VGT 2024 - Arbeitskreis VI: Autobesitzer müssen etwaige Vorschäden wahrheitsgemäß angeben
Der Anspruch auf Entschädigung darf nicht dazu führen, dass sich Autofahrer ungerechtfertigt bereichern.
Schäden, die ein Auto schon vor einem Unfall hatte, können die Höhe der Entschädigungszahlungen senken und müssen von Autobesitzern wahrheitsgemäß angegeben werden. „Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach. Entscheidend sei daher allein der zusätzliche Schaden durch den Unfall.
„Wer ein ohnehin mit Dellen und Kratzern übersätes Auto fährt, bekommt für Schäden an solchen Teilen weniger als der Fahrer eines perfekt gepflegten Autos“, so Käfer-Rohrbach. Das gelte sowohl für die zu zahlenden Reparaturkosten als auch für die Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach einem Totalschaden. „Unfälle dürfen nicht dazu genutzt werden, Entschädigungen für alte Schäden am Auto zu verlangen und sich dadurch ungerechtfertigt zu bereichern“, sagt Käfer-Rohrbach.
Wer Vorschäden gezielt verschweigt, kann auch ganz leer ausgehen
Die Autobesitzer müssen daher nicht nur unreparierte Altschäden angeben, sondern im Zweifel auch beweisen, dass frühere Schäden wirklich vollständig und fachgerecht behoben wurden. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen“, so Käfer-Rohrbach.
Wer einen erheblichen Vorschaden arglistig verschweigt, muss zudem damit rechnen, dass die Versicherung den Entschädigungsanspruch als verwirkt ansieht und eine Zahlung vollständig verweigert.