Versicherer sehen umfassenden Nachbesserungsbedarf bei der FiDA-Regulierung
Mit der heutigen Annahme der Position zur Financial Data Access Regulation (FiDA) durch die EU-Botschafter ist der Rat der Europäischen Union bereit für die Trilogverhandlungen. Die Versicherer sehen im Regulierungsvorhaben weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf.
„FiDA bleibt trotz der Anpassungen des Rates kritisch. Es braucht einen Rechtsrahmen, der den Versicherten echte Vorteile bringt und die digitale Transformation vorantreibt“, fordert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
FiDA soll Finanzdaten von Kundinnen und Kunden ausgewählten Finanzdienstleistern und Dritten zugänglich machen, um digitale Innovationen voranzutreiben. Der GDV bewertet das Vorhaben kritisch, da die geplante Regulierung hohe Ressourcen binden würde, ohne einen erkennbaren Nutzen für Kundinnen und Kunden zu schaffen. Als Kostentreiber identifizieren die Versicherer beispielsweise die geforderte kontinuierliche Echtzeitdatenlieferung: „Die Infrastruktur für die Bereitstellung wäre extrem kostspielig und würde den erwarteten Nutzen bei Weitem übersteigen“, erklärt Asmussen.
Nachbesserungsbedarf bei stufenweiser Einführung
Der GDV begrüßt, dass der Rat sich dafür ausspricht, das Vorhaben schrittweise nach Produktkategorien einzuführen. Kritisch bleibt jedoch, dass ausgerechnet der Kfz-Bereich in die erste Einführungsphase fallen soll. „Die Masse an Daten im KfZ-Bereich ist mit rund 133 Millionen Verträgen enorm. Wir brauchen Übergangsregelungen, um unnötige Belastungen zu vermeiden und die Daten FiDA-gerecht aufzubereiten“, so Asmussen. Außerdem sollte nach jeder Einführungsphase geprüft werden, ob Anpassungen nötig sind.
Anwendungsbereich geht zu weit
Der Ausschluss der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aus dem Anwendungsbereich ist laut GDV ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus fordern die Versicherer, auch Produkte der geförderten privaten Altersvorsorge, wie Riester- und Basisrenten sowie Unfallversicherungen auszuschließen. „Besonders bei der Unfallversicherung handelt es sich oft um hochsensible Gesundheitsdaten. Diese Daten dürfen keinesfalls Teil von FiDA werden“, warnt Asmussen.
Weiterer Gesetzgebungsprozess
Auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute erwartungsgemäß das Mandat für die Trilogverhandlungen erteilt. Diese beginnen voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 und könnten im zweiten Quartal des Jahres abgeschlossen werden. Als Verordnung ist das Gesetz direkt in den Mitgliedsstaaten anzuwenden.