Digitalisierung mit sicheren digitalen Identitäten stärken
Das Bundesministerium des Inneren hat einen Arbeitsentwurf für Änderungen verschiedener Gesetze vorgelegt. Im Zentrum steht die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises unter Nutzung eines mobilen Endgerätes.
Für den Erfolg der Digitalisierung sind sichere und vertrauenswürdige digitale Identitäten (ID) eine zwingende Voraussetzung für staatliche, wirtschaftliche und private Identifizierungsprozesse. Identifikationsverfahren (ID-Verfahren) müssen daher einerseits ein hohes Sicherheitsniveau aber anderseits auch ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit vorweisen.
Die Versicherungswirtschaft macht sich seit langem für die Möglichkeit der Nutzung einer sogenannten abgeleiteten Identität in mobilen Anwendungen auf dem Smartphone stark. Die Versicherungswirtschaft begrüßt daher die Änderungen des Personalausweisgesetzes, des eID-Karte-Gesetzes und des Aufenthaltsgesetzes bezüglich der Identifikation über ein mobiles Endgerät im Rahmen eines elektronischen Identitätsnachweises.
Barriere- und diskriminierungsfreies eID-Ökosystem fördern
Darüber hinaus ist für die Versicherungswirtschaft entscheidend, dass neben einer abgeleiteten digitalen Identität aus dem Personalausweis auch andere Identifizierungsverfahren auf gleichem Vertrauensniveau anerkannt werden. Ziel aller beteiligten Akteure (Gesellschaft, Staat und Wirtschaft) sollte die erfolgreiche Etablierung eines barriere- und diskriminierungsfreien eID-Ökosystems sein, mit gegenseitiger Anerkennung von ID-Verfahren, basierend auf einheitlich definierten Standards.
Die Versicherungswirtschaft steht für eine vertrauensvolle Kooperation und als starker Partner zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Staat und weiteren Wirtschaftssektoren die Etablierung eines eID-Ökosystems in Deutschland und Europa voranzutreiben und damit nicht nur einen Mehrwert für die Gesellschaft, den Staat und die Wirtschaft zu generieren, sondern auch die Digitalisierung in Deutschland erfolgreich voranzutreiben.