zu ESG-Risiken einzuführen. „Versicherer berücksichtigen umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogene Risiken bereits in ihrer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), die sie regelmäßig veröffentlichen. Das ist ein gutes Beispiel für einen Fall, in dem gesonderte Berichte nur den Aufwand erhöhen, aber keinen Mehrwert schaffen“, so Asmussen. „Wir Versicherer sind überzeugte Europäer. Eine starke und resiliente EU sichert unseren Wohlstand und unsere Freiheit. Dazu gehört auch, Regulierung auf das Notwendige zu beschränken.“

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