Trilog-Einigung IRRD: Kompromiss greift Kritikpunkte der Versicherer auf - Bedenken bleiben
Der Rat der EU, die Europäische Kommission und das Europaparlament haben sich im Trilog auf eine Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Unternehmen geeinigt.
Die in Deutschland tätigen Versicherer sehen das neue europäische Regelwerk zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen kritisch. „Es besteht bereits heute mit Solvency II ein robuster Schutzschirm, der den Behörden umfassende Instrumente für ein kontrolliertes Krisenmanagement an die Hand gibt”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Insofern halten wir das neue Regelwerk für einen Fall von Überregulierung.”
Asmussen hob hervor, dass zahlreiche Kritikpunkte der Versicherer im Rahmen der Trilog-Verhandlungen in Brüssel aufgegriffen worden seien. „Nun kommt es auf eine handhabbare und praxistaugliche Umsetzung an“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.
Neue Planungsanforderungen
Nach der neuen IRRD-Richtlinie (Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD) sollen die nationalen Aufsichtsbehörden wie etwa die deutsche Finanzaufsicht BaFin sicherstellen, dass eine Mindestanzahl von Versicherungsunternehmen in jedem Mitgliedsstaat der EU dazu verpflichtet wird, präventive Sanierungspläne aufzustellen. Das gilt nicht nur für besonders risikoreiche Versicherer.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist dabei zu begrüßen, dass die ursprünglich geforderte Abdeckungsquote im Zuge der Verhandlungen spürbar abgesenkt wurde. Gleiches gilt im Hinblick auf die Erstellung präventiver Abwicklungspläne. Diese sollen zwar durch die nationale Abwicklungsbehörde erstellt werden. Dennoch sind die betroffenen Versicherungsunternehmen verpflichtet, dafür notwendige Informationen bereitzustellen. „Bei der Umsetzung der Richtlinie ist eine doppelte Berichterstattung zu bereits im Rahmen der laufenden Aufsicht erhobenen Informationen in jedem Fall zu vermeiden“, fordert Asmussen.
Nationale Abwicklungsinstrumente lassen sich integrieren
In Deutschland bestehen mit Protektor in der Lebensversicherung und Medicator in Krankenversicherung bereits bewährte Sicherungseinrichtungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden. Die deutschen Versicherer konnten darauf hinwirken, dass sich die bestehenden nationalen Einrichtungen nun friktionslos in die neuen Regularien integrieren lassen.